FREUNDSCHAFTS-, HANDELS- UND SCHIFFAHRTS-VERTRAG ZWISCHEN PREUSSEN UND JAPAN.
Seine Königliche Hoheit der Regent, Prinz von Preussen, im Namen Seiner Majestät des Königs von Preussen, und Seine Majestät der Taikün von Japan, von dem aufrichtigen Wunsche beseelt, freundschaftliche Beziehun- gen zwischen den beiden Reichen zu begründen, haben beschlossen, solche durch einen gegenseitig vortheilhaften und den Unterthanen der hohen vertragenden Mächte nützlichen Freundschafts- und Han- delsvertrag zu befestigen, und haben zu diesem Ende zu ihren Be- vollmächtigten ernannt, nämlich: Seine Königliche Hoheit der Regent, Prinz von Preussen, den Kammerherrn Friedrich Albrecht Grafen zu Eulen- burg, Allerhöchstihren ausserordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, Ritter des rothen Adler-Ordens dritter Classe mit der Schleife, Ritter des Johanniter- Ordens u. s. w. und Seine Majestät der Taikün von Japan, Muragaki Awadsi-no-kami, Takemoto Dsusio-no-kami, Kurokawa Satsiu, welche, nachdem sie ihre Vollmachten sich mitgetheilt und solche in guter und gehöriger Form befunden haben, über nachstehende Artikel übereingekommen sind.
FREUNDSCHAFTS-, HANDELS- UND SCHIFFAHRTS-VERTRAG ZWISCHEN PREUSSEN UND JAPAN.
Seine Königliche Hoheit der Regent, Prinz von Preussen, im Namen Seiner Majestät des Königs von Preussen, und Seine Majestät der Taïkün von Japan, von dem aufrichtigen Wunsche beseelt, freundschaftliche Beziehun- gen zwischen den beiden Reichen zu begründen, haben beschlossen, solche durch einen gegenseitig vortheilhaften und den Unterthanen der hohen vertragenden Mächte nützlichen Freundschafts- und Han- delsvertrag zu befestigen, und haben zu diesem Ende zu ihren Be- vollmächtigten ernannt, nämlich: Seine Königliche Hoheit der Regent, Prinz von Preussen, den Kammerherrn Friedrich Albrecht Grafen zu Eulen- burg, Allerhöchstihren ausserordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, Ritter des rothen Adler-Ordens dritter Classe mit der Schleife, Ritter des Johanniter- Ordens u. s. w. und Seine Majestät der Taïkün von Japan, Muragaki Awadsi-no-kami, Takemoto Dsusio-no-kami, Kurokawa Satsiu, welche, nachdem sie ihre Vollmachten sich mitgetheilt und solche in guter und gehöriger Form befunden haben, über nachstehende Artikel übereingekommen sind.
<TEI><text><body><divn="1"><pbfacs="#f0243"n="[223]"/><divn="2"><head><hirendition="#b">FREUNDSCHAFTS-, HANDELS- UND SCHIFFAHRTS-VERTRAG<lb/>
ZWISCHEN <placeName>PREUSSEN</placeName> UND <placeName>JAPAN</placeName>.</hi></head><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><p><hirendition="#in">S</hi>eine Königliche Hoheit der Regent, Prinz von <placeName>Preussen</placeName>, im<lb/><hirendition="#et">Namen Seiner Majestät des Königs von <placeName>Preussen</placeName>,<lb/>
und</hi><lb/>
Seine Majestät der <hirendition="#k">Taïkün</hi> von <placeName>Japan</placeName>,<lb/>
von dem aufrichtigen Wunsche beseelt, freundschaftliche Beziehun-<lb/>
gen zwischen den beiden Reichen zu begründen, haben beschlossen,<lb/>
solche durch einen gegenseitig vortheilhaften und den Unterthanen<lb/>
der hohen vertragenden Mächte nützlichen Freundschafts- und Han-<lb/>
delsvertrag zu befestigen, und haben zu diesem Ende zu ihren Be-<lb/>
vollmächtigten ernannt, nämlich:<lb/>
Seine Königliche Hoheit der Regent, Prinz von <placeName>Preussen</placeName>,<lb/><hirendition="#et">den Kammerherrn <persNameref="http://d-nb.info/gnd/119178931">Friedrich Albrecht Grafen zu Eulen-<lb/>
burg</persName>, Allerhöchstihren ausserordentlichen Gesandten und<lb/>
bevollmächtigten Minister, Ritter des rothen Adler-Ordens<lb/>
dritter Classe mit der Schleife, Ritter des Johanniter-<lb/>
Ordens u. s. w.<lb/>
und</hi><lb/>
Seine Majestät der <hirendition="#k">Taïkün</hi> von <placeName>Japan</placeName>,<lb/><hirendition="#et"><hirendition="#k"><persNameref="http://id.loc.gov/authorities/names/n86089558">Muragaki Awadsi-no-kami</persName></hi>,<lb/><hirendition="#k"><persNameref="nognd">Takemoto Dsusio-no-kami</persName></hi>,<lb/><hirendition="#k"><persNameref="nognd">Kurokawa Satsiu</persName></hi>,</hi><lb/>
welche, nachdem sie ihre Vollmachten sich mitgetheilt und solche<lb/>
in guter und gehöriger Form befunden haben, über nachstehende<lb/>
Artikel übereingekommen sind.</p><lb/></div></div></body></text></TEI>
[[223]/0243]
FREUNDSCHAFTS-, HANDELS- UND SCHIFFAHRTS-VERTRAG
ZWISCHEN PREUSSEN UND JAPAN.
Seine Königliche Hoheit der Regent, Prinz von Preussen, im
Namen Seiner Majestät des Königs von Preussen,
und
Seine Majestät der Taïkün von Japan,
von dem aufrichtigen Wunsche beseelt, freundschaftliche Beziehun-
gen zwischen den beiden Reichen zu begründen, haben beschlossen,
solche durch einen gegenseitig vortheilhaften und den Unterthanen
der hohen vertragenden Mächte nützlichen Freundschafts- und Han-
delsvertrag zu befestigen, und haben zu diesem Ende zu ihren Be-
vollmächtigten ernannt, nämlich:
Seine Königliche Hoheit der Regent, Prinz von Preussen,
den Kammerherrn Friedrich Albrecht Grafen zu Eulen-
burg, Allerhöchstihren ausserordentlichen Gesandten und
bevollmächtigten Minister, Ritter des rothen Adler-Ordens
dritter Classe mit der Schleife, Ritter des Johanniter-
Ordens u. s. w.
und
Seine Majestät der Taïkün von Japan,
Muragaki Awadsi-no-kami,
Takemoto Dsusio-no-kami,
Kurokawa Satsiu,
welche, nachdem sie ihre Vollmachten sich mitgetheilt und solche
in guter und gehöriger Form befunden haben, über nachstehende
Artikel übereingekommen sind.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866, S. [223]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien02_1866/243>, abgerufen am 18.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.