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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866.

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IX. Besprechung mit dem Minister.
sein Bedauern aussprach, dass in dem neu erbauten Palast bis dahin
nur die Privatgemächer fertig seien, nicht aber der Audienz-Saal,
vor dessen Vollendung der bei Ueberreichung eines königlichen
Schreibens erforderte feierliche Empfang nicht statt finden könne.
Er fragte, ob die Uebergabe nicht bei der künftigen Auswechselung
der Vertrags-Ratificationen, oder gleich an ihn selbst erfolgen
könne; dieser Palast sei nicht der seine, sondern ebensogut ein
kaiserlicher als das Schloss. Graf Eulenburg lehnte beide Vorschläge
ab und liess für jetzt den Gegenstand fallen.

Der Minister kam nun wieder auf den Vertrag: man sei
übereingekommen, dass derselbe bei Auswechselung der Ratifications-
Urkunden in Wirksamkeit träte; er habe nun die Bitte und werde
es als ein Zeichen besonderer Freundschaft ansehen, wenn diese
Auswechselung möglichst lange hinausgeschoben würde und die
preussische Regierung ihren diplomatischen Vertreter erst nach
längerer Frist entsendete. Diese Wendung beutete Graf Eulenburg
zum Vortheil der in Yokuhama ansässigen Deutschen aus. Sie
sollten, wie schon berichtet, als unberechtigt zum Aufenthalt in
Japan nach dem Willen der Regierung das Land verlassen. Der
Minister sprach ihnen auch jetzt die Befugniss ab dort zu verweilen,
Graf Eulenburg gab aber zu bedenken, dass man sie eine Zeit lang
ohne Protest geduldet und ihnen dadurch stillschweigende Ver-
anlassung zu ausgedehnten Handelsoperationen gegeben habe,
welche sich ohne grosse Verluste nicht plötzlich abbrechen liessen.
Er trage deshalb darauf an, dass man dieselben, oder, wenn man
wirklich nur mit Preussen abschlösse, wenigstens die Unterthanen
dieser Macht ungestört in Japan verweilen lasse, und in letzterem
Falle den nichtpreussischen Kaufleuten eine längere Frist zur be-
quemen Abwickelung ihrer Geschäfte gewähre. Könne der Minister
ihm das in einem schriftlichen Versprechen zusichern, so wolle er
selbst gern nach Möglichkeit auf die Verzögerung der Ratifications-
Auswechselung und der Absendung eines diplomatischen Vertreters
hinwirken. Entgegengesetzten Falls aber sei es seine Pflicht solche
im Interesse der preussischen Unterthanen zu beschleunigen, und
er müsse dies auch dann thun, wenn die japanische Regierung den
deutschen Kaufleuten in der Zwischenzeit nicht alle Vortheile ge-
währte und sie mit derselben Rücksicht behandelte, wie die Unter-
thanen der Vertragsmächte. So kam es in dieser schwierigen Sache
zu einem vortheilhaften Compromiss.

IX. Besprechung mit dem Minister.
sein Bedauern aussprach, dass in dem neu erbauten Palast bis dahin
nur die Privatgemächer fertig seien, nicht aber der Audienz-Saal,
vor dessen Vollendung der bei Ueberreichung eines königlichen
Schreibens erforderte feierliche Empfang nicht statt finden könne.
Er fragte, ob die Uebergabe nicht bei der künftigen Auswechselung
der Vertrags-Ratificationen, oder gleich an ihn selbst erfolgen
könne; dieser Palast sei nicht der seine, sondern ebensogut ein
kaiserlicher als das Schloss. Graf Eulenburg lehnte beide Vorschläge
ab und liess für jetzt den Gegenstand fallen.

Der Minister kam nun wieder auf den Vertrag: man sei
übereingekommen, dass derselbe bei Auswechselung der Ratifications-
Urkunden in Wirksamkeit träte; er habe nun die Bitte und werde
es als ein Zeichen besonderer Freundschaft ansehen, wenn diese
Auswechselung möglichst lange hinausgeschoben würde und die
preussische Regierung ihren diplomatischen Vertreter erst nach
längerer Frist entsendete. Diese Wendung beutete Graf Eulenburg
zum Vortheil der in Yokuhama ansässigen Deutschen aus. Sie
sollten, wie schon berichtet, als unberechtigt zum Aufenthalt in
Japan nach dem Willen der Regierung das Land verlassen. Der
Minister sprach ihnen auch jetzt die Befugniss ab dort zu verweilen,
Graf Eulenburg gab aber zu bedenken, dass man sie eine Zeit lang
ohne Protest geduldet und ihnen dadurch stillschweigende Ver-
anlassung zu ausgedehnten Handelsoperationen gegeben habe,
welche sich ohne grosse Verluste nicht plötzlich abbrechen liessen.
Er trage deshalb darauf an, dass man dieselben, oder, wenn man
wirklich nur mit Preussen abschlösse, wenigstens die Unterthanen
dieser Macht ungestört in Japan verweilen lasse, und in letzterem
Falle den nichtpreussischen Kaufleuten eine längere Frist zur be-
quemen Abwickelung ihrer Geschäfte gewähre. Könne der Minister
ihm das in einem schriftlichen Versprechen zusichern, so wolle er
selbst gern nach Möglichkeit auf die Verzögerung der Ratifications-
Auswechselung und der Absendung eines diplomatischen Vertreters
hinwirken. Entgegengesetzten Falls aber sei es seine Pflicht solche
im Interesse der preussischen Unterthanen zu beschleunigen, und
er müsse dies auch dann thun, wenn die japanische Regierung den
deutschen Kaufleuten in der Zwischenzeit nicht alle Vortheile ge-
währte und sie mit derselben Rücksicht behandelte, wie die Unter-
thanen der Vertragsmächte. So kam es in dieser schwierigen Sache
zu einem vortheilhaften Compromiss.

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[133/0153] IX. Besprechung mit dem Minister. sein Bedauern aussprach, dass in dem neu erbauten Palast bis dahin nur die Privatgemächer fertig seien, nicht aber der Audienz-Saal, vor dessen Vollendung der bei Ueberreichung eines königlichen Schreibens erforderte feierliche Empfang nicht statt finden könne. Er fragte, ob die Uebergabe nicht bei der künftigen Auswechselung der Vertrags-Ratificationen, oder gleich an ihn selbst erfolgen könne; dieser Palast sei nicht der seine, sondern ebensogut ein kaiserlicher als das Schloss. Graf Eulenburg lehnte beide Vorschläge ab und liess für jetzt den Gegenstand fallen. Der Minister kam nun wieder auf den Vertrag: man sei übereingekommen, dass derselbe bei Auswechselung der Ratifications- Urkunden in Wirksamkeit träte; er habe nun die Bitte und werde es als ein Zeichen besonderer Freundschaft ansehen, wenn diese Auswechselung möglichst lange hinausgeschoben würde und die preussische Regierung ihren diplomatischen Vertreter erst nach längerer Frist entsendete. Diese Wendung beutete Graf Eulenburg zum Vortheil der in Yokuhama ansässigen Deutschen aus. Sie sollten, wie schon berichtet, als unberechtigt zum Aufenthalt in Japan nach dem Willen der Regierung das Land verlassen. Der Minister sprach ihnen auch jetzt die Befugniss ab dort zu verweilen, Graf Eulenburg gab aber zu bedenken, dass man sie eine Zeit lang ohne Protest geduldet und ihnen dadurch stillschweigende Ver- anlassung zu ausgedehnten Handelsoperationen gegeben habe, welche sich ohne grosse Verluste nicht plötzlich abbrechen liessen. Er trage deshalb darauf an, dass man dieselben, oder, wenn man wirklich nur mit Preussen abschlösse, wenigstens die Unterthanen dieser Macht ungestört in Japan verweilen lasse, und in letzterem Falle den nichtpreussischen Kaufleuten eine längere Frist zur be- quemen Abwickelung ihrer Geschäfte gewähre. Könne der Minister ihm das in einem schriftlichen Versprechen zusichern, so wolle er selbst gern nach Möglichkeit auf die Verzögerung der Ratifications- Auswechselung und der Absendung eines diplomatischen Vertreters hinwirken. Entgegengesetzten Falls aber sei es seine Pflicht solche im Interesse der preussischen Unterthanen zu beschleunigen, und er müsse dies auch dann thun, wenn die japanische Regierung den deutschen Kaufleuten in der Zwischenzeit nicht alle Vortheile ge- währte und sie mit derselben Rücksicht behandelte, wie die Unter- thanen der Vertragsmächte. So kam es in dieser schwierigen Sache zu einem vortheilhaften Compromiss.

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Zitationshilfe: [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866, S. 133. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien02_1866/153>, abgerufen am 22.11.2024.