Martens, Georg von: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Nach amtlichen Quellen. Vierter Band. Berlin, 1873.Der Vertrag mit Siam. Anh. II. Phra Bard Somdetsch Phra Pawarendr Ramesr Mahiswa-resr, Phra Pin Klau Tsau Yu Hua, der Zweite König von Siam, andererseits, von dem aufrichtigen Wunsche beseelt, freundschaftliche Beziehun- gen zwischen den vorgedachten Staaten und Siam zu begründen, haben beschlossen, solche durch einen gegenseitig vortheilhaften und den Unterthanen der Hohen vertragenden Mächte nützlichen Freundschafts- und Handelsvertrag zu befestigen. Zu dem Ende haben zu Ihren Bevollmächtigten ernannt: Artikel 1. Zwischen den contrahirenden deutschen Staaten einerseits Der Vertrag mit Siam. Anh. II. Phra Bard Somdetsch Phra Pawarendr Ramesr Mahiswa-resr, Phra Pin Klau Tšau Yu Hua, der Zweite König von Siam, andererseits, von dem aufrichtigen Wunsche beseelt, freundschaftliche Beziehun- gen zwischen den vorgedachten Staaten und Siam zu begründen, haben beschlossen, solche durch einen gegenseitig vortheilhaften und den Unterthanen der Hohen vertragenden Mächte nützlichen Freundschafts- und Handelsvertrag zu befestigen. Zu dem Ende haben zu Ihren Bevollmächtigten ernannt: Artikel 1. Zwischen den contrahirenden deutschen Staaten einerseits <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0394" n="380"/><fw place="top" type="header">Der Vertrag mit <hi rendition="#k"><placeName>Siam</placeName></hi>. Anh. II.</fw><lb/><hi rendition="#et"><hi rendition="#k"><persName ref="http://id.loc.gov/authorities/names/n88268830">Phra Bard Somdetsch Phra Pawarendr Ramesr Mahiswa-<lb/> resr, Phra Pin Klau Tšau Yu Hua</persName></hi>, der Zweite König<lb/> von <hi rendition="#k"><placeName>Siam</placeName></hi>,<lb/> andererseits,</hi><lb/> von dem aufrichtigen Wunsche beseelt, freundschaftliche Beziehun-<lb/> gen zwischen den vorgedachten Staaten und <hi rendition="#k"><placeName>Siam</placeName></hi> zu begründen,<lb/> haben beschlossen, solche durch einen gegenseitig vortheilhaften<lb/> und den Unterthanen der Hohen vertragenden Mächte nützlichen<lb/> Freundschafts- und Handelsvertrag zu befestigen.</p><lb/> <p><hi rendition="#et">Zu dem Ende haben zu Ihren Bevollmächtigten ernannt:<lb/> Seine Majestät der König von <placeName>Preussen</placeName>:<lb/> den Kammerherrn <persName ref="http://d-nb.info/gnd/119178931">Friedrich Albrecht Grafen zu Eulen-<lb/> burg</persName>, Allerhöchstihren ausserordentlichen Gesandten<lb/> und bevollmächtigten Minister, Ritter des Rothen<lb/> Adler-Ordens dritter Klasse mit der Schleife, Ritter<lb/> des Johanniter-Ordens u. s. w.<lb/> und<lb/> Ihre Majestäten der Erste und Zweite König von <hi rendition="#k"><placeName>Siam</placeName></hi>:<lb/> Seine Königliche Hoheit den <persName ref="nognd">Prinzen <hi rendition="#k">Khroma Luaṅ Woṅsa<lb/> Dirai Snid</hi></persName>,<lb/> Seine Excellenz <hi rendition="#k"><persName ref="nognd">Tšau Phya Sri Suriwoṅse Samutra Phra<lb/> Kalahum</persName></hi>, Oberbefehlshaber der Truppen und General-<lb/> Gouverneur der südwestlichen Provinzen,<lb/> Seine Excellenz <hi rendition="#k"><persName ref="nognd">Tšau Phya Rawe Moṅs Maha Kosadhiputi</persName></hi>,<lb/> Minister der auswärtigen Angelegenheiten und Ge-<lb/> neral-Gouverneur der Ostküste des <placeName>Golfs von <hi rendition="#k">Siam</hi></placeName>,<lb/> Seine Excellenz <hi rendition="#k"><persName ref="nognd">Tšau Phya Yommerat</persName></hi>, Gouverneur der<lb/> Stadt <hi rendition="#k"><placeName>Baṅkok</placeName></hi> und ihrer Umgebungen,<lb/> Seine Excellenz <hi rendition="#k"><persName ref="nognd">Phaya Muntri Phra Kalahum Fainie</persName></hi>,<lb/> General-Gouverneur der nördlichen Provinzen,</hi><lb/> welche, nachdem sie ihre Vollmachten sich mitgetheilt, und solche<lb/> in guter und gehöriger Form befunden haben, über nachstehende Arti-<lb/> kel übereingekommen sind:</p> </div><lb/> <div n="2"> <head><hi rendition="#g">Artikel</hi> 1.</head><lb/> <p>Zwischen den contrahirenden deutschen Staaten einerseits<lb/> und Ihren Majestäten dem Ersten und Zweiten Könige von <hi rendition="#k"><placeName>Siam</placeName></hi>,<lb/> Ihren Erben und Nachfolgern andererseits, sowie desgleichen<lb/> zwischen den beiderseitigen Staatsangehörigen soll dauernder Friede<lb/> und unwandelbare Freundschaft bestehen.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [380/0394]
Der Vertrag mit Siam. Anh. II.
Phra Bard Somdetsch Phra Pawarendr Ramesr Mahiswa-
resr, Phra Pin Klau Tšau Yu Hua, der Zweite König
von Siam,
andererseits,
von dem aufrichtigen Wunsche beseelt, freundschaftliche Beziehun-
gen zwischen den vorgedachten Staaten und Siam zu begründen,
haben beschlossen, solche durch einen gegenseitig vortheilhaften
und den Unterthanen der Hohen vertragenden Mächte nützlichen
Freundschafts- und Handelsvertrag zu befestigen.
Zu dem Ende haben zu Ihren Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der König von Preussen:
den Kammerherrn Friedrich Albrecht Grafen zu Eulen-
burg, Allerhöchstihren ausserordentlichen Gesandten
und bevollmächtigten Minister, Ritter des Rothen
Adler-Ordens dritter Klasse mit der Schleife, Ritter
des Johanniter-Ordens u. s. w.
und
Ihre Majestäten der Erste und Zweite König von Siam:
Seine Königliche Hoheit den Prinzen Khroma Luaṅ Woṅsa
Dirai Snid,
Seine Excellenz Tšau Phya Sri Suriwoṅse Samutra Phra
Kalahum, Oberbefehlshaber der Truppen und General-
Gouverneur der südwestlichen Provinzen,
Seine Excellenz Tšau Phya Rawe Moṅs Maha Kosadhiputi,
Minister der auswärtigen Angelegenheiten und Ge-
neral-Gouverneur der Ostküste des Golfs von Siam,
Seine Excellenz Tšau Phya Yommerat, Gouverneur der
Stadt Baṅkok und ihrer Umgebungen,
Seine Excellenz Phaya Muntri Phra Kalahum Fainie,
General-Gouverneur der nördlichen Provinzen,
welche, nachdem sie ihre Vollmachten sich mitgetheilt, und solche
in guter und gehöriger Form befunden haben, über nachstehende Arti-
kel übereingekommen sind:
Artikel 1.
Zwischen den contrahirenden deutschen Staaten einerseits
und Ihren Majestäten dem Ersten und Zweiten Könige von Siam,
Ihren Erben und Nachfolgern andererseits, sowie desgleichen
zwischen den beiderseitigen Staatsangehörigen soll dauernder Friede
und unwandelbare Freundschaft bestehen.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |