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Martens, Georg von: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Nach amtlichen Quellen. Vierter Band. Berlin, 1873.

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Das Approbationsdecret. XVI.
zu stellen, bis er eine angemessene Wohnung gefunden und
eingerichtet hätte.

Auch ein anderer Punct, dessen Aufnahme in den Vertrag
die Commissare aus rein formellen Gründen nicht wünschten, wurde
im Wege des Depeschenwechsels erledigt: die Abtretung von Grund-
stücken in den geöffneten Handelsplätzen an deutsche Kaufleute.
Die darüber mit England, Frankreich und America getroffenen Be-
stimmungen waren in deren Verträgen aus den Jahren 1843 und
1844 enthalten; die Commissare wünschten aber dringend, dass die
Handelsbestimmungen des preussischen Vertrages gleichlautend
wären mit denen der späteren Verträge jener Staaten; deshalb ver-
sprach jetzt die chinesische Regierung die Anweisung von Grund-
stücken und Vermiethung von Häusern an deutsche Unterthanen
unter denselben Modalitäten in einer besonderen Note.

Wie es mit der schnellen Genehmigung des Vertrages, nur
zwei Tage vor dem officiellen Datum von des Kaisers Tode zuging,
erfuhren wir nicht. Den umlaufenden Gerüchten zufolge verschied
Hien-fun einige Tage früher. Die Gültigkeit der Approbation
konnte dadurch nicht angefochten werden, denn allen kaiserlichen
Decreten verleiht das beigedruckte Siegel, keine Unterschrift, ihre
bindende Kraft. -- Prinz Kun wurde, offenbar gegen seine Erwar-
tung, nicht zum Regenten ernannt. Das folgende, den letzten Willen
des Kaisers ausdrückende Decret war, wie das Approbationsdecret
des preussischen Vertrages, unter dem 19. August ausgefertigt.

"Unseren ältesten, zum Thronerben ernannten Sohn Tsae-
tsun
sollen Tsae-yuen, Twan-wa, Kin-san, Su-tsuen, Mu-yin,
Kuan-yuen, Tu-han
und Tsian-yu-yin 15) in allem auf die Staats-
verwaltung bezüglichen Dingen aus allen Kräften unterstützen.

Ein ausserordentliches Decret."

15) Tsae-yuen, Prinz von Ei, stammte aus dem Kaiserhause; er verhandelte
1860 in Tun-tsau mit den englischen Parlamentären.
Twan-wa, Prinz von Tsin, ein Tartarenfürst, Oberstcommandirender von Pe-
kin
, General-Capitän der Neun Thore, war der ältere Bruder des Gross-Secretärs
Su-tsuen.
Kin-san war der Gemahl einer Tante des Thronerben.
Mu-yin war Amtsgenosse des Tsae-yuen bei den Verhandlungen in Tun-
tsau
.
Die drei anderen Mitglieder des Regentschaftsrathes bekleideten hohe Aemter im
Civildienst.

Das Approbationsdecret. XVI.
zu stellen, bis er eine angemessene Wohnung gefunden und
eingerichtet hätte.

Auch ein anderer Punct, dessen Aufnahme in den Vertrag
die Commissare aus rein formellen Gründen nicht wünschten, wurde
im Wege des Depeschenwechsels erledigt: die Abtretung von Grund-
stücken in den geöffneten Handelsplätzen an deutsche Kaufleute.
Die darüber mit England, Frankreich und America getroffenen Be-
stimmungen waren in deren Verträgen aus den Jahren 1843 und
1844 enthalten; die Commissare wünschten aber dringend, dass die
Handelsbestimmungen des preussischen Vertrages gleichlautend
wären mit denen der späteren Verträge jener Staaten; deshalb ver-
sprach jetzt die chinesische Regierung die Anweisung von Grund-
stücken und Vermiethung von Häusern an deutsche Unterthanen
unter denselben Modalitäten in einer besonderen Note.

Wie es mit der schnellen Genehmigung des Vertrages, nur
zwei Tage vor dem officiellen Datum von des Kaisers Tode zuging,
erfuhren wir nicht. Den umlaufenden Gerüchten zufolge verschied
Hien-fuṅ einige Tage früher. Die Gültigkeit der Approbation
konnte dadurch nicht angefochten werden, denn allen kaiserlichen
Decreten verleiht das beigedruckte Siegel, keine Unterschrift, ihre
bindende Kraft. — Prinz Kuṅ wurde, offenbar gegen seine Erwar-
tung, nicht zum Regenten ernannt. Das folgende, den letzten Willen
des Kaisers ausdrückende Decret war, wie das Approbationsdecret
des preussischen Vertrages, unter dem 19. August ausgefertigt.

»Unseren ältesten, zum Thronerben ernannten Sohn Tsae-
tšun
sollen Tsae-yuen, Twan-wa, Kiṅ-šan, Su-tšuen, Mu-yin,
Kuan-yuen, Tu-han
und Tsian-yu-yiṅ 15) in allem auf die Staats-
verwaltung bezüglichen Dingen aus allen Kräften unterstützen.

Ein ausserordentliches Decret.«

15) Tsae-yuen, Prinz von Ei, stammte aus dem Kaiserhause; er verhandelte
1860 in Tuṅ-tšau mit den englischen Parlamentären.
Twan-wa, Prinz von Tšiṅ, ein Tartarenfürst, Oberstcommandirender von Pe-
kiṅ
, General-Capitän der Neun Thore, war der ältere Bruder des Gross-Secretärs
Su-tšuen.
Kiṅ-šan war der Gemahl einer Tante des Thronerben.
Mu-yin war Amtsgenosse des Tsae-yuen bei den Verhandlungen in Tuṅ-
tšau
.
Die drei anderen Mitglieder des Regentschaftsrathes bekleideten hohe Aemter im
Civildienst.
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[94/0108] Das Approbationsdecret. XVI. zu stellen, bis er eine angemessene Wohnung gefunden und eingerichtet hätte. Auch ein anderer Punct, dessen Aufnahme in den Vertrag die Commissare aus rein formellen Gründen nicht wünschten, wurde im Wege des Depeschenwechsels erledigt: die Abtretung von Grund- stücken in den geöffneten Handelsplätzen an deutsche Kaufleute. Die darüber mit England, Frankreich und America getroffenen Be- stimmungen waren in deren Verträgen aus den Jahren 1843 und 1844 enthalten; die Commissare wünschten aber dringend, dass die Handelsbestimmungen des preussischen Vertrages gleichlautend wären mit denen der späteren Verträge jener Staaten; deshalb ver- sprach jetzt die chinesische Regierung die Anweisung von Grund- stücken und Vermiethung von Häusern an deutsche Unterthanen unter denselben Modalitäten in einer besonderen Note. Wie es mit der schnellen Genehmigung des Vertrages, nur zwei Tage vor dem officiellen Datum von des Kaisers Tode zuging, erfuhren wir nicht. Den umlaufenden Gerüchten zufolge verschied Hien-fuṅ einige Tage früher. Die Gültigkeit der Approbation konnte dadurch nicht angefochten werden, denn allen kaiserlichen Decreten verleiht das beigedruckte Siegel, keine Unterschrift, ihre bindende Kraft. — Prinz Kuṅ wurde, offenbar gegen seine Erwar- tung, nicht zum Regenten ernannt. Das folgende, den letzten Willen des Kaisers ausdrückende Decret war, wie das Approbationsdecret des preussischen Vertrages, unter dem 19. August ausgefertigt. »Unseren ältesten, zum Thronerben ernannten Sohn Tsae- tšun sollen Tsae-yuen, Twan-wa, Kiṅ-šan, Su-tšuen, Mu-yin, Kuan-yuen, Tu-han und Tsian-yu-yiṅ 15) in allem auf die Staats- verwaltung bezüglichen Dingen aus allen Kräften unterstützen. Ein ausserordentliches Decret.« 15) Tsae-yuen, Prinz von Ei, stammte aus dem Kaiserhause; er verhandelte 1860 in Tuṅ-tšau mit den englischen Parlamentären. Twan-wa, Prinz von Tšiṅ, ein Tartarenfürst, Oberstcommandirender von Pe- kiṅ, General-Capitän der Neun Thore, war der ältere Bruder des Gross-Secretärs Su-tšuen. Kiṅ-šan war der Gemahl einer Tante des Thronerben. Mu-yin war Amtsgenosse des Tsae-yuen bei den Verhandlungen in Tuṅ- tšau. Die drei anderen Mitglieder des Regentschaftsrathes bekleideten hohe Aemter im Civildienst.

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Zitationshilfe: Martens, Georg von: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Nach amtlichen Quellen. Vierter Band. Berlin, 1873, S. 94. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien04_1873/108>, abgerufen am 22.11.2024.