[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866.Anh. II. Operationen gegen Nangato. schlagnahme aller dahin verkehrenden Fahrzeuge durch die an denKüsten kreuzenden Kriegsschiffe des Taikun; die Vertreter von England, Frankreich, Holland und Amerika machten auch ihren Schutzbefohlenen bekannt, dass ihre eigenen Kriegsschiffe zur Unter- drückung dieses verbotenen Handels angewiesen seien; -- aber die japanischen Kreuzer fürchtete man nicht, die Aufsicht der eigenen Kriegsschiffe mag keine sehr strenge gewesen sein, und die Kaufleute zogen aus diesem Handel zu grossen Gewinn, um nicht auch Ver- luste zu riskiren. Zudem bewies die Emancipation der Daimio's un- widerleglich die völlige Ohnmacht der Regierung ausserhalb der Yeddo zunächst gelegenen Provinzen. Da nun der Zweck der Ver- träge Anbahnung des Handels mit dem ganzen japanischen Reiche, nicht mit einer einzelnen Landschaft ist, so sind die Diplomaten am Handel bedeutend interessirter Mächte fast gezwungen, den inneren Verhältnissen Rechnung tragend, eine freiere Praxis ein- treten zu lassen, als der Buchstabe der Verträge gestattet. Die Engländer haben denn auch schon offene Beziehungen zu mehreren Daimio's27) angeknüpft und kehren sich wenig an den schwäch- lichen Einspruch der Regierung. Die Franzosen dagegen, deren Handels-Interessen nicht so erheblich sind, halten sich mehr an die Centralgewalt. Wahrscheinlich wird diese, unfähig dem Ver- kehr mit den Landesfürsten zu steuern, den Handel bald von allen Fesseln befreien müssen, um ihre eigenen Häfen nicht gar verlassen zu sehen. Ueber die Operationen des kaiserlichen Heeres bei Osaka 27) Eine Notiz des Chinese and Japanese Repository (Januar 1865) spricht von
geschriebenen Verträgen der Engländer mit den Fürsten von Etsizen, Figo, Idsu, Yossu (Tsosio?) und Satsuma, worüber dem Verfasser nichts Näheres bekannt ist. Anh. II. Operationen gegen Naṅgato. schlagnahme aller dahin verkehrenden Fahrzeuge durch die an denKüsten kreuzenden Kriegsschiffe des Taïkūn; die Vertreter von England, Frankreich, Holland und Amerika machten auch ihren Schutzbefohlenen bekannt, dass ihre eigenen Kriegsschiffe zur Unter- drückung dieses verbotenen Handels angewiesen seien; — aber die japanischen Kreuzer fürchtete man nicht, die Aufsicht der eigenen Kriegsschiffe mag keine sehr strenge gewesen sein, und die Kaufleute zogen aus diesem Handel zu grossen Gewinn, um nicht auch Ver- luste zu riskiren. Zudem bewies die Emancipation der Daïmio’s un- widerleglich die völlige Ohnmacht der Regierung ausserhalb der Yeddo zunächst gelegenen Provinzen. Da nun der Zweck der Ver- träge Anbahnung des Handels mit dem ganzen japanischen Reiche, nicht mit einer einzelnen Landschaft ist, so sind die Diplomaten am Handel bedeutend interessirter Mächte fast gezwungen, den inneren Verhältnissen Rechnung tragend, eine freiere Praxis ein- treten zu lassen, als der Buchstabe der Verträge gestattet. Die Engländer haben denn auch schon offene Beziehungen zu mehreren Daïmio’s27) angeknüpft und kehren sich wenig an den schwäch- lichen Einspruch der Regierung. Die Franzosen dagegen, deren Handels-Interessen nicht so erheblich sind, halten sich mehr an die Centralgewalt. Wahrscheinlich wird diese, unfähig dem Ver- kehr mit den Landesfürsten zu steuern, den Handel bald von allen Fesseln befreien müssen, um ihre eigenen Häfen nicht gar verlassen zu sehen. Ueber die Operationen des kaiserlichen Heeres bei Osaka 27) Eine Notiz des Chinese and Japanese Repository (Januar 1865) spricht von
geschriebenen Verträgen der Engländer mit den Fürsten von Etsizen, Figo, Idsu, Yossu (Tšošio?) und Satsuma, worüber dem Verfasser nichts Näheres bekannt ist. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0371" n="351"/><fw place="top" type="header">Anh. II. Operationen gegen <hi rendition="#k"><placeName>Naṅgato</placeName></hi>.</fw><lb/> schlagnahme aller dahin verkehrenden Fahrzeuge durch die an den<lb/> Küsten kreuzenden Kriegsschiffe des <hi rendition="#k">Taïkūn</hi>; die Vertreter von<lb/><placeName>England</placeName>, <placeName>Frankreich</placeName>, <placeName>Holland</placeName> und <placeName>Amerika</placeName> machten auch ihren<lb/> Schutzbefohlenen bekannt, dass ihre eigenen Kriegsschiffe zur Unter-<lb/> drückung dieses verbotenen Handels angewiesen seien; — aber die<lb/> japanischen Kreuzer fürchtete man nicht, die Aufsicht der eigenen<lb/> Kriegsschiffe mag keine sehr strenge gewesen sein, und die Kaufleute<lb/> zogen aus diesem Handel zu grossen Gewinn, um nicht auch Ver-<lb/> luste zu riskiren. Zudem bewies die Emancipation der <hi rendition="#k">Daïmio</hi>’s un-<lb/> widerleglich die völlige Ohnmacht der Regierung ausserhalb der<lb/><hi rendition="#k"><placeName>Yeddo</placeName></hi> zunächst gelegenen Provinzen. Da nun der Zweck der Ver-<lb/> träge Anbahnung des Handels mit dem ganzen japanischen Reiche,<lb/> nicht mit einer einzelnen Landschaft ist, so sind die Diplomaten<lb/> am Handel bedeutend interessirter Mächte fast gezwungen, den<lb/> inneren Verhältnissen Rechnung tragend, eine freiere Praxis ein-<lb/> treten zu lassen, als der Buchstabe der Verträge gestattet. Die<lb/> Engländer haben denn auch schon offene Beziehungen zu mehreren<lb/><hi rendition="#k">Daïmio</hi>’s<note place="foot" n="27)">Eine Notiz des Chinese and Japanese Repository (Januar 1865) spricht von<lb/> geschriebenen Verträgen der Engländer mit den Fürsten von <hi rendition="#k"><placeName>Etsizen</placeName>, <placeName>Figo</placeName>, <placeName>Idsu</placeName>,<lb/><placeName>Yossu</placeName> (<placeName>Tšošio</placeName>?)</hi> und <hi rendition="#k"><placeName>Satsuma</placeName></hi>, worüber dem Verfasser nichts Näheres bekannt ist.</note> angeknüpft und kehren sich wenig an den schwäch-<lb/> lichen Einspruch der Regierung. Die Franzosen dagegen, deren<lb/> Handels-Interessen nicht so erheblich sind, halten sich mehr an<lb/> die Centralgewalt. Wahrscheinlich wird diese, unfähig dem Ver-<lb/> kehr mit den Landesfürsten zu steuern, den Handel bald von allen<lb/> Fesseln befreien müssen, um ihre eigenen Häfen nicht gar verlassen<lb/> zu sehen.</p><lb/> <p>Ueber die Operationen des kaiserlichen Heeres bei <hi rendition="#k"><placeName>Osaka</placeName></hi><lb/> erfuhr man in <hi rendition="#k"><placeName>Yokuhama</placeName></hi> nur wenig: der Fürst von <hi rendition="#k"><placeName>Naṅgato</placeName></hi> hätte<lb/> ihm zunächst die Häupter seiner drei an dem Angriff auf <hi rendition="#k"><placeName>Miako</placeName></hi><lb/> schuldigen <hi rendition="#k">Karo</hi>’s — Rathgeber oder Minister — entgegengesandt<lb/> und seine Unterwerfung unter den Schiedsspruch der <hi rendition="#k">Daïmio</hi>’s an-<lb/> gekündigt, worauf der Feldzug verschoben worden wäre. Das Ur-<lb/> theil der <hi rendition="#k">Daïmio</hi>’s sei ihm günstig ausgefallen, der <hi rendition="#k">Taïkūn</hi> verpflich-<lb/> tet worden, ihn in seine Würden und Lehne wieder einzusetzen,<lb/> seine Paläste in <hi rendition="#k"><placeName>Yeddo</placeName></hi> herzustellen. Die Landesfürsten beförderten<lb/> offenbar in <hi rendition="#k"><placeName>Naṅgato</placeName></hi> die Unabhängigkeit, welche sie selbst anstreb-<lb/> ten, und suchten die Centralgewalt zu demüthigen. Diese soll nun<lb/> ihrem Ansinnen widerstanden und dem wachsenden Anhang des<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [351/0371]
Anh. II. Operationen gegen Naṅgato.
schlagnahme aller dahin verkehrenden Fahrzeuge durch die an den
Küsten kreuzenden Kriegsschiffe des Taïkūn; die Vertreter von
England, Frankreich, Holland und Amerika machten auch ihren
Schutzbefohlenen bekannt, dass ihre eigenen Kriegsschiffe zur Unter-
drückung dieses verbotenen Handels angewiesen seien; — aber die
japanischen Kreuzer fürchtete man nicht, die Aufsicht der eigenen
Kriegsschiffe mag keine sehr strenge gewesen sein, und die Kaufleute
zogen aus diesem Handel zu grossen Gewinn, um nicht auch Ver-
luste zu riskiren. Zudem bewies die Emancipation der Daïmio’s un-
widerleglich die völlige Ohnmacht der Regierung ausserhalb der
Yeddo zunächst gelegenen Provinzen. Da nun der Zweck der Ver-
träge Anbahnung des Handels mit dem ganzen japanischen Reiche,
nicht mit einer einzelnen Landschaft ist, so sind die Diplomaten
am Handel bedeutend interessirter Mächte fast gezwungen, den
inneren Verhältnissen Rechnung tragend, eine freiere Praxis ein-
treten zu lassen, als der Buchstabe der Verträge gestattet. Die
Engländer haben denn auch schon offene Beziehungen zu mehreren
Daïmio’s 27) angeknüpft und kehren sich wenig an den schwäch-
lichen Einspruch der Regierung. Die Franzosen dagegen, deren
Handels-Interessen nicht so erheblich sind, halten sich mehr an
die Centralgewalt. Wahrscheinlich wird diese, unfähig dem Ver-
kehr mit den Landesfürsten zu steuern, den Handel bald von allen
Fesseln befreien müssen, um ihre eigenen Häfen nicht gar verlassen
zu sehen.
Ueber die Operationen des kaiserlichen Heeres bei Osaka
erfuhr man in Yokuhama nur wenig: der Fürst von Naṅgato hätte
ihm zunächst die Häupter seiner drei an dem Angriff auf Miako
schuldigen Karo’s — Rathgeber oder Minister — entgegengesandt
und seine Unterwerfung unter den Schiedsspruch der Daïmio’s an-
gekündigt, worauf der Feldzug verschoben worden wäre. Das Ur-
theil der Daïmio’s sei ihm günstig ausgefallen, der Taïkūn verpflich-
tet worden, ihn in seine Würden und Lehne wieder einzusetzen,
seine Paläste in Yeddo herzustellen. Die Landesfürsten beförderten
offenbar in Naṅgato die Unabhängigkeit, welche sie selbst anstreb-
ten, und suchten die Centralgewalt zu demüthigen. Diese soll nun
ihrem Ansinnen widerstanden und dem wachsenden Anhang des
27) Eine Notiz des Chinese and Japanese Repository (Januar 1865) spricht von
geschriebenen Verträgen der Engländer mit den Fürsten von Etsizen, Figo, Idsu,
Yossu (Tšošio?) und Satsuma, worüber dem Verfasser nichts Näheres bekannt ist.
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