[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866.Hemmnisse des Handels. Die Münzfrage. Anh. II. 197,023 Pfund Sterling. -- Die Ausfuhr hob sich trotz dem nach-theiligen Einfluss, den die Entwerthung des Dollars übte, und trotz den gesteigerten Preisen der Landesproducte in diesem Zeitraum schon auf 823,812 Pfund Sterling.3) Der Gewinn der Fremden an den einzelnen Posten verringerte sich, doch kamen grössere Mengen in den Handel. Die den naturgemässen Aufschwung des Verkehrs lähmenden Bruch des Vertrags-Artikels, nach welchem fremde Nichterfüllung von Contracten und Verbindlichkeiten von Ordnungswidrige Verwaltung des Zollamtes, mangelhafte Unzureichende Landanweisung an die fremden Ansiedler; Willkürliche Beschränkung des Ankaufes von Landes- In Betreff des ersten Punctes blieben alle Vorstellungen er- 3) Diese declarirten Werthe sollen zu gering sein. Das englische Consulat
gibt den wahrscheinlichen Werth der Gesammt-Einfuhr von 1860 auf 263,000, den der Ausfuhr auf 865,000 Pfund Sterling an. Hemmnisse des Handels. Die Münzfrage. Anh. II. 197,023 Pfund Sterling. — Die Ausfuhr hob sich trotz dem nach-theiligen Einfluss, den die Entwerthung des Dollars übte, und trotz den gesteigerten Preisen der Landesproducte in diesem Zeitraum schon auf 823,812 Pfund Sterling.3) Der Gewinn der Fremden an den einzelnen Posten verringerte sich, doch kamen grössere Mengen in den Handel. Die den naturgemässen Aufschwung des Verkehrs lähmenden Bruch des Vertrags-Artikels, nach welchem fremde Nichterfüllung von Contracten und Verbindlichkeiten von Ordnungswidrige Verwaltung des Zollamtes, mangelhafte Unzureichende Landanweisung an die fremden Ansiedler; Willkürliche Beschränkung des Ankaufes von Landes- In Betreff des ersten Punctes blieben alle Vorstellungen er- 3) Diese declarirten Werthe sollen zu gering sein. Das englische Consulat
gibt den wahrscheinlichen Werth der Gesammt-Einfuhr von 1860 auf 263,000, den der Ausfuhr auf 865,000 Pfund Sterling an. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0264" n="244"/><fw place="top" type="header">Hemmnisse des Handels. Die Münzfrage. Anh. II.</fw><lb/> 197,023 Pfund Sterling. — Die Ausfuhr hob sich trotz dem nach-<lb/> theiligen Einfluss, den die Entwerthung des Dollars übte, und trotz<lb/> den gesteigerten Preisen der Landesproducte in diesem Zeitraum<lb/> schon auf 823,812 Pfund Sterling.<note place="foot" n="3)">Diese <hi rendition="#g">declarirten</hi> Werthe sollen zu gering sein. Das englische Consulat<lb/> gibt den wahrscheinlichen Werth der Gesammt-Einfuhr von 1860 auf 263,000, den<lb/> der Ausfuhr auf 865,000 Pfund Sterling an.</note> Der Gewinn der Fremden an<lb/> den einzelnen Posten verringerte sich, doch kamen grössere Mengen<lb/> in den Handel.</p><lb/> <p>Die den naturgemässen Aufschwung des Verkehrs lähmenden<lb/> Umstände lassen sich in folgende Puncte zusammenfassen:</p><lb/> <p> <hi rendition="#et">Bruch des Vertrags-Artikels, nach welchem fremde<lb/> Münzen in <placeName>Japan</placeName> Cours haben und Gewicht für Gewicht<lb/> gegen einheimische gewechselt werden sollten;</hi> </p><lb/> <p> <hi rendition="#et">Nichterfüllung von Contracten und Verbindlichkeiten von<lb/> Seiten japanischer Kaufleute, und mangelhafte gerichtliche<lb/> Unterstützung der beschädigten Fremden durch die ein-<lb/> heimischen Behörden;</hi> </p><lb/> <p> <hi rendition="#et">Ordnungswidrige Verwaltung des Zollamtes, mangelhafte<lb/> Einrichtung, Monopolisirung und willkürliche Kostenbe-<lb/> rechnung für alle die Waaren-Beförderung betreffenden<lb/> Leistungen;</hi> </p><lb/> <p> <hi rendition="#et">Unzureichende Landanweisung an die fremden Ansiedler;</hi> </p><lb/> <p> <hi rendition="#et">Willkürliche Beschränkung des Ankaufes von Landes-<lb/> producten und des Verkaufes von Einfuhr-Artikeln durch<lb/> die japanische Regierung.</hi> </p><lb/> <p>In Betreff des ersten Punctes blieben alle Vorstellungen er-<lb/> folglos. Die Regierung fuhr fort den fremden Diplomaten und<lb/> Consuln monatlich bestimmte, sehr reichlich bemessene Summen<lb/> zum vollen Metallwerth zu wechseln und übte dadurch, wenigstens<lb/> in <hi rendition="#g">ihrem</hi> Sinne, eine Art Bestechung aus. Die einzigen Diplomaten,<lb/> welche bis jetzt diese vielen Ansiedlern sehr missliebige Vergünstigung<lb/> mit ihrer Stellung unverträglich gefunden und darauf Verzicht ge-<lb/> leistet haben, sind der frühere niederländische Regierungs-Commissar,<lb/> Herr <persName ref="http://d-nb.info/gnd/172529778">Donker-Curtius</persName>, und der preussische Consul in <hi rendition="#k"><placeName>Yokuhama</placeName></hi>,<lb/> Herr <persName ref="http://d-nb.info/gnd/118934759">von Brandt</persName>. Die japanische Regierung wendet diesen Vortheil<lb/> auch den unbesoldeten Handels-Agenten und Vice-Consuln zu,<lb/> welche dadurch eines regelmässigen Einkommens geniessen; sie<lb/> kaufen monatlich für 1100 bis 1200 <hi rendition="#k">Itsibu</hi> 500 Dollars, und wechseln<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [244/0264]
Hemmnisse des Handels. Die Münzfrage. Anh. II.
197,023 Pfund Sterling. — Die Ausfuhr hob sich trotz dem nach-
theiligen Einfluss, den die Entwerthung des Dollars übte, und trotz
den gesteigerten Preisen der Landesproducte in diesem Zeitraum
schon auf 823,812 Pfund Sterling. 3) Der Gewinn der Fremden an
den einzelnen Posten verringerte sich, doch kamen grössere Mengen
in den Handel.
Die den naturgemässen Aufschwung des Verkehrs lähmenden
Umstände lassen sich in folgende Puncte zusammenfassen:
Bruch des Vertrags-Artikels, nach welchem fremde
Münzen in Japan Cours haben und Gewicht für Gewicht
gegen einheimische gewechselt werden sollten;
Nichterfüllung von Contracten und Verbindlichkeiten von
Seiten japanischer Kaufleute, und mangelhafte gerichtliche
Unterstützung der beschädigten Fremden durch die ein-
heimischen Behörden;
Ordnungswidrige Verwaltung des Zollamtes, mangelhafte
Einrichtung, Monopolisirung und willkürliche Kostenbe-
rechnung für alle die Waaren-Beförderung betreffenden
Leistungen;
Unzureichende Landanweisung an die fremden Ansiedler;
Willkürliche Beschränkung des Ankaufes von Landes-
producten und des Verkaufes von Einfuhr-Artikeln durch
die japanische Regierung.
In Betreff des ersten Punctes blieben alle Vorstellungen er-
folglos. Die Regierung fuhr fort den fremden Diplomaten und
Consuln monatlich bestimmte, sehr reichlich bemessene Summen
zum vollen Metallwerth zu wechseln und übte dadurch, wenigstens
in ihrem Sinne, eine Art Bestechung aus. Die einzigen Diplomaten,
welche bis jetzt diese vielen Ansiedlern sehr missliebige Vergünstigung
mit ihrer Stellung unverträglich gefunden und darauf Verzicht ge-
leistet haben, sind der frühere niederländische Regierungs-Commissar,
Herr Donker-Curtius, und der preussische Consul in Yokuhama,
Herr von Brandt. Die japanische Regierung wendet diesen Vortheil
auch den unbesoldeten Handels-Agenten und Vice-Consuln zu,
welche dadurch eines regelmässigen Einkommens geniessen; sie
kaufen monatlich für 1100 bis 1200 Itsibu 500 Dollars, und wechseln
3) Diese declarirten Werthe sollen zu gering sein. Das englische Consulat
gibt den wahrscheinlichen Werth der Gesammt-Einfuhr von 1860 auf 263,000, den
der Ausfuhr auf 865,000 Pfund Sterling an.
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