Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Martens, Georg von: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Nach amtlichen Quellen. Vierter Band. Berlin, 1873.

Bild:
<< vorherige Seite
XXI. Der Vertrag.

In einem anderen Artikel des ersten Entwurfes war der
siamesischen Regierung das Recht eingeräumt, unter Umständen die
Ausfuhr von Salz, Reis und getrockneten Fischen zu verbieten, mit
der Beschränkung, dass solches Verbot auf die Erfüllung von Con-
tracten, die in gutem Glauben vor seiner Publication geschlossen
waren, keinen Einfluss üben solle. Reis ist der wichtigste
Artikel des Ausfuhrhandels. Da nun aber die Siamesen Con-
tracte über dessen Lieferung nicht zu machen pflegten, so hatte
jene Beschränkung keinen Werth. Die Fremden kauften den Reis
bei den Müllern, welche ihn von der Hülle befreien; diese aber
steigerten, sobald ein Ausfuhrverbot in fernster Aussicht stand, ihre
Preise unmässig, so dass die Fremden nicht kaufen konnten und
häufig ihre vor Bankok der Ladung harrenden Schiffe mit grossem
Verlust in Ballast fortschicken mussten. -- Graf Eulenburg ver-
fasste deshalb eine Clausel, nach welcher die siamesische Regierung
gestattete, dass alle Schiffe, die zur Zeit der Publication des Ver-
botes schon in Siam angekommen oder vor dessen Bekanntwerden
aus chinesischen und hinterindischen Häfen dahin ausgelaufen
wären, ohne Rücksicht auf das Ausfuhrverbot noch mit Reis be-
frachtet werden dürften.

Neben diesen Aenderungen erhielten die meisten Artikel des
revidirten Entwurfes eine präcisere Fassung.

Am 6. Januar tauschte der Gesandte beim Prinzen Khroma-
luan
mit den siamesischen Commissaren seine Vollmachten aus;
dazu hatte der König ernannt:

1. den Prinzen Khroma-luan Wonsa Dirai Snid;

2. den ersten Minister Tsau Phya Sri Suriwonse Samant
Bons Bisude Maha Purus Ratridom Samutra Phra-Kalahum
;

3. den Minister des Auswärtigen Tsau Phya Rawe Mons
Kosadhiputi Wadi Phra-klan
;

4. den Gouverneur von Bankok, Tsau Phya Yommerat
Tsaat Seman Khonzintera Mahintratebodi Witsaya Raat Mahai
Saueri Boserak Pumi Petak Lookanon Tontarittera Na Khonbaan
;

5. Der Bruder des Kalahum, Phaya Muntri Sri Suriwon
Danrunritrannaat Maatyatibodi Tunlakotsasiha Mutatonsepatau
Piriyapaha Samuha Phra Kalahum Fainie
.

Die siamesische Vollmacht begleitete eine englische Uebersetzung.

Die Verhandlungen, welche der Legationssecretär Pieschel
mit dem Reverend Smith als Dolmetsch im Auftrag des Ge-

XXI. Der Vertrag.

In einem anderen Artikel des ersten Entwurfes war der
siamesischen Regierung das Recht eingeräumt, unter Umständen die
Ausfuhr von Salz, Reis und getrockneten Fischen zu verbieten, mit
der Beschränkung, dass solches Verbot auf die Erfüllung von Con-
tracten, die in gutem Glauben vor seiner Publication geschlossen
waren, keinen Einfluss üben solle. Reis ist der wichtigste
Artikel des Ausfuhrhandels. Da nun aber die Siamesen Con-
tracte über dessen Lieferung nicht zu machen pflegten, so hatte
jene Beschränkung keinen Werth. Die Fremden kauften den Reis
bei den Müllern, welche ihn von der Hülle befreien; diese aber
steigerten, sobald ein Ausfuhrverbot in fernster Aussicht stand, ihre
Preise unmässig, so dass die Fremden nicht kaufen konnten und
häufig ihre vor Baṅkok der Ladung harrenden Schiffe mit grossem
Verlust in Ballast fortschicken mussten. — Graf Eulenburg ver-
fasste deshalb eine Clausel, nach welcher die siamesische Regierung
gestattete, dass alle Schiffe, die zur Zeit der Publication des Ver-
botes schon in Siam angekommen oder vor dessen Bekanntwerden
aus chinesischen und hinterindischen Häfen dahin ausgelaufen
wären, ohne Rücksicht auf das Ausfuhrverbot noch mit Reis be-
frachtet werden dürften.

Neben diesen Aenderungen erhielten die meisten Artikel des
revidirten Entwurfes eine präcisere Fassung.

Am 6. Januar tauschte der Gesandte beim Prinzen Khroma-
luaṅ
mit den siamesischen Commissaren seine Vollmachten aus;
dazu hatte der König ernannt:

1. den Prinzen Khroma-luaṅ Woṅsa Diraï Snid;

2. den ersten Minister Tšau Phya Sri Suriwoṅse Samant
Boṅs Bisude Maha Purus Ratridom Samutra Phra-Kalahum
;

3. den Minister des Auswärtigen Tšau Phya Rawe Moṅs
Kosadhiputi Wadi Phra-klaṅ
;

4. den Gouverneur von Baṅkok, Tšau Phya Yommerat
Tšaat Semaṅ Khonzintera Mahintratebodi Witšaya Raat Mahai
Saueri Boserak Pumi Petak Lookanon Tontarittera Na Khonbaan
;

5. Der Bruder des Kalahum, Phaya Muntri Sri Suriwoṅ
Danruṅritrannaat Maatyatibodi Tunlakotšasiha Mutatonsepatau
Piriyapaha Samuha Phra Kalahum Fainie
.

Die siamesische Vollmacht begleitete eine englische Uebersetzung.

Die Verhandlungen, welche der Legationssecretär Pieschel
mit dem Reverend Smith als Dolmetsch im Auftrag des Ge-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <pb facs="#f0315" n="301"/>
          <fw place="top" type="header">XXI. Der Vertrag.</fw><lb/>
          <p>In einem anderen Artikel des ersten Entwurfes war der<lb/>
siamesischen Regierung das Recht eingeräumt, unter Umständen die<lb/>
Ausfuhr von Salz, Reis und getrockneten Fischen zu verbieten, mit<lb/>
der Beschränkung, dass solches Verbot auf die Erfüllung von Con-<lb/>
tracten, die in gutem Glauben vor seiner Publication geschlossen<lb/>
waren, keinen Einfluss üben solle. Reis ist der wichtigste<lb/>
Artikel des Ausfuhrhandels. Da nun aber die Siamesen Con-<lb/>
tracte über dessen Lieferung nicht zu machen pflegten, so hatte<lb/>
jene Beschränkung keinen Werth. Die Fremden kauften den Reis<lb/>
bei den Müllern, welche ihn von der Hülle befreien; diese aber<lb/>
steigerten, sobald ein Ausfuhrverbot in fernster Aussicht stand, ihre<lb/>
Preise unmässig, so dass die Fremden nicht kaufen konnten und<lb/>
häufig ihre vor <hi rendition="#k"><placeName>Ban&#x0307;kok</placeName></hi> der Ladung harrenden Schiffe mit grossem<lb/>
Verlust in Ballast fortschicken mussten. &#x2014; Graf <persName ref="http://d-nb.info/gnd/119178931">Eulenburg</persName> ver-<lb/>
fasste deshalb eine Clausel, nach welcher die siamesische Regierung<lb/>
gestattete, dass alle Schiffe, die zur Zeit der Publication des Ver-<lb/>
botes schon in <hi rendition="#k"><placeName>Siam</placeName></hi> angekommen oder vor dessen Bekanntwerden<lb/>
aus chinesischen und hinterindischen Häfen dahin ausgelaufen<lb/>
wären, ohne Rücksicht auf das Ausfuhrverbot noch mit Reis be-<lb/>
frachtet werden dürften.</p><lb/>
          <p>Neben diesen Aenderungen erhielten die meisten Artikel des<lb/>
revidirten Entwurfes eine präcisere Fassung.</p><lb/>
          <p>Am 6. Januar tauschte der Gesandte beim <persName ref="nognd">Prinzen <hi rendition="#k">Khroma-<lb/>
luan&#x0307;</hi></persName> mit den siamesischen Commissaren seine Vollmachten aus;<lb/>
dazu hatte der König ernannt:</p><lb/>
          <p>1. den <persName ref="nognd">Prinzen <hi rendition="#k">Khroma-luan&#x0307; Won&#x0307;sa Diraï Snid</hi></persName>;</p><lb/>
          <p>2. den ersten Minister <hi rendition="#k"><persName ref="nognd">T&#x0161;au Phya Sri Suriwon&#x0307;se Samant<lb/>
Bon&#x0307;s Bisude Maha Purus Ratridom Samutra Phra-Kalahum</persName></hi>;</p><lb/>
          <p>3. den Minister des Auswärtigen <hi rendition="#k"><persName ref="nognd">T&#x0161;au Phya Rawe Mon&#x0307;s<lb/>
Kosadhiputi Wadi Phra-klan&#x0307;</persName></hi>;</p><lb/>
          <p>4. den Gouverneur von <hi rendition="#k"><placeName>Ban&#x0307;kok</placeName>, <persName ref="nognd">T&#x0161;au Phya Yommerat<lb/>
T&#x0161;aat Seman&#x0307; Khonzintera Mahintratebodi Wit&#x0161;aya Raat Mahai<lb/>
Saueri Boserak Pumi Petak Lookanon Tontarittera Na Khonbaan</persName></hi>;</p><lb/>
          <p>5. Der Bruder des <hi rendition="#k">Kalahum, <persName ref="nognd">Phaya Muntri Sri Suriwon&#x0307;<lb/>
Danrun&#x0307;ritrannaat Maatyatibodi Tunlakot&#x0161;asiha Mutatonsepatau<lb/>
Piriyapaha Samuha Phra Kalahum Fainie</persName></hi>.</p><lb/>
          <p>Die siamesische Vollmacht begleitete eine englische Uebersetzung.</p><lb/>
          <p>Die Verhandlungen, welche der Legationssecretär <persName ref="http://d-nb.info/gnd/183988744">Pieschel</persName><lb/>
mit dem Reverend <persName ref="nognd">Smith</persName> als Dolmetsch im Auftrag des Ge-<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[301/0315] XXI. Der Vertrag. In einem anderen Artikel des ersten Entwurfes war der siamesischen Regierung das Recht eingeräumt, unter Umständen die Ausfuhr von Salz, Reis und getrockneten Fischen zu verbieten, mit der Beschränkung, dass solches Verbot auf die Erfüllung von Con- tracten, die in gutem Glauben vor seiner Publication geschlossen waren, keinen Einfluss üben solle. Reis ist der wichtigste Artikel des Ausfuhrhandels. Da nun aber die Siamesen Con- tracte über dessen Lieferung nicht zu machen pflegten, so hatte jene Beschränkung keinen Werth. Die Fremden kauften den Reis bei den Müllern, welche ihn von der Hülle befreien; diese aber steigerten, sobald ein Ausfuhrverbot in fernster Aussicht stand, ihre Preise unmässig, so dass die Fremden nicht kaufen konnten und häufig ihre vor Baṅkok der Ladung harrenden Schiffe mit grossem Verlust in Ballast fortschicken mussten. — Graf Eulenburg ver- fasste deshalb eine Clausel, nach welcher die siamesische Regierung gestattete, dass alle Schiffe, die zur Zeit der Publication des Ver- botes schon in Siam angekommen oder vor dessen Bekanntwerden aus chinesischen und hinterindischen Häfen dahin ausgelaufen wären, ohne Rücksicht auf das Ausfuhrverbot noch mit Reis be- frachtet werden dürften. Neben diesen Aenderungen erhielten die meisten Artikel des revidirten Entwurfes eine präcisere Fassung. Am 6. Januar tauschte der Gesandte beim Prinzen Khroma- luaṅ mit den siamesischen Commissaren seine Vollmachten aus; dazu hatte der König ernannt: 1. den Prinzen Khroma-luaṅ Woṅsa Diraï Snid; 2. den ersten Minister Tšau Phya Sri Suriwoṅse Samant Boṅs Bisude Maha Purus Ratridom Samutra Phra-Kalahum; 3. den Minister des Auswärtigen Tšau Phya Rawe Moṅs Kosadhiputi Wadi Phra-klaṅ; 4. den Gouverneur von Baṅkok, Tšau Phya Yommerat Tšaat Semaṅ Khonzintera Mahintratebodi Witšaya Raat Mahai Saueri Boserak Pumi Petak Lookanon Tontarittera Na Khonbaan; 5. Der Bruder des Kalahum, Phaya Muntri Sri Suriwoṅ Danruṅritrannaat Maatyatibodi Tunlakotšasiha Mutatonsepatau Piriyapaha Samuha Phra Kalahum Fainie. Die siamesische Vollmacht begleitete eine englische Uebersetzung. Die Verhandlungen, welche der Legationssecretär Pieschel mit dem Reverend Smith als Dolmetsch im Auftrag des Ge-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien04_1873
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien04_1873/315
Zitationshilfe: Martens, Georg von: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Nach amtlichen Quellen. Vierter Band. Berlin, 1873, S. 301. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien04_1873/315>, abgerufen am 24.11.2024.