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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866.

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Besprechung mit dem Minister. IX.
gewartet und weil er in die Auslassung der Häfen Neagata, Yeddo,
Osaka
und Fiogo gewilligt habe. Graf Eulenburg brachte gleich
die Rede auf die Zollvereins-Staaten, überreichte eine Sammlung ihrer
Münzen, und suchte mit Hülfe derselben ihre Verbindung in Zoll- und
Handelsangelegenheiten anschaulich zu machen. Die Münzen seien
in verschiedenen Staaten geprägt, hätten aber in allen gleiche Gel-
tung; die Vereinsthaler namentlich trügen zwar jeder das Bildniss
und Wappen des Souverains der ihn habe prägen lassen, cursirten
aber bei gleichem Gewicht, Gehalt und Umfang ohne Unterschied
durch den ganzen Länderverband, weil eben die dazu gehörigen
Staaten in Zoll- und Handelssachen ein Ganzes bildeten. Der Minister
und die assistirenden Staatsräthe besahen die Münzen mit grosser
Neugierde, wollten aber die nicht-preussischen anfangs nicht an-
nehmen, weil sie von Staaten kein Geschenk nehmen könnten, mit
denen sie keinen Vertrag machten. Letzteres sei ganz unmöglich.
Der Minister habe zwar bemerkt, dass in den ersten Schreiben des
Gesandten von Norddeutschland die Rede sei, aber immer
geglaubt, derselbe komme als Bevollmächtigter Seiner Majestät des
Königs von Preussen; der Taikun habe demgemäss befohlen mit
Preussen in Unterhandlung zu treten. Man könne trotz allen Aus-
einandersetzungen die Stellung der Zollvereins-Staaten nicht recht
begreifen und müsse deren Betheiligung an dem Vertrage entschie-
den ablehnen. Graf Eulenburg erklärte, er sei allerdings als Be-
vollmächtigter des Regenten von Preussen erschienen, um einen
Vertrag zwischen seinem Souverain und dem Taikun abzuschliessen,
wünsche aber dass der preussische Herrscher darin zugleich als Ver-
treter der übrigen norddeutschen Staaten angesehen werde.

Der Minister. Warum?

Der Gesandte. Weil bei der Gründung des Zollvereins ver-
abredet worden ist, dass die Verträge, welche der König von
Preussen zugleich im Namen des Zollverbandes abschliesst, auch
für die übrigen dazu gehörigen Staaten Gültigkeit haben sollen. Die
beiden mecklenburgischen Grossherzogthümer und die Hansestädte,
welche ihm nicht angehören, haben den König von Preussen aus-
drücklich gebeten auch für sie einen Vertrag mit Japan zu machen,
und dabei erklärt, dass Preussens zukünftiger diplomatischer Agent
auch von ihnen als Vertreter angesehen werden solle.

Der Minister. Gelten alle Verträge, die Preussen abschliesst,
ohne Weiteres auch für die anderen deutschen Staaten?

Besprechung mit dem Minister. IX.
gewartet und weil er in die Auslassung der Häfen Neagata, Yeddo,
Osaka
und Fiogo gewilligt habe. Graf Eulenburg brachte gleich
die Rede auf die Zollvereins-Staaten, überreichte eine Sammlung ihrer
Münzen, und suchte mit Hülfe derselben ihre Verbindung in Zoll- und
Handelsangelegenheiten anschaulich zu machen. Die Münzen seien
in verschiedenen Staaten geprägt, hätten aber in allen gleiche Gel-
tung; die Vereinsthaler namentlich trügen zwar jeder das Bildniss
und Wappen des Souverains der ihn habe prägen lassen, cursirten
aber bei gleichem Gewicht, Gehalt und Umfang ohne Unterschied
durch den ganzen Länderverband, weil eben die dazu gehörigen
Staaten in Zoll- und Handelssachen ein Ganzes bildeten. Der Minister
und die assistirenden Staatsräthe besahen die Münzen mit grosser
Neugierde, wollten aber die nicht-preussischen anfangs nicht an-
nehmen, weil sie von Staaten kein Geschenk nehmen könnten, mit
denen sie keinen Vertrag machten. Letzteres sei ganz unmöglich.
Der Minister habe zwar bemerkt, dass in den ersten Schreiben des
Gesandten von Norddeutschland die Rede sei, aber immer
geglaubt, derselbe komme als Bevollmächtigter Seiner Majestät des
Königs von Preussen; der Taïkūn habe demgemäss befohlen mit
Preussen in Unterhandlung zu treten. Man könne trotz allen Aus-
einandersetzungen die Stellung der Zollvereins-Staaten nicht recht
begreifen und müsse deren Betheiligung an dem Vertrage entschie-
den ablehnen. Graf Eulenburg erklärte, er sei allerdings als Be-
vollmächtigter des Regenten von Preussen erschienen, um einen
Vertrag zwischen seinem Souverain und dem Taïkūn abzuschliessen,
wünsche aber dass der preussische Herrscher darin zugleich als Ver-
treter der übrigen norddeutschen Staaten angesehen werde.

Der Minister. Warum?

Der Gesandte. Weil bei der Gründung des Zollvereins ver-
abredet worden ist, dass die Verträge, welche der König von
Preussen zugleich im Namen des Zollverbandes abschliesst, auch
für die übrigen dazu gehörigen Staaten Gültigkeit haben sollen. Die
beiden mecklenburgischen Grossherzogthümer und die Hansestädte,
welche ihm nicht angehören, haben den König von Preussen aus-
drücklich gebeten auch für sie einen Vertrag mit Japan zu machen,
und dabei erklärt, dass Preussens zukünftiger diplomatischer Agent
auch von ihnen als Vertreter angesehen werden solle.

Der Minister. Gelten alle Verträge, die Preussen abschliesst,
ohne Weiteres auch für die anderen deutschen Staaten?

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[130/0150] Besprechung mit dem Minister. IX. gewartet und weil er in die Auslassung der Häfen Neagata, Yeddo, Osaka und Fiogo gewilligt habe. Graf Eulenburg brachte gleich die Rede auf die Zollvereins-Staaten, überreichte eine Sammlung ihrer Münzen, und suchte mit Hülfe derselben ihre Verbindung in Zoll- und Handelsangelegenheiten anschaulich zu machen. Die Münzen seien in verschiedenen Staaten geprägt, hätten aber in allen gleiche Gel- tung; die Vereinsthaler namentlich trügen zwar jeder das Bildniss und Wappen des Souverains der ihn habe prägen lassen, cursirten aber bei gleichem Gewicht, Gehalt und Umfang ohne Unterschied durch den ganzen Länderverband, weil eben die dazu gehörigen Staaten in Zoll- und Handelssachen ein Ganzes bildeten. Der Minister und die assistirenden Staatsräthe besahen die Münzen mit grosser Neugierde, wollten aber die nicht-preussischen anfangs nicht an- nehmen, weil sie von Staaten kein Geschenk nehmen könnten, mit denen sie keinen Vertrag machten. Letzteres sei ganz unmöglich. Der Minister habe zwar bemerkt, dass in den ersten Schreiben des Gesandten von Norddeutschland die Rede sei, aber immer geglaubt, derselbe komme als Bevollmächtigter Seiner Majestät des Königs von Preussen; der Taïkūn habe demgemäss befohlen mit Preussen in Unterhandlung zu treten. Man könne trotz allen Aus- einandersetzungen die Stellung der Zollvereins-Staaten nicht recht begreifen und müsse deren Betheiligung an dem Vertrage entschie- den ablehnen. Graf Eulenburg erklärte, er sei allerdings als Be- vollmächtigter des Regenten von Preussen erschienen, um einen Vertrag zwischen seinem Souverain und dem Taïkūn abzuschliessen, wünsche aber dass der preussische Herrscher darin zugleich als Ver- treter der übrigen norddeutschen Staaten angesehen werde. Der Minister. Warum? Der Gesandte. Weil bei der Gründung des Zollvereins ver- abredet worden ist, dass die Verträge, welche der König von Preussen zugleich im Namen des Zollverbandes abschliesst, auch für die übrigen dazu gehörigen Staaten Gültigkeit haben sollen. Die beiden mecklenburgischen Grossherzogthümer und die Hansestädte, welche ihm nicht angehören, haben den König von Preussen aus- drücklich gebeten auch für sie einen Vertrag mit Japan zu machen, und dabei erklärt, dass Preussens zukünftiger diplomatischer Agent auch von ihnen als Vertreter angesehen werden solle. Der Minister. Gelten alle Verträge, die Preussen abschliesst, ohne Weiteres auch für die anderen deutschen Staaten?

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Zitationshilfe: [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866, S. 130. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien02_1866/150>, abgerufen am 22.11.2024.