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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 3. Berlin, 1873.

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Entwurf einer Convention.
die Steuer-Erträge der geöffneten Häfen angewiesen werden. Die
Anberaumung einer Conferenz zu Erledigung dieser und aller den
Einzug der Botschafter in Pe-kin betreffenden Punkte behielten sie
sich vor.

Lord Elgin gab nun den Commissaren seine Befriedigung
über die Annahme aller Forderungen zu erkennen und liess eine
Convention in acht Artikeln folgenden Inhalts entwerfen:

1. Bedauern des Kaisers von China über die Unterbrechung
der mittels des Vertrages von Tien-tsin hergestellten freund-
schaftlichen Beziehungen durch die Versperrung der Ta-ku-Mün-
dung
seitens seiner Officiere.
2. Volle Herstellung des Artikel III. des Vertrages von
Tien-tsin, welcher England berechtigt, in Pe-kin eine stehende
Gesandtschaft zu haben, und Abolirung der in dieser Rücksicht
von der britischen Regierung nachträglich gemachten Zuge-
ständnisse.
3. Ratification des Vertrages durch den Gesandten in Pe-
kin
unmittelbar nach Unterzeichnung der Convention.
4. Vollständige Ausführung der Bestimmungen des Vertrages
von Tien-tsin, soweit sie nicht durch die Convention geändert werden.
5. Diese soll nicht gesondert ratificirt werden, sondern durch
Ratification des Vertrages von Tien-tsin dieselbe bindende Kraft
erhalten, wie der Vertrag selbst.
6. Der Separat-Artikel des Vertrages von Tien-tsin (die
Kriegsentschädigung betreffend) tritt ausser Kraft. Der Kaiser
von China verpflichtet sich zu Zahlung von 8,000,000 Tael in
feinem Sei-si-Silber oder mexicanischen Dollars von gleicher
Güte, und zwar: 1,000,000 Tael in Tien-tsin binnen zwei Monaten
nach Unterzeichnung der Convention; 333,333 Tael zu zahlen in
Kan-ton an oder vor dem 1. December des laufenden Jahres. Zu
Tilgung der Restsumme soll alle sechs Monate der fünfte Theil des
Brutto-Ertrages der Zollämter für den fremden Handel an Agenten
der englischen Regierung gezahlt werden, bis die ganze Summe
abgetragen ist. Die erste Rate dieser Zahlung muss am 31. März
1861 abgeliefert sein. -- Von den 8,000,000 Tael sind 2,000,000 zu
Entschädigung von Kaufleuten und 6,000,000 zum Ersatz der Kriegs-
kosten an die englische Regierung bestimmt.
7. Nach Ratification des Vertrages wird Tsu-san geräumt;
nach Zahlung von 1,000,000 Tael ziehen sich die britischen Truppen

Entwurf einer Convention.
die Steuer-Erträge der geöffneten Häfen angewiesen werden. Die
Anberaumung einer Conferenz zu Erledigung dieser und aller den
Einzug der Botschafter in Pe-kiṅ betreffenden Punkte behielten sie
sich vor.

Lord Elgin gab nun den Commissaren seine Befriedigung
über die Annahme aller Forderungen zu erkennen und liess eine
Convention in acht Artikeln folgenden Inhalts entwerfen:

1. Bedauern des Kaisers von China über die Unterbrechung
der mittels des Vertrages von Tien-tsin hergestellten freund-
schaftlichen Beziehungen durch die Versperrung der Ta-ku-Mün-
dung
seitens seiner Officiere.
2. Volle Herstellung des Artikel III. des Vertrages von
Tien-tsin, welcher England berechtigt, in Pe-kiṅ eine stehende
Gesandtschaft zu haben, und Abolirung der in dieser Rücksicht
von der britischen Regierung nachträglich gemachten Zuge-
ständnisse.
3. Ratification des Vertrages durch den Gesandten in Pe-
kiṅ
unmittelbar nach Unterzeichnung der Convention.
4. Vollständige Ausführung der Bestimmungen des Vertrages
von Tien-tsin, soweit sie nicht durch die Convention geändert werden.
5. Diese soll nicht gesondert ratificirt werden, sondern durch
Ratification des Vertrages von Tien-tsin dieselbe bindende Kraft
erhalten, wie der Vertrag selbst.
6. Der Separat-Artikel des Vertrages von Tien-tsin (die
Kriegsentschädigung betreffend) tritt ausser Kraft. Der Kaiser
von China verpflichtet sich zu Zahlung von 8,000,000 Tael in
feinem Sei-si-Silber oder mexicanischen Dollars von gleicher
Güte, und zwar: 1,000,000 Tael in Tien-tsin binnen zwei Monaten
nach Unterzeichnung der Convention; 333,333 Tael zu zahlen in
Kan-ton an oder vor dem 1. December des laufenden Jahres. Zu
Tilgung der Restsumme soll alle sechs Monate der fünfte Theil des
Brutto-Ertrages der Zollämter für den fremden Handel an Agenten
der englischen Regierung gezahlt werden, bis die ganze Summe
abgetragen ist. Die erste Rate dieser Zahlung muss am 31. März
1861 abgeliefert sein. — Von den 8,000,000 Tael sind 2,000,000 zu
Entschädigung von Kaufleuten und 6,000,000 zum Ersatz der Kriegs-
kosten an die englische Regierung bestimmt.
7. Nach Ratification des Vertrages wird Tšu-san geräumt;
nach Zahlung von 1,000,000 Tael ziehen sich die britischen Truppen
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[324/0346] Entwurf einer Convention. die Steuer-Erträge der geöffneten Häfen angewiesen werden. Die Anberaumung einer Conferenz zu Erledigung dieser und aller den Einzug der Botschafter in Pe-kiṅ betreffenden Punkte behielten sie sich vor. Lord Elgin gab nun den Commissaren seine Befriedigung über die Annahme aller Forderungen zu erkennen und liess eine Convention in acht Artikeln folgenden Inhalts entwerfen: 1. Bedauern des Kaisers von China über die Unterbrechung der mittels des Vertrages von Tien-tsin hergestellten freund- schaftlichen Beziehungen durch die Versperrung der Ta-ku-Mün- dung seitens seiner Officiere. 2. Volle Herstellung des Artikel III. des Vertrages von Tien-tsin, welcher England berechtigt, in Pe-kiṅ eine stehende Gesandtschaft zu haben, und Abolirung der in dieser Rücksicht von der britischen Regierung nachträglich gemachten Zuge- ständnisse. 3. Ratification des Vertrages durch den Gesandten in Pe- kiṅ unmittelbar nach Unterzeichnung der Convention. 4. Vollständige Ausführung der Bestimmungen des Vertrages von Tien-tsin, soweit sie nicht durch die Convention geändert werden. 5. Diese soll nicht gesondert ratificirt werden, sondern durch Ratification des Vertrages von Tien-tsin dieselbe bindende Kraft erhalten, wie der Vertrag selbst. 6. Der Separat-Artikel des Vertrages von Tien-tsin (die Kriegsentschädigung betreffend) tritt ausser Kraft. Der Kaiser von China verpflichtet sich zu Zahlung von 8,000,000 Tael in feinem Sei-si-Silber oder mexicanischen Dollars von gleicher Güte, und zwar: 1,000,000 Tael in Tien-tsin binnen zwei Monaten nach Unterzeichnung der Convention; 333,333 Tael zu zahlen in Kan-ton an oder vor dem 1. December des laufenden Jahres. Zu Tilgung der Restsumme soll alle sechs Monate der fünfte Theil des Brutto-Ertrages der Zollämter für den fremden Handel an Agenten der englischen Regierung gezahlt werden, bis die ganze Summe abgetragen ist. Die erste Rate dieser Zahlung muss am 31. März 1861 abgeliefert sein. — Von den 8,000,000 Tael sind 2,000,000 zu Entschädigung von Kaufleuten und 6,000,000 zum Ersatz der Kriegs- kosten an die englische Regierung bestimmt. 7. Nach Ratification des Vertrages wird Tšu-san geräumt; nach Zahlung von 1,000,000 Tael ziehen sich die britischen Truppen

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Zitationshilfe: [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 3. Berlin, 1873, S. 324. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien03_1873/346>, abgerufen am 22.11.2024.