[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 3. Berlin, 1873.Inhalt der ersten Verträge. 5) Die erniedrigenden Formen, welche die chinesische Re- gierung im Verkehr mit den westlichen Völkern anwendete, und die angemaasste Ueberhebung der Mandarinen in ihren amtlichen Mit- theilungen an die Vertreter der fremden Staaten. Diese Hauptübel sollten die wesentlichen Bestimmungen der 1) Unterthanen der fremden Mächte sollten "ohne Belästigung oder Beschränkung" in Kan-ton, A-moi, Fu-tsau, Nin-po, Shang-hae wohnen und Handel treiben. 2) Der Kaiser von China willigte in die Aufhebung des Monopoles der Hon-Kaufleute und erlaubte den Fremden in allen fünf Häfen Handelsverbindungen anzuknüpfen mit wem sie wollten. 3) Er willigte in die Aufstellung und Veröffentlichung eines festen und billigen Tarifes für die Ein- und Ausfuhrzölle. 4) Die fremden Unterthanen sollten unter der Gerichtsbar- keit der Consularbeamten und Bevollmächtigten ihres Heimathlandes stehen und nach dessen Gesetzen behandelt werden. 5) Die Vertreter der fremden Staaten sollten mit den chine- sischen Behörden sowohl der Hauptstadt als der Provinzen auf dem Fusse völliger Gleichstellung verkehren. Das war der wesentliche Inhalt der ersten durch die Gewalt Inhalt der ersten Verträge. 5) Die erniedrigenden Formen, welche die chinesische Re- gierung im Verkehr mit den westlichen Völkern anwendete, und die angemaasste Ueberhebung der Mandarinen in ihren amtlichen Mit- theilungen an die Vertreter der fremden Staaten. Diese Hauptübel sollten die wesentlichen Bestimmungen der 1) Unterthanen der fremden Mächte sollten »ohne Belästigung oder Beschränkung« in Kan-ton, A-moi, Fu-tšau, Niṅ-po, Shang-hae wohnen und Handel treiben. 2) Der Kaiser von China willigte in die Aufhebung des Monopoles der Hoṅ-Kaufleute und erlaubte den Fremden in allen fünf Häfen Handelsverbindungen anzuknüpfen mit wem sie wollten. 3) Er willigte in die Aufstellung und Veröffentlichung eines festen und billigen Tarifes für die Ein- und Ausfuhrzölle. 4) Die fremden Unterthanen sollten unter der Gerichtsbar- keit der Consularbeamten und Bevollmächtigten ihres Heimathlandes stehen und nach dessen Gesetzen behandelt werden. 5) Die Vertreter der fremden Staaten sollten mit den chine- sischen Behörden sowohl der Hauptstadt als der Provinzen auf dem Fusse völliger Gleichstellung verkehren. Das war der wesentliche Inhalt der ersten durch die Gewalt <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0159" n="137"/> <fw place="top" type="header">Inhalt der ersten Verträge.</fw><lb/> <list> <item>5) Die erniedrigenden Formen, welche die chinesische Re-<lb/> gierung im Verkehr mit den westlichen Völkern anwendete, und die<lb/> angemaasste Ueberhebung der Mandarinen in ihren amtlichen Mit-<lb/> theilungen an die Vertreter der fremden Staaten.</item> </list><lb/> <p>Diese Hauptübel sollten die wesentlichen Bestimmungen der<lb/> ersten Verträge beseitigen.</p><lb/> <list> <item>1) Unterthanen der fremden Mächte sollten »ohne Belästigung<lb/> oder Beschränkung« in <hi rendition="#k"><placeName>Kan-ton</placeName>, <placeName>A-moi</placeName>, <placeName>Fu-tšau</placeName>, <placeName>Niṅ-po</placeName>,<lb/><placeName>Shang-hae</placeName></hi> wohnen und Handel treiben.</item><lb/> <item>2) Der Kaiser von <placeName>China</placeName> willigte in die Aufhebung des<lb/> Monopoles der <hi rendition="#k">Hoṅ</hi>-Kaufleute und erlaubte den Fremden in<lb/> allen fünf Häfen Handelsverbindungen anzuknüpfen mit wem<lb/> sie wollten.</item><lb/> <item>3) Er willigte in die Aufstellung und Veröffentlichung eines<lb/> festen und billigen Tarifes für die Ein- und Ausfuhrzölle.</item><lb/> <item>4) Die fremden Unterthanen sollten unter der Gerichtsbar-<lb/> keit der Consularbeamten und Bevollmächtigten ihres Heimathlandes<lb/> stehen und nach dessen Gesetzen behandelt werden.</item><lb/> <item>5) Die Vertreter der fremden Staaten sollten mit den chine-<lb/> sischen Behörden sowohl der Hauptstadt als der Provinzen auf dem<lb/> Fusse völliger Gleichstellung verkehren.</item> </list><lb/> <p>Das war der wesentliche Inhalt der ersten durch die Gewalt<lb/> der englischen Waffen erzwungenen Verträge, deren Ausführung<lb/> gegen den Willen der Chinesen grosse Schwierigkeiten gemacht<lb/> hätte. Der alte Kaiser wusste aber, dass er einem neuen Kampfe<lb/> nicht gewachsen sei, und fügte sich, so weit nothwendig, den Um-<lb/> ständen mit staatsmännischer Weisheit. Wirkliche Verletzungen,<lb/> ein Bruch der Verträge, kamen unter ihm nicht vor, wenn auch<lb/> vielfache Versuche der Umgehung von ihm gebilligt und fremden-<lb/> feindliche Beamten mit besonderer Gunst behandelt wurden. Sein<lb/> ernstes Streben nach Erhaltung des Friedens bewies <hi rendition="#k"><persName ref="http://d-nb.info/gnd/1019725036">Tau-kwaṅ</persName></hi><lb/> durch Ernennung zuerst des <hi rendition="#k"><persName ref="nognd">I-li-pu</persName></hi>, dann des <hi rendition="#k"><persName ref="http://id.loc.gov/authorities/names/no89006795">Ki-yiṅ</persName></hi> zu bevoll-<lb/> mächtigten Commissaren für den fremden Handelsverkehr. <hi rendition="#k"><persName ref="http://id.loc.gov/authorities/names/no89006795">Ki-yiṅ</persName></hi><lb/> traf, zugleich als General-Gouverneur von <hi rendition="#k"><placeName>Kuaṅ-tuṅ</placeName></hi> und <hi rendition="#k"><placeName>Kuaṅ-si</placeName></hi>,<lb/> im Mai 1844 zu <hi rendition="#k"><placeName>Kan-ton</placeName></hi> ein. Um dieselbe Zeit kam Sir <persName xml:id="psN1a" next="#psN1b">John</persName><note place="right">1844.</note><lb/><persName xml:id="psN1b" prev="#psN1a">F. Davis</persName> als englischer Bevollmächtigter zu Ablösung des Sir<lb/><persName ref="http://d-nb.info/gnd/119556235">Henry Pottinger</persName> nach <hi rendition="#k"><placeName>Hong-kong</placeName></hi>, welcher bald darauf nach <placeName>Eng-<lb/> land</placeName> ging. Dem gemässigten Auftreten jenes mit den chinesischen<lb/> Verhältnissen innig vertrauten Staatsmannes dankte man, dass die<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [137/0159]
Inhalt der ersten Verträge.
5) Die erniedrigenden Formen, welche die chinesische Re-
gierung im Verkehr mit den westlichen Völkern anwendete, und die
angemaasste Ueberhebung der Mandarinen in ihren amtlichen Mit-
theilungen an die Vertreter der fremden Staaten.
Diese Hauptübel sollten die wesentlichen Bestimmungen der
ersten Verträge beseitigen.
1) Unterthanen der fremden Mächte sollten »ohne Belästigung
oder Beschränkung« in Kan-ton, A-moi, Fu-tšau, Niṅ-po,
Shang-hae wohnen und Handel treiben.
2) Der Kaiser von China willigte in die Aufhebung des
Monopoles der Hoṅ-Kaufleute und erlaubte den Fremden in
allen fünf Häfen Handelsverbindungen anzuknüpfen mit wem
sie wollten.
3) Er willigte in die Aufstellung und Veröffentlichung eines
festen und billigen Tarifes für die Ein- und Ausfuhrzölle.
4) Die fremden Unterthanen sollten unter der Gerichtsbar-
keit der Consularbeamten und Bevollmächtigten ihres Heimathlandes
stehen und nach dessen Gesetzen behandelt werden.
5) Die Vertreter der fremden Staaten sollten mit den chine-
sischen Behörden sowohl der Hauptstadt als der Provinzen auf dem
Fusse völliger Gleichstellung verkehren.
Das war der wesentliche Inhalt der ersten durch die Gewalt
der englischen Waffen erzwungenen Verträge, deren Ausführung
gegen den Willen der Chinesen grosse Schwierigkeiten gemacht
hätte. Der alte Kaiser wusste aber, dass er einem neuen Kampfe
nicht gewachsen sei, und fügte sich, so weit nothwendig, den Um-
ständen mit staatsmännischer Weisheit. Wirkliche Verletzungen,
ein Bruch der Verträge, kamen unter ihm nicht vor, wenn auch
vielfache Versuche der Umgehung von ihm gebilligt und fremden-
feindliche Beamten mit besonderer Gunst behandelt wurden. Sein
ernstes Streben nach Erhaltung des Friedens bewies Tau-kwaṅ
durch Ernennung zuerst des I-li-pu, dann des Ki-yiṅ zu bevoll-
mächtigten Commissaren für den fremden Handelsverkehr. Ki-yiṅ
traf, zugleich als General-Gouverneur von Kuaṅ-tuṅ und Kuaṅ-si,
im Mai 1844 zu Kan-ton ein. Um dieselbe Zeit kam Sir John
F. Davis als englischer Bevollmächtigter zu Ablösung des Sir
Henry Pottinger nach Hong-kong, welcher bald darauf nach Eng-
land ging. Dem gemässigten Auftreten jenes mit den chinesischen
Verhältnissen innig vertrauten Staatsmannes dankte man, dass die
1844.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |