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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 1. Berlin, 1864.

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Behandlung der Holländer.
durften ihr Gefängniss nur mit besonderer Erlaubniss des kaiser-
lichen Statthalters und unter starker Bedeckung verlassen; man hielt
sie bei diesen Spaziergängen von jedem Verkehr mit den Einge-
borenen fern, und suchte sie ihnen noch durch grosse Ausgaben
zu verleiden, denn sie mussten jedes Mal ihre zahlreichen Begleiter
festlich bewirthen. Sie durften, auch wenn sie in die Stadt kamen,
nicht die geringste Kleinigkeit von den japanischen Händlern kaufen,
sondern mussten ihre Wünsche eigens dazu angestellten Beamten,
den Comprador's zu erkennen geben, welche für alle ihre Bedürf-
nisse zu sorgen hatten und grossen Gewinn davon zogen. Ein bis
zwei Mal jährlich liessen gewöhnlich die Statthalter aus freien
Stücken die Bewohner von Desima auf die benachbarten Höhen,
nach den Tempeln und Friedhöfen führen, wo dann der Tag unter
Gastereien und Lustbarkeiten verbracht wurde. -- Von Japanern
durften nur die ausdrücklich für den holländischen Handel ange-
stellten Beamten nach Desima kommen, alle anderen nur mit Pässen
des Statthalters; die Thorwache liess Niemand durch. In einem vor
dem Landthore angehefteten Placat, das sich bis zur Freigebung
des Verkehrs erhalten hat, war unter Andern gesagt, dass nur pro-
stituirte Frauen nach Desima kommen dürften. Solche bildeten fast
ausschliesslich die Hausbedienung der Holländer. -- Kein Schiff,
kein Boot sollte sich an die Palisaden und Bollwerke legen, welche
die Insel umgaben, oder unter der dahin führenden Brücke durch-
fahren.

Die japanischen Beamten, welche für den Verkehr mit den
Holländern angestellt waren, bis herab zu den geringsten Chargen,
mussten sich eidlich verpflichten den Niederländern nur bei Tage
zu Dienst zu sein, sich in kein Gespräch über das Christenthum
einzulassen, nichts gegen die auf Desima Bezug habenden Verord-
nungen zu thun. "Sie sollten keinen vertrauten Umgang mit den
Niederländern pflegen, sollten weder Geld noch Waaren von oder
nach der Insel bringen, keine verbotenen Waaren verkaufen oder
verschenken, sollten keine Einkäufe für sie in der Stadt machen,
auch verhindern, dass Solches durch Andere geschehe und dass
ihnen Sachen über die Mauern und Palisaden der Insel zugeworfen
würden. Auch sollten sie dafür sorgen, dass von der Stadt aus
nichts im Geheimen nach den niederländischen Schiffen oder von
da in die Stadt geschafft würde, und jeden Ungehorsam oder Um-
gehung dieser Befehle anzeigen." -- Anfangs wollte die Obrigkeit

Behandlung der Holländer.
durften ihr Gefängniss nur mit besonderer Erlaubniss des kaiser-
lichen Statthalters und unter starker Bedeckung verlassen; man hielt
sie bei diesen Spaziergängen von jedem Verkehr mit den Einge-
borenen fern, und suchte sie ihnen noch durch grosse Ausgaben
zu verleiden, denn sie mussten jedes Mal ihre zahlreichen Begleiter
festlich bewirthen. Sie durften, auch wenn sie in die Stadt kamen,
nicht die geringste Kleinigkeit von den japanischen Händlern kaufen,
sondern mussten ihre Wünsche eigens dazu angestellten Beamten,
den Comprador’s zu erkennen geben, welche für alle ihre Bedürf-
nisse zu sorgen hatten und grossen Gewinn davon zogen. Ein bis
zwei Mal jährlich liessen gewöhnlich die Statthalter aus freien
Stücken die Bewohner von Desima auf die benachbarten Höhen,
nach den Tempeln und Friedhöfen führen, wo dann der Tag unter
Gastereien und Lustbarkeiten verbracht wurde. — Von Japanern
durften nur die ausdrücklich für den holländischen Handel ange-
stellten Beamten nach Desima kommen, alle anderen nur mit Pässen
des Statthalters; die Thorwache liess Niemand durch. In einem vor
dem Landthore angehefteten Placat, das sich bis zur Freigebung
des Verkehrs erhalten hat, war unter Andern gesagt, dass nur pro-
stituirte Frauen nach Desima kommen dürften. Solche bildeten fast
ausschliesslich die Hausbedienung der Holländer. — Kein Schiff,
kein Boot sollte sich an die Palisaden und Bollwerke legen, welche
die Insel umgaben, oder unter der dahin führenden Brücke durch-
fahren.

Die japanischen Beamten, welche für den Verkehr mit den
Holländern angestellt waren, bis herab zu den geringsten Chargen,
mussten sich eidlich verpflichten den Niederländern nur bei Tage
zu Dienst zu sein, sich in kein Gespräch über das Christenthum
einzulassen, nichts gegen die auf Desima Bezug habenden Verord-
nungen zu thun. »Sie sollten keinen vertrauten Umgang mit den
Niederländern pflegen, sollten weder Geld noch Waaren von oder
nach der Insel bringen, keine verbotenen Waaren verkaufen oder
verschenken, sollten keine Einkäufe für sie in der Stadt machen,
auch verhindern, dass Solches durch Andere geschehe und dass
ihnen Sachen über die Mauern und Palisaden der Insel zugeworfen
würden. Auch sollten sie dafür sorgen, dass von der Stadt aus
nichts im Geheimen nach den niederländischen Schiffen oder von
da in die Stadt geschafft würde, und jeden Ungehorsam oder Um-
gehung dieser Befehle anzeigen.« — Anfangs wollte die Obrigkeit

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[139/0169] Behandlung der Holländer. durften ihr Gefängniss nur mit besonderer Erlaubniss des kaiser- lichen Statthalters und unter starker Bedeckung verlassen; man hielt sie bei diesen Spaziergängen von jedem Verkehr mit den Einge- borenen fern, und suchte sie ihnen noch durch grosse Ausgaben zu verleiden, denn sie mussten jedes Mal ihre zahlreichen Begleiter festlich bewirthen. Sie durften, auch wenn sie in die Stadt kamen, nicht die geringste Kleinigkeit von den japanischen Händlern kaufen, sondern mussten ihre Wünsche eigens dazu angestellten Beamten, den Comprador’s zu erkennen geben, welche für alle ihre Bedürf- nisse zu sorgen hatten und grossen Gewinn davon zogen. Ein bis zwei Mal jährlich liessen gewöhnlich die Statthalter aus freien Stücken die Bewohner von Desima auf die benachbarten Höhen, nach den Tempeln und Friedhöfen führen, wo dann der Tag unter Gastereien und Lustbarkeiten verbracht wurde. — Von Japanern durften nur die ausdrücklich für den holländischen Handel ange- stellten Beamten nach Desima kommen, alle anderen nur mit Pässen des Statthalters; die Thorwache liess Niemand durch. In einem vor dem Landthore angehefteten Placat, das sich bis zur Freigebung des Verkehrs erhalten hat, war unter Andern gesagt, dass nur pro- stituirte Frauen nach Desima kommen dürften. Solche bildeten fast ausschliesslich die Hausbedienung der Holländer. — Kein Schiff, kein Boot sollte sich an die Palisaden und Bollwerke legen, welche die Insel umgaben, oder unter der dahin führenden Brücke durch- fahren. Die japanischen Beamten, welche für den Verkehr mit den Holländern angestellt waren, bis herab zu den geringsten Chargen, mussten sich eidlich verpflichten den Niederländern nur bei Tage zu Dienst zu sein, sich in kein Gespräch über das Christenthum einzulassen, nichts gegen die auf Desima Bezug habenden Verord- nungen zu thun. »Sie sollten keinen vertrauten Umgang mit den Niederländern pflegen, sollten weder Geld noch Waaren von oder nach der Insel bringen, keine verbotenen Waaren verkaufen oder verschenken, sollten keine Einkäufe für sie in der Stadt machen, auch verhindern, dass Solches durch Andere geschehe und dass ihnen Sachen über die Mauern und Palisaden der Insel zugeworfen würden. Auch sollten sie dafür sorgen, dass von der Stadt aus nichts im Geheimen nach den niederländischen Schiffen oder von da in die Stadt geschafft würde, und jeden Ungehorsam oder Um- gehung dieser Befehle anzeigen.« — Anfangs wollte die Obrigkeit

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Zitationshilfe: [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 1. Berlin, 1864, S. 139. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien01_1864/169>, abgerufen am 27.11.2024.