habe allerdings die englischen Officiere greifen, binden und ein- kerkern lassen, er selbst aber ihre Wächter angewiesen, sie aus der Haft zu entlassen, "ihnen bequeme Wohnungen zu geben, die Wunden der Verletzten zu pflegen, und sie höflich zu behandeln." Eine beigefügte Karte des Consul Parkes mit der Bitte um Han- ki's Besuch möge beweisen, dass er sich wohl befinde. -- Die Ab- geordneten zu Feststellung der Präliminarien sollten erscheinen, so- bald ein Tag für die Conferenz anberaumt wäre. -- Minder höflich als dieses Schreiben an Lord Elgin war ein gleichzeitiges an Baron Gros, welches mit Hinrichtung aller in Pe-kin anwesenden Franzosen drohte, wenn französische Truppen vorrücken sollten.
Die Alliirten brauchten zum Heranziehen ihrer Truppen und Geschütze noch einige Tage, welche mit diplomatischer Correspon- denz ausgefüllt werden mussten. Lord Elgin constatirt in einem Schreiben vom 28. September, dass trotz allen Betheuerungen der Redlichkeit die Gefangenen nicht ausgeliefert seien, und erinnert den Prinzen an die erlittenen Niederlagen. In der Erwiederung vom 29. September kommt der Prinz auf seine Argumentation über die rechtmässige Festhaltung der Parlamentäre und die Betheuerun- gen seiner Unschuld zurück. Dann folgt die wichtige Mittheilung, dass der Kaiser zu den Jagden abgereist sei, zu deren Abhaltung im Herbst ihn das Gesetz verbinde. Deshalb müsse der Prinz den königlichen Brief in Empfang nehmen, auf den Altar legen u. s. w. Die Nähe des Heeres versetze die Bevölkerung der Hauptstadt in grosse Erregung; man könne für die Sicherheit der Gefangenen nicht einstehen, wenn sie jetzt Hals über Kopf hinausgeschickt würden. Sobald das Heer etwas zurückgewichen und der Frieden unterzeichnet sei, werde der Prinz für ihre anständige Auslieferung Sorge tragen. Wenn die Verbündeten wieder bei Tsan-kia-van Stellung genommen hätten, dann könnten binnen drei Tagen Unter- händler abgefertigt werden, welche die Unterzeichnung der Con- vention verabredeten. Sollte die Armee gegen Pe-kin vorrücken, so könne die Sicherheit der Gefangenen nicht verbürgt werden.
Am 30. September schreibt Lord Elgin kurz, er müsse seine Forderungen als abgelehnt betrachten und werde das Ober-Com- mando der Truppen davon unterrichten. -- Am 1. October erwie- dert Prinz Kun, es hiesse die Achtung gegen die Gefangenen ver- letzen, wenn man sie vor dem Friedensschluss hastig zurückschicken wollte; er begreife nicht, wie der Botschafter von Ablehnung seiner
Correspondenz mit dem Prinzen von Kuṅ.
habe allerdings die englischen Officiere greifen, binden und ein- kerkern lassen, er selbst aber ihre Wächter angewiesen, sie aus der Haft zu entlassen, »ihnen bequeme Wohnungen zu geben, die Wunden der Verletzten zu pflegen, und sie höflich zu behandeln.« Eine beigefügte Karte des Consul Parkes mit der Bitte um Haṅ- ki’s Besuch möge beweisen, dass er sich wohl befinde. — Die Ab- geordneten zu Feststellung der Präliminarien sollten erscheinen, so- bald ein Tag für die Conferenz anberaumt wäre. — Minder höflich als dieses Schreiben an Lord Elgin war ein gleichzeitiges an Baron Gros, welches mit Hinrichtung aller in Pe-kiṅ anwesenden Franzosen drohte, wenn französische Truppen vorrücken sollten.
Die Alliirten brauchten zum Heranziehen ihrer Truppen und Geschütze noch einige Tage, welche mit diplomatischer Correspon- denz ausgefüllt werden mussten. Lord Elgin constatirt in einem Schreiben vom 28. September, dass trotz allen Betheuerungen der Redlichkeit die Gefangenen nicht ausgeliefert seien, und erinnert den Prinzen an die erlittenen Niederlagen. In der Erwiederung vom 29. September kommt der Prinz auf seine Argumentation über die rechtmässige Festhaltung der Parlamentäre und die Betheuerun- gen seiner Unschuld zurück. Dann folgt die wichtige Mittheilung, dass der Kaiser zu den Jagden abgereist sei, zu deren Abhaltung im Herbst ihn das Gesetz verbinde. Deshalb müsse der Prinz den königlichen Brief in Empfang nehmen, auf den Altar legen u. s. w. Die Nähe des Heeres versetze die Bevölkerung der Hauptstadt in grosse Erregung; man könne für die Sicherheit der Gefangenen nicht einstehen, wenn sie jetzt Hals über Kopf hinausgeschickt würden. Sobald das Heer etwas zurückgewichen und der Frieden unterzeichnet sei, werde der Prinz für ihre anständige Auslieferung Sorge tragen. Wenn die Verbündeten wieder bei Tšaṅ-kia-van Stellung genommen hätten, dann könnten binnen drei Tagen Unter- händler abgefertigt werden, welche die Unterzeichnung der Con- vention verabredeten. Sollte die Armee gegen Pe-kiṅ vorrücken, so könne die Sicherheit der Gefangenen nicht verbürgt werden.
Am 30. September schreibt Lord Elgin kurz, er müsse seine Forderungen als abgelehnt betrachten und werde das Ober-Com- mando der Truppen davon unterrichten. — Am 1. October erwie- dert Prinz Kuṅ, es hiesse die Achtung gegen die Gefangenen ver- letzen, wenn man sie vor dem Friedensschluss hastig zurückschicken wollte; er begreife nicht, wie der Botschafter von Ablehnung seiner
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Correspondenz mit dem Prinzen von Kuṅ.
habe allerdings die englischen Officiere greifen, binden und ein-
kerkern lassen, er selbst aber ihre Wächter angewiesen, sie aus
der Haft zu entlassen, »ihnen bequeme Wohnungen zu geben, die
Wunden der Verletzten zu pflegen, und sie höflich zu behandeln.«
Eine beigefügte Karte des Consul Parkes mit der Bitte um Haṅ-
ki’s Besuch möge beweisen, dass er sich wohl befinde. — Die Ab-
geordneten zu Feststellung der Präliminarien sollten erscheinen, so-
bald ein Tag für die Conferenz anberaumt wäre. — Minder höflich
als dieses Schreiben an Lord Elgin war ein gleichzeitiges an Baron
Gros, welches mit Hinrichtung aller in Pe-kiṅ anwesenden
Franzosen drohte, wenn französische Truppen vorrücken sollten.
Die Alliirten brauchten zum Heranziehen ihrer Truppen und
Geschütze noch einige Tage, welche mit diplomatischer Correspon-
denz ausgefüllt werden mussten. Lord Elgin constatirt in einem
Schreiben vom 28. September, dass trotz allen Betheuerungen der
Redlichkeit die Gefangenen nicht ausgeliefert seien, und erinnert
den Prinzen an die erlittenen Niederlagen. In der Erwiederung
vom 29. September kommt der Prinz auf seine Argumentation über
die rechtmässige Festhaltung der Parlamentäre und die Betheuerun-
gen seiner Unschuld zurück. Dann folgt die wichtige Mittheilung,
dass der Kaiser zu den Jagden abgereist sei, zu deren Abhaltung
im Herbst ihn das Gesetz verbinde. Deshalb müsse der Prinz den
königlichen Brief in Empfang nehmen, auf den Altar legen u. s. w.
Die Nähe des Heeres versetze die Bevölkerung der Hauptstadt in
grosse Erregung; man könne für die Sicherheit der Gefangenen
nicht einstehen, wenn sie jetzt Hals über Kopf hinausgeschickt
würden. Sobald das Heer etwas zurückgewichen und der Frieden
unterzeichnet sei, werde der Prinz für ihre anständige Auslieferung
Sorge tragen. Wenn die Verbündeten wieder bei Tšaṅ-kia-van
Stellung genommen hätten, dann könnten binnen drei Tagen Unter-
händler abgefertigt werden, welche die Unterzeichnung der Con-
vention verabredeten. Sollte die Armee gegen Pe-kiṅ vorrücken,
so könne die Sicherheit der Gefangenen nicht verbürgt werden.
Am 30. September schreibt Lord Elgin kurz, er müsse seine
Forderungen als abgelehnt betrachten und werde das Ober-Com-
mando der Truppen davon unterrichten. — Am 1. October erwie-
dert Prinz Kuṅ, es hiesse die Achtung gegen die Gefangenen ver-
letzen, wenn man sie vor dem Friedensschluss hastig zurückschicken
wollte; er begreife nicht, wie der Botschafter von Ablehnung seiner
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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 3. Berlin, 1873, S. 340. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien03_1873/362>, abgerufen am 16.07.2024.
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