streitung dieser Ausgaben gefordert werden soll, wird grösser oder ge- ringer sein, je nach der Eilfertigkeit, mit welcher die oben bezeich- neten Forderungen von der kaiserlichen Regierung vollständig erfüllt werden.
Der Unterzeichnete hat nur hinzuzufügen, dass, wenn er in einem Zeitraum von dreissig Tagen vom Datum dieser Mittheilung an gerechnet nicht eine Antwort mit der unbedingten Zustimmung Seiner Majestät des Kaisers von China zu diesen Forderungen erhält, die Commandeure der Britischen See- und Landmacht solche Maassregeln ergreifen werden, als sie geeignet finden für den Zweck, den Kaiser von China zu Erfüllung der durch seine Bevollmächtigten in Tien- tsin für ihn eingegangenen und durch sein kaiserliches Edict vom Juli 1858 gebilligten Verpflichtungen zu zwingen.
Shanghae, 8. März 1860.
gez. Frederick W. A. Bruce."
Das französische Ultimatum lautete ähnlich.
Die Antwort traf in Gestalt eines an Ho-kwei-tsin zu Mit- theilung an den Gesandten gerichteten Schreibens des Grossen Staatsrathes am 8. April 1860 in Shang-hae ein:
"Der Grosse Staatsrath schreibt eine Antwort zur Mittheilung.
Vor Kurzem erhielt der Staatsrath eine Depesche von dem Commissar und zugleich eine von ihm eingesandte Mittheilung des englischen Gesandten Bruce, deren Inhalt ihn in das höchste Erstaunen setzte.
Er erklärt zum Beispiel, dass auf Pe-tan von den kaiserlichen Commissaren Kwei-lian und Collegen niemals angespielt wurde. Nun ist bekannt, dass im vorigen Jahre Kwei-lian und seine Colle- gen in Shang-hae auf den britischen Gesandten warteten, zu dem ausdrücklichen Zweck, mit ihm persönlich alle für die Auswechselung eines Vertrages angemessenen Maassregeln zu erwägen. Sobald sie die Ankunft des Gesandten Bruce in Wu-son erfuhren, ersuchten sie ihn wiederholt schriftlich, mit ihnen zusammenzutreffen; in der That war ihre Absicht, ihm mitzutheilen, dass Ta-ku befestigt sei und dass er über Pe-tan gehen müsse. Er aber wies sie zurück und weigerte sich der Zusammenkunft. Die kaiserlichen Commissare Kwei-lian und Collegen meldeten ihm ferner, dass Kriegsschiffe unter keiner Be- dingung über die Barre gehen dürften; aber der britische Gesandte Bruce achtete nicht dieser Worte; und als, nach seiner Ankunft vor der Küste von Tien-tsin, Han, General-Gouverneur von Tsi-li, einen Beamten mit einem Geschenk von Proviant und der Mittheilung an ihn
Antwort der Chinesen.
streitung dieser Ausgaben gefordert werden soll, wird grösser oder ge- ringer sein, je nach der Eilfertigkeit, mit welcher die oben bezeich- neten Forderungen von der kaiserlichen Regierung vollständig erfüllt werden.
Der Unterzeichnete hat nur hinzuzufügen, dass, wenn er in einem Zeitraum von dreissig Tagen vom Datum dieser Mittheilung an gerechnet nicht eine Antwort mit der unbedingten Zustimmung Seiner Majestät des Kaisers von China zu diesen Forderungen erhält, die Commandeure der Britischen See- und Landmacht solche Maassregeln ergreifen werden, als sie geeignet finden für den Zweck, den Kaiser von China zu Erfüllung der durch seine Bevollmächtigten in Tien- tsin für ihn eingegangenen und durch sein kaiserliches Edict vom Juli 1858 gebilligten Verpflichtungen zu zwingen.
Shanghae, 8. März 1860.
gez. Frederick W. A. Bruce.«
Das französische Ultimatum lautete ähnlich.
Die Antwort traf in Gestalt eines an Ho-kwei-tsiṅ zu Mit- theilung an den Gesandten gerichteten Schreibens des Grossen Staatsrathes am 8. April 1860 in Shang-hae ein:
»Der Grosse Staatsrath schreibt eine Antwort zur Mittheilung.
Vor Kurzem erhielt der Staatsrath eine Depesche von dem Commissar und zugleich eine von ihm eingesandte Mittheilung des englischen Gesandten Bruce, deren Inhalt ihn in das höchste Erstaunen setzte.
Er erklärt zum Beispiel, dass auf Pe-taṅ von den kaiserlichen Commissaren Kwei-liaṅ und Collegen niemals angespielt wurde. Nun ist bekannt, dass im vorigen Jahre Kwei-liaṅ und seine Colle- gen in Shang-hae auf den britischen Gesandten warteten, zu dem ausdrücklichen Zweck, mit ihm persönlich alle für die Auswechselung eines Vertrages angemessenen Maassregeln zu erwägen. Sobald sie die Ankunft des Gesandten Bruce in Wu-soṅ erfuhren, ersuchten sie ihn wiederholt schriftlich, mit ihnen zusammenzutreffen; in der That war ihre Absicht, ihm mitzutheilen, dass Ta-ku befestigt sei und dass er über Pe-taṅ gehen müsse. Er aber wies sie zurück und weigerte sich der Zusammenkunft. Die kaiserlichen Commissare Kwei-liaṅ und Collegen meldeten ihm ferner, dass Kriegsschiffe unter keiner Be- dingung über die Barre gehen dürften; aber der britische Gesandte Bruce achtete nicht dieser Worte; und als, nach seiner Ankunft vor der Küste von Tien-tsin, Haṅ, General-Gouverneur von Tši-li, einen Beamten mit einem Geschenk von Proviant und der Mittheilung an ihn
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Antwort der Chinesen.
streitung dieser Ausgaben gefordert werden soll, wird grösser oder ge-
ringer sein, je nach der Eilfertigkeit, mit welcher die oben bezeich-
neten Forderungen von der kaiserlichen Regierung vollständig erfüllt
werden.
Der Unterzeichnete hat nur hinzuzufügen, dass, wenn er in
einem Zeitraum von dreissig Tagen vom Datum dieser Mittheilung an
gerechnet nicht eine Antwort mit der unbedingten Zustimmung Seiner
Majestät des Kaisers von China zu diesen Forderungen erhält, die
Commandeure der Britischen See- und Landmacht solche Maassregeln
ergreifen werden, als sie geeignet finden für den Zweck, den Kaiser
von China zu Erfüllung der durch seine Bevollmächtigten in Tien-
tsin für ihn eingegangenen und durch sein kaiserliches Edict vom Juli
1858 gebilligten Verpflichtungen zu zwingen.
Shanghae, 8. März 1860.
gez. Frederick W. A. Bruce.«
Das französische Ultimatum lautete ähnlich.
Die Antwort traf in Gestalt eines an Ho-kwei-tsiṅ zu Mit-
theilung an den Gesandten gerichteten Schreibens des Grossen
Staatsrathes am 8. April 1860 in Shang-hae ein:
»Der Grosse Staatsrath schreibt eine Antwort zur Mittheilung.
Vor Kurzem erhielt der Staatsrath eine Depesche von dem
Commissar und zugleich eine von ihm eingesandte Mittheilung des
englischen Gesandten Bruce, deren Inhalt ihn in das höchste Erstaunen
setzte.
Er erklärt zum Beispiel, dass auf Pe-taṅ von den kaiserlichen
Commissaren Kwei-liaṅ und Collegen niemals angespielt wurde.
Nun ist bekannt, dass im vorigen Jahre Kwei-liaṅ und seine Colle-
gen in Shang-hae auf den britischen Gesandten warteten, zu dem
ausdrücklichen Zweck, mit ihm persönlich alle für die Auswechselung
eines Vertrages angemessenen Maassregeln zu erwägen. Sobald sie die
Ankunft des Gesandten Bruce in Wu-soṅ erfuhren, ersuchten sie ihn
wiederholt schriftlich, mit ihnen zusammenzutreffen; in der That war
ihre Absicht, ihm mitzutheilen, dass Ta-ku befestigt sei und dass er
über Pe-taṅ gehen müsse. Er aber wies sie zurück und weigerte
sich der Zusammenkunft. Die kaiserlichen Commissare Kwei-liaṅ
und Collegen meldeten ihm ferner, dass Kriegsschiffe unter keiner Be-
dingung über die Barre gehen dürften; aber der britische Gesandte
Bruce achtete nicht dieser Worte; und als, nach seiner Ankunft vor
der Küste von Tien-tsin, Haṅ, General-Gouverneur von Tši-li, einen
Beamten mit einem Geschenk von Proviant und der Mittheilung an ihn
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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 3. Berlin, 1873, S. 302. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien03_1873/324>, abgerufen am 16.02.2025.
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