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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 1. Berlin, 1864.

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Stellung der Chinesen in Japan.
1683 mit 200 Dschunken und 10,000 Mann stark nach Nangasaki,
ebenso in dem folgenden Jahre139); 1685 aber beschränkte die japa-
nische Regierung den Verkehr auf 70 Dschunken jährlich, wie es
heisst wegen der christenfreundlichen Gesinnung des chinesischen
Kaisers Kanghi. Wenige Jahre darauf schloss man die Chinesen,
die bisher in voller Freiheit mit den Bewohnern von Nangasaki
verkehrt hatten140), in einen mit Palisaden und Bambuszäunen um-
gebenen Raum ein und unterwarf sie ähnlichen, wenn auch nicht
so scharfen Beschränkungen wie die Holländer auf Desima. Auch
ihre Tempel -- sie hatten deren drei in Nangasaki -- beaufsichtigte
die Regierung seitdem mit Strenge; ihre Dschunken wurden genau
untersucht, und die eingeführten Bücher -- weil in China christ-
liche Missionare ansässig waren -- von den Beamten sorgfältig
durchgesehen. Der Handel stand seit der Zeit unter der Controlle
der Regierung, welche von den Käufern der chinesischen Waaren
eine Steuer von 60 Procent erhob, aus der die Einwohner
und Beamten von Nangasaki für den durch die Aufhebung des
freien Handels erlittenen Verlust entschädigt wurden. Später floss
diese Steuer in die Kasse der sogenannten "Geldkammer", einer
Handelsgesellschaft, an welche die japanische Regierung den chine-
sischen und den holländischen Handel verpachtete; sie musste
dafür eine jährliche Entschädigung an die Einwohner von Nangasaki
zahlen141). Von chinesischer Seite scheint der Handel durch eine
Gesellschaft von Kaufleuten getrieben worden zu sein, welche ihren
Sitz in der Provinz Tse-kiang hatte. Die Geschäfte der Geldkammer
mit dieser chinesischen Compagnie beschränkten sich auf gewisse
Hauptartikel, welche ihr Monopol waren; alle übrigen Waaren
durften die mit den Dschunken herüberkommenden Kaufleute auf
eigene Hand an die Japaner verhandeln. Man erlaubte ihnen bei
Tage ohne Begleiter und Aufseher in den Strassen von Nangasaki
umherzugehen, zu kaufen und zu verkaufen, während die Holländer

139) "In dem berührten letzteren Jahre (1684)", sagt Kämpfer, "fand sich sogar
ein tartarischer Mandarin in vollem Staate, ein Haupt über sechs Jonken, ein; er
musste sich aber mit denselben bald wegbegeben, weil man ihm wissen liess, dass
in Japan keine anderen Häupter und Mandarinen als eingeborne geduldet wären."
140) Nach Kämpfer wurden die Chinesen zur Zeit seines Aufenthaltes in Nan-
gasaki
sehr schlecht behandelt und gelegentlich von ihren japanischen Aufsehern
mit Stockprügel tractirt.
141) Nach Siebold betrug diese Entschädigung jährlich 84,400 holländische Gulden.

Stellung der Chinesen in Japan.
1683 mit 200 Dschunken und 10,000 Mann stark nach Naṅgasaki,
ebenso in dem folgenden Jahre139); 1685 aber beschränkte die japa-
nische Regierung den Verkehr auf 70 Dschunken jährlich, wie es
heisst wegen der christenfreundlichen Gesinnung des chinesischen
Kaisers Kanghi. Wenige Jahre darauf schloss man die Chinesen,
die bisher in voller Freiheit mit den Bewohnern von Naṅgasaki
verkehrt hatten140), in einen mit Palisaden und Bambuszäunen um-
gebenen Raum ein und unterwarf sie ähnlichen, wenn auch nicht
so scharfen Beschränkungen wie die Holländer auf Desima. Auch
ihre Tempel — sie hatten deren drei in Naṅgasaki — beaufsichtigte
die Regierung seitdem mit Strenge; ihre Dschunken wurden genau
untersucht, und die eingeführten Bücher — weil in China christ-
liche Missionare ansässig waren — von den Beamten sorgfältig
durchgesehen. Der Handel stand seit der Zeit unter der Controlle
der Regierung, welche von den Käufern der chinesischen Waaren
eine Steuer von 60 Procent erhob, aus der die Einwohner
und Beamten von Naṅgasaki für den durch die Aufhebung des
freien Handels erlittenen Verlust entschädigt wurden. Später floss
diese Steuer in die Kasse der sogenannten »Geldkammer«, einer
Handelsgesellschaft, an welche die japanische Regierung den chine-
sischen und den holländischen Handel verpachtete; sie musste
dafür eine jährliche Entschädigung an die Einwohner von Naṅgasaki
zahlen141). Von chinesischer Seite scheint der Handel durch eine
Gesellschaft von Kaufleuten getrieben worden zu sein, welche ihren
Sitz in der Provinz Tše-kiang hatte. Die Geschäfte der Geldkammer
mit dieser chinesischen Compagnie beschränkten sich auf gewisse
Hauptartikel, welche ihr Monopol waren; alle übrigen Waaren
durften die mit den Dschunken herüberkommenden Kaufleute auf
eigene Hand an die Japaner verhandeln. Man erlaubte ihnen bei
Tage ohne Begleiter und Aufseher in den Strassen von Naṅgasaki
umherzugehen, zu kaufen und zu verkaufen, während die Holländer

139) »In dem berührten letzteren Jahre (1684)«, sagt Kämpfer, »fand sich sogar
ein tartarischer Mandarin in vollem Staate, ein Haupt über sechs Jonken, ein; er
musste sich aber mit denselben bald wegbegeben, weil man ihm wissen liess, dass
in Japan keine anderen Häupter und Mandarinen als eingeborne geduldet wären.«
140) Nach Kämpfer wurden die Chinesen zur Zeit seines Aufenthaltes in Naṅ-
gasaki
sehr schlecht behandelt und gelegentlich von ihren japanischen Aufsehern
mit Stockprügel tractirt.
141) Nach Siebold betrug diese Entschädigung jährlich 84,400 holländische Gulden.
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[137/0167] Stellung der Chinesen in Japan. 1683 mit 200 Dschunken und 10,000 Mann stark nach Naṅgasaki, ebenso in dem folgenden Jahre 139); 1685 aber beschränkte die japa- nische Regierung den Verkehr auf 70 Dschunken jährlich, wie es heisst wegen der christenfreundlichen Gesinnung des chinesischen Kaisers Kanghi. Wenige Jahre darauf schloss man die Chinesen, die bisher in voller Freiheit mit den Bewohnern von Naṅgasaki verkehrt hatten 140), in einen mit Palisaden und Bambuszäunen um- gebenen Raum ein und unterwarf sie ähnlichen, wenn auch nicht so scharfen Beschränkungen wie die Holländer auf Desima. Auch ihre Tempel — sie hatten deren drei in Naṅgasaki — beaufsichtigte die Regierung seitdem mit Strenge; ihre Dschunken wurden genau untersucht, und die eingeführten Bücher — weil in China christ- liche Missionare ansässig waren — von den Beamten sorgfältig durchgesehen. Der Handel stand seit der Zeit unter der Controlle der Regierung, welche von den Käufern der chinesischen Waaren eine Steuer von 60 Procent erhob, aus der die Einwohner und Beamten von Naṅgasaki für den durch die Aufhebung des freien Handels erlittenen Verlust entschädigt wurden. Später floss diese Steuer in die Kasse der sogenannten »Geldkammer«, einer Handelsgesellschaft, an welche die japanische Regierung den chine- sischen und den holländischen Handel verpachtete; sie musste dafür eine jährliche Entschädigung an die Einwohner von Naṅgasaki zahlen 141). Von chinesischer Seite scheint der Handel durch eine Gesellschaft von Kaufleuten getrieben worden zu sein, welche ihren Sitz in der Provinz Tše-kiang hatte. Die Geschäfte der Geldkammer mit dieser chinesischen Compagnie beschränkten sich auf gewisse Hauptartikel, welche ihr Monopol waren; alle übrigen Waaren durften die mit den Dschunken herüberkommenden Kaufleute auf eigene Hand an die Japaner verhandeln. Man erlaubte ihnen bei Tage ohne Begleiter und Aufseher in den Strassen von Naṅgasaki umherzugehen, zu kaufen und zu verkaufen, während die Holländer 139) »In dem berührten letzteren Jahre (1684)«, sagt Kämpfer, »fand sich sogar ein tartarischer Mandarin in vollem Staate, ein Haupt über sechs Jonken, ein; er musste sich aber mit denselben bald wegbegeben, weil man ihm wissen liess, dass in Japan keine anderen Häupter und Mandarinen als eingeborne geduldet wären.« 140) Nach Kämpfer wurden die Chinesen zur Zeit seines Aufenthaltes in Naṅ- gasaki sehr schlecht behandelt und gelegentlich von ihren japanischen Aufsehern mit Stockprügel tractirt. 141) Nach Siebold betrug diese Entschädigung jährlich 84,400 holländische Gulden.

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Zitationshilfe: [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 1. Berlin, 1864, S. 137. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien01_1864/167>, abgerufen am 27.11.2024.