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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 3. Berlin, 1873.

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Das Ultimatum.
Zwangsmaassregeln gegen Kan-ton zu schreiten. Der so begonnene
Kampf ist von den chinesischen Behörden in einer Weise fortgesetzt
worden, welche der Menschlichkeit und den Regeln der Kriegführung
unter civilisirten Völkern widerstrebt. Acte der Brandstiftung und des
Mordes wurden durch dafür gebotene Belohnungen gefördert. Unter
dem Einfluss dieser Aufforderungen wurden unschuldige Familien durch
das Aufgreifen von Privatleuten in die tiefste Trauer versetzt; Fahr-
zeuge, in friedlicher Betreibung des Handels begriffen, wurden auf
verrätherische Weise genommen, die europäischen Mannschaften und
Passagiere barbarisch ermordet.

Der Unterzeichnete findet es angemessen, den kaiserlichen Com-
missar zu erinnern, dass die Regierung Ihrer britischen Majestät, in
dem Bestreben, einem Zustande ein Ende zu machen, welcher so be-
klagenswerthe Folgen gehabt hat, ihre Bemühungen nicht auf Vor-
stellungen an die am Orte befindlichen kaiserlichen Beamten be-
schränkte. Im Jahre 1849 wurde auf ausdrücklichen Befehl des Vis-
count Palmerston, Ihrer Majestät Staatssecretär für die auswärtigen
Angelegenheiten, eine Mittheilung an die kaiserliche Regierung in
Pe-kin übermacht, welche dieselbe vor den Folgen warnte, die aus
Nichterfüllung von Vertragsverpflichtungen entstehen würden, und mit
den Worten schloss: Die chinesische Regierung möge diese Dinge
wohl erwägen und bedenken, dass, was in Zukunft Unangenehmes im
Verkehr der beiden Völker geschehen mag, die chinesische Regierung
die Schuld davon tragen wird. Im Jahre 1854 stellte Ihrer Majestät
Bevollmächtigter Sir John Bowring den kaiserlichen Commissaren,
welche mit ihm an der Pei-ho-Mündung zu unterhandeln beauftragt
waren, eindringlich die Nothwendigkeit vor, den britischen Unter-
thanen den freien Eintritt in die Stadt Kan-ton zu gewähren. Diese
vom Geiste der Versöhnung und Humanität eingegebenen Vorstellungen
blieben aber unbeachtet, und der Erfolg diente nur zum Beweise,
dass die Nachsicht der britischen Regierung von der chinesischen miss-
verstanden wurde.

Grossbritannien steht nicht allein mit der Ueberzeugung, dass die
Zeit der Vorstellungen vorüber ist. Die Nichtbeachtung von Vertrags-
Verpflichtungen und die hartnäckige Weigerung der Abstellung von Uebel-
ständen, welche die britischen Behörden zu Anwendung von Waffen-
gewalt zwangen, haben die gerechte Entrüstung Seiner Majestät des
Kaisers der Franzosen erweckt. Die Regierungen von England und
Frankreich sind einig in dem Entschluss, durch kräftiges und entschie-
denes Handeln Genugthuung für frühere und Sicherheit gegen künftige
Unbilden zu suchen.

Das Ultimatum.
Zwangsmaassregeln gegen Kan-ton zu schreiten. Der so begonnene
Kampf ist von den chinesischen Behörden in einer Weise fortgesetzt
worden, welche der Menschlichkeit und den Regeln der Kriegführung
unter civilisirten Völkern widerstrebt. Acte der Brandstiftung und des
Mordes wurden durch dafür gebotene Belohnungen gefördert. Unter
dem Einfluss dieser Aufforderungen wurden unschuldige Familien durch
das Aufgreifen von Privatleuten in die tiefste Trauer versetzt; Fahr-
zeuge, in friedlicher Betreibung des Handels begriffen, wurden auf
verrätherische Weise genommen, die europäischen Mannschaften und
Passagiere barbarisch ermordet.

Der Unterzeichnete findet es angemessen, den kaiserlichen Com-
missar zu erinnern, dass die Regierung Ihrer britischen Majestät, in
dem Bestreben, einem Zustande ein Ende zu machen, welcher so be-
klagenswerthe Folgen gehabt hat, ihre Bemühungen nicht auf Vor-
stellungen an die am Orte befindlichen kaiserlichen Beamten be-
schränkte. Im Jahre 1849 wurde auf ausdrücklichen Befehl des Vis-
count Palmerston, Ihrer Majestät Staatssecretär für die auswärtigen
Angelegenheiten, eine Mittheilung an die kaiserliche Regierung in
Pe-kiṅ übermacht, welche dieselbe vor den Folgen warnte, die aus
Nichterfüllung von Vertragsverpflichtungen entstehen würden, und mit
den Worten schloss: Die chinesische Regierung möge diese Dinge
wohl erwägen und bedenken, dass, was in Zukunft Unangenehmes im
Verkehr der beiden Völker geschehen mag, die chinesische Regierung
die Schuld davon tragen wird. Im Jahre 1854 stellte Ihrer Majestät
Bevollmächtigter Sir John Bowring den kaiserlichen Commissaren,
welche mit ihm an der Pei-ho-Mündung zu unterhandeln beauftragt
waren, eindringlich die Nothwendigkeit vor, den britischen Unter-
thanen den freien Eintritt in die Stadt Kan-ton zu gewähren. Diese
vom Geiste der Versöhnung und Humanität eingegebenen Vorstellungen
blieben aber unbeachtet, und der Erfolg diente nur zum Beweise,
dass die Nachsicht der britischen Regierung von der chinesischen miss-
verstanden wurde.

Grossbritannien steht nicht allein mit der Ueberzeugung, dass die
Zeit der Vorstellungen vorüber ist. Die Nichtbeachtung von Vertrags-
Verpflichtungen und die hartnäckige Weigerung der Abstellung von Uebel-
ständen, welche die britischen Behörden zu Anwendung von Waffen-
gewalt zwangen, haben die gerechte Entrüstung Seiner Majestät des
Kaisers der Franzosen erweckt. Die Regierungen von England und
Frankreich sind einig in dem Entschluss, durch kräftiges und entschie-
denes Handeln Genugthuung für frühere und Sicherheit gegen künftige
Unbilden zu suchen.

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[228/0250] Das Ultimatum. Zwangsmaassregeln gegen Kan-ton zu schreiten. Der so begonnene Kampf ist von den chinesischen Behörden in einer Weise fortgesetzt worden, welche der Menschlichkeit und den Regeln der Kriegführung unter civilisirten Völkern widerstrebt. Acte der Brandstiftung und des Mordes wurden durch dafür gebotene Belohnungen gefördert. Unter dem Einfluss dieser Aufforderungen wurden unschuldige Familien durch das Aufgreifen von Privatleuten in die tiefste Trauer versetzt; Fahr- zeuge, in friedlicher Betreibung des Handels begriffen, wurden auf verrätherische Weise genommen, die europäischen Mannschaften und Passagiere barbarisch ermordet. Der Unterzeichnete findet es angemessen, den kaiserlichen Com- missar zu erinnern, dass die Regierung Ihrer britischen Majestät, in dem Bestreben, einem Zustande ein Ende zu machen, welcher so be- klagenswerthe Folgen gehabt hat, ihre Bemühungen nicht auf Vor- stellungen an die am Orte befindlichen kaiserlichen Beamten be- schränkte. Im Jahre 1849 wurde auf ausdrücklichen Befehl des Vis- count Palmerston, Ihrer Majestät Staatssecretär für die auswärtigen Angelegenheiten, eine Mittheilung an die kaiserliche Regierung in Pe-kiṅ übermacht, welche dieselbe vor den Folgen warnte, die aus Nichterfüllung von Vertragsverpflichtungen entstehen würden, und mit den Worten schloss: Die chinesische Regierung möge diese Dinge wohl erwägen und bedenken, dass, was in Zukunft Unangenehmes im Verkehr der beiden Völker geschehen mag, die chinesische Regierung die Schuld davon tragen wird. Im Jahre 1854 stellte Ihrer Majestät Bevollmächtigter Sir John Bowring den kaiserlichen Commissaren, welche mit ihm an der Pei-ho-Mündung zu unterhandeln beauftragt waren, eindringlich die Nothwendigkeit vor, den britischen Unter- thanen den freien Eintritt in die Stadt Kan-ton zu gewähren. Diese vom Geiste der Versöhnung und Humanität eingegebenen Vorstellungen blieben aber unbeachtet, und der Erfolg diente nur zum Beweise, dass die Nachsicht der britischen Regierung von der chinesischen miss- verstanden wurde. Grossbritannien steht nicht allein mit der Ueberzeugung, dass die Zeit der Vorstellungen vorüber ist. Die Nichtbeachtung von Vertrags- Verpflichtungen und die hartnäckige Weigerung der Abstellung von Uebel- ständen, welche die britischen Behörden zu Anwendung von Waffen- gewalt zwangen, haben die gerechte Entrüstung Seiner Majestät des Kaisers der Franzosen erweckt. Die Regierungen von England und Frankreich sind einig in dem Entschluss, durch kräftiges und entschie- denes Handeln Genugthuung für frühere und Sicherheit gegen künftige Unbilden zu suchen.

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Zitationshilfe: [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 3. Berlin, 1873, S. 228. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien03_1873/250>, abgerufen am 24.11.2024.