FREUNDSCHAFTS-, HANDELS- UND SCHIFFAHRTS-VERTRAG ZWISCHEN PREUSSEN UND JAPAN.
Seine Königliche Hoheit der Regent, Prinz von Preussen, im Namen Seiner Majestät des Königs von Preussen, und Seine Majestät der Taikün von Japan, von dem aufrichtigen Wunsche beseelt, freundschaftliche Beziehun- gen zwischen den beiden Reichen zu begründen, haben beschlossen, solche durch einen gegenseitig vortheilhaften und den Unterthanen der hohen vertragenden Mächte nützlichen Freundschafts- und Han- delsvertrag zu befestigen, und haben zu diesem Ende zu ihren Be- vollmächtigten ernannt, nämlich: Seine Königliche Hoheit der Regent, Prinz von Preussen, den Kammerherrn Friedrich Albrecht Grafen zu Eulen- burg, Allerhöchstihren ausserordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, Ritter des rothen Adler-Ordens dritter Classe mit der Schleife, Ritter des Johanniter- Ordens u. s. w. und Seine Majestät der Taikün von Japan, Muragaki Awadsi-no-kami, Takemoto Dsusio-no-kami, Kurokawa Satsiu, welche, nachdem sie ihre Vollmachten sich mitgetheilt und solche in guter und gehöriger Form befunden haben, über nachstehende Artikel übereingekommen sind.
FREUNDSCHAFTS-, HANDELS- UND SCHIFFAHRTS-VERTRAG ZWISCHEN PREUSSEN UND JAPAN.
Seine Königliche Hoheit der Regent, Prinz von Preussen, im Namen Seiner Majestät des Königs von Preussen, und Seine Majestät der Taïkün von Japan, von dem aufrichtigen Wunsche beseelt, freundschaftliche Beziehun- gen zwischen den beiden Reichen zu begründen, haben beschlossen, solche durch einen gegenseitig vortheilhaften und den Unterthanen der hohen vertragenden Mächte nützlichen Freundschafts- und Han- delsvertrag zu befestigen, und haben zu diesem Ende zu ihren Be- vollmächtigten ernannt, nämlich: Seine Königliche Hoheit der Regent, Prinz von Preussen, den Kammerherrn Friedrich Albrecht Grafen zu Eulen- burg, Allerhöchstihren ausserordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, Ritter des rothen Adler-Ordens dritter Classe mit der Schleife, Ritter des Johanniter- Ordens u. s. w. und Seine Majestät der Taïkün von Japan, Muragaki Awadsi-no-kami, Takemoto Dsusio-no-kami, Kurokawa Satsiu, welche, nachdem sie ihre Vollmachten sich mitgetheilt und solche in guter und gehöriger Form befunden haben, über nachstehende Artikel übereingekommen sind.
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FREUNDSCHAFTS-, HANDELS- UND SCHIFFAHRTS-VERTRAG
ZWISCHEN PREUSSEN UND JAPAN.
Seine Königliche Hoheit der Regent, Prinz von Preussen, im
Namen Seiner Majestät des Königs von Preussen,
und
Seine Majestät der Taïkün von Japan,
von dem aufrichtigen Wunsche beseelt, freundschaftliche Beziehun-
gen zwischen den beiden Reichen zu begründen, haben beschlossen,
solche durch einen gegenseitig vortheilhaften und den Unterthanen
der hohen vertragenden Mächte nützlichen Freundschafts- und Han-
delsvertrag zu befestigen, und haben zu diesem Ende zu ihren Be-
vollmächtigten ernannt, nämlich:
Seine Königliche Hoheit der Regent, Prinz von Preussen,
den Kammerherrn Friedrich Albrecht Grafen zu Eulen-
burg, Allerhöchstihren ausserordentlichen Gesandten und
bevollmächtigten Minister, Ritter des rothen Adler-Ordens
dritter Classe mit der Schleife, Ritter des Johanniter-
Ordens u. s. w.
und
Seine Majestät der Taïkün von Japan,
Muragaki Awadsi-no-kami,
Takemoto Dsusio-no-kami,
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welche, nachdem sie ihre Vollmachten sich mitgetheilt und solche
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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866, S. [223]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien02_1866/243>, abgerufen am 18.11.2024.
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