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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 1. Berlin, 1864.

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Die Holländer nach Desima. -- Portugiesische Gesandtschaften.

"Es solle bei Todesstrafe, so lange die Sonne leuchte, kein
Fremder wagen nach Japan zu kommen. Dieses Verbot werde
für alle Zeiten unwiderruflich sein."

Die Holländer erhielten 1641 zunächst den Befehl, alle ihre
Waaren im Jahre der Anfuhr zu verkaufen. Zugleich wurde ihnen
eingeschärft, sich demüthiger zu betragen und in ihrem Auftreten
weniger Pracht zu entwickeln; das Schlachten von Rindvieh sollte
in Zukunft bei Todesstrafe unterbleiben. -- Im Februar langte der
neue Vorsteher Maximilian Le Maire an. Er wurde bei seiner Hof-
reise anscheinend gnädig empfangen, erhielt aber, kaum nach der
Factorei zurückgekehrt, im Mai den Befehl, sich mit allen seinen
Landsleuten aus Firando zu entfernen, weil der Siogun nicht
gesonnen sei, künftig dort Fremde zu dulden. Aus kaiserlicher
Gnade solle ihnen erlaubt werden, sich, wenn sie wollten, auf
Desima bei Nangasaki niederzulassen und dort unter obrigkeitlicher
Aufsicht Handel zu treiben. -- Le Maire, dem die Japaner keine
Zeit liessen zu überlegen, geschweige denn Verhaltungsbefehle ein-
zuholen, siedelte schon am 21. Mai nach Desima über.



Im Jahre 1644 schickte der Gouverneur von Macao nochmals1644.
eine Gesandtschaft nach Japan. Vier Jahre zuvor hatte Portugal
sich vom spanischen Joche befreit und die Colonieen folgten dem
alten Mutterlande; man glaubte, da Spaniens Uebermacht der poli-
tische Grund der Verbannung gewesen war, jetzt Aussicht auf
Wiederanknüpfung des Verkehrs zu haben. -- Als die Bevoll-
mächtigten im Hafen von Nangasaki anlangten, machte der dortige
Statthalter Anstalten, ihnen das Loos der Gesandtschaft von 1640
zu bereiten: da kam der Bescheid aus Yeddo, der Siogun begna-
dige sie in der Voraussetzung, dass ihrem neuen Könige das
Verbannungsedict unbekannt sei, bei Wiederholung eines solchen
Versuches aber sollten seine Gesandten unfehlbar hingerichtet
werden.

Noch einmal wurde 1685 ein Schiff von Macao nach Nan-1685.
gasaki abgefertigt, das unter dem Vorwande, zwölf schiffbrüchige
Japaner in ihr Vaterland zurückzuführen, die Handelsbeziehungen
wieder anknüpfen sollte. Man wies aber alle Eröffnungen unter
Erinnerung an die alten Gesetze zurück, und erlaubte den Portu-
giesen nicht einmal jene Schiffbrüchigen zu landen.


I. 7
Die Holländer nach Desima. — Portugiesische Gesandtschaften.

»Es solle bei Todesstrafe, so lange die Sonne leuchte, kein
Fremder wagen nach Japan zu kommen. Dieses Verbot werde
für alle Zeiten unwiderruflich sein.«

Die Holländer erhielten 1641 zunächst den Befehl, alle ihre
Waaren im Jahre der Anfuhr zu verkaufen. Zugleich wurde ihnen
eingeschärft, sich demüthiger zu betragen und in ihrem Auftreten
weniger Pracht zu entwickeln; das Schlachten von Rindvieh sollte
in Zukunft bei Todesstrafe unterbleiben. — Im Februar langte der
neue Vorsteher Maximilian Le Maire an. Er wurde bei seiner Hof-
reise anscheinend gnädig empfangen, erhielt aber, kaum nach der
Factorei zurückgekehrt, im Mai den Befehl, sich mit allen seinen
Landsleuten aus Firando zu entfernen, weil der Siogun nicht
gesonnen sei, künftig dort Fremde zu dulden. Aus kaiserlicher
Gnade solle ihnen erlaubt werden, sich, wenn sie wollten, auf
Desima bei Naṅgasaki niederzulassen und dort unter obrigkeitlicher
Aufsicht Handel zu treiben. — Le Maire, dem die Japaner keine
Zeit liessen zu überlegen, geschweige denn Verhaltungsbefehle ein-
zuholen, siedelte schon am 21. Mai nach Desima über.



Im Jahre 1644 schickte der Gouverneur von Macao nochmals1644.
eine Gesandtschaft nach Japan. Vier Jahre zuvor hatte Portugal
sich vom spanischen Joche befreit und die Colonieen folgten dem
alten Mutterlande; man glaubte, da Spaniens Uebermacht der poli-
tische Grund der Verbannung gewesen war, jetzt Aussicht auf
Wiederanknüpfung des Verkehrs zu haben. — Als die Bevoll-
mächtigten im Hafen von Naṅgasaki anlangten, machte der dortige
Statthalter Anstalten, ihnen das Loos der Gesandtschaft von 1640
zu bereiten: da kam der Bescheid aus Yeddo, der Siogun begna-
dige sie in der Voraussetzung, dass ihrem neuen Könige das
Verbannungsedict unbekannt sei, bei Wiederholung eines solchen
Versuches aber sollten seine Gesandten unfehlbar hingerichtet
werden.

Noch einmal wurde 1685 ein Schiff von Macao nach Naṅ-1685.
gasaki abgefertigt, das unter dem Vorwande, zwölf schiffbrüchige
Japaner in ihr Vaterland zurückzuführen, die Handelsbeziehungen
wieder anknüpfen sollte. Man wies aber alle Eröffnungen unter
Erinnerung an die alten Gesetze zurück, und erlaubte den Portu-
giesen nicht einmal jene Schiffbrüchigen zu landen.


I. 7
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[97/0127] Die Holländer nach Desima. — Portugiesische Gesandtschaften. »Es solle bei Todesstrafe, so lange die Sonne leuchte, kein Fremder wagen nach Japan zu kommen. Dieses Verbot werde für alle Zeiten unwiderruflich sein.« Die Holländer erhielten 1641 zunächst den Befehl, alle ihre Waaren im Jahre der Anfuhr zu verkaufen. Zugleich wurde ihnen eingeschärft, sich demüthiger zu betragen und in ihrem Auftreten weniger Pracht zu entwickeln; das Schlachten von Rindvieh sollte in Zukunft bei Todesstrafe unterbleiben. — Im Februar langte der neue Vorsteher Maximilian Le Maire an. Er wurde bei seiner Hof- reise anscheinend gnädig empfangen, erhielt aber, kaum nach der Factorei zurückgekehrt, im Mai den Befehl, sich mit allen seinen Landsleuten aus Firando zu entfernen, weil der Siogun nicht gesonnen sei, künftig dort Fremde zu dulden. Aus kaiserlicher Gnade solle ihnen erlaubt werden, sich, wenn sie wollten, auf Desima bei Naṅgasaki niederzulassen und dort unter obrigkeitlicher Aufsicht Handel zu treiben. — Le Maire, dem die Japaner keine Zeit liessen zu überlegen, geschweige denn Verhaltungsbefehle ein- zuholen, siedelte schon am 21. Mai nach Desima über. Im Jahre 1644 schickte der Gouverneur von Macao nochmals eine Gesandtschaft nach Japan. Vier Jahre zuvor hatte Portugal sich vom spanischen Joche befreit und die Colonieen folgten dem alten Mutterlande; man glaubte, da Spaniens Uebermacht der poli- tische Grund der Verbannung gewesen war, jetzt Aussicht auf Wiederanknüpfung des Verkehrs zu haben. — Als die Bevoll- mächtigten im Hafen von Naṅgasaki anlangten, machte der dortige Statthalter Anstalten, ihnen das Loos der Gesandtschaft von 1640 zu bereiten: da kam der Bescheid aus Yeddo, der Siogun begna- dige sie in der Voraussetzung, dass ihrem neuen Könige das Verbannungsedict unbekannt sei, bei Wiederholung eines solchen Versuches aber sollten seine Gesandten unfehlbar hingerichtet werden. 1644. Noch einmal wurde 1685 ein Schiff von Macao nach Naṅ- gasaki abgefertigt, das unter dem Vorwande, zwölf schiffbrüchige Japaner in ihr Vaterland zurückzuführen, die Handelsbeziehungen wieder anknüpfen sollte. Man wies aber alle Eröffnungen unter Erinnerung an die alten Gesetze zurück, und erlaubte den Portu- giesen nicht einmal jene Schiffbrüchigen zu landen. 1685. I. 7

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Zitationshilfe: [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 1. Berlin, 1864, S. 97. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien01_1864/127>, abgerufen am 24.11.2024.