Benner, Johann Hermann: Christliches Bedencken von dem vorsetzlichen Meineid. Frankfurt (Main) u. a., 1739.von dem vorsetzlichen Meineid. Bosheit des ungerechten ungestraft,und die gerechte Sache des unschuldi- gen ohne hülfe zu lassen, oder gar mit schwerer strafe zu verfolgen. Das richterliche Amt wird geschändet, und die Ordnung GOttes, dessen Bild ein Richter träget, wird freventlich verkehret. §. 16. Wir sehen, daß durch den Mein- un- C 5
von dem vorſetzlichen Meineid. Bosheit des ungerechten ungeſtraft,und die gerechte Sache des unſchuldi- gen ohne huͤlfe zu laſſen, oder gar mit ſchwerer ſtrafe zu verfolgen. Das richterliche Amt wird geſchaͤndet, und die Ordnung GOttes, deſſen Bild ein Richter traͤget, wird freventlich verkehret. §. 16. Wir ſehen, daß durch den Mein- un- C 5
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von dem vorſetzlichen Meineid.
Bosheit des ungerechten ungeſtraft,
und die gerechte Sache des unſchuldi-
gen ohne huͤlfe zu laſſen, oder gar mit
ſchwerer ſtrafe zu verfolgen. Das
richterliche Amt wird geſchaͤndet, und
die Ordnung GOttes, deſſen Bild
ein Richter traͤget, wird freventlich
verkehret.
§. 16.
Wir ſehen, daß durch den Mein-
eid vor Gericht, ſowol das Recht ei-
ner Parthie, als des Richters, auf
das aͤuſerſte gekraͤncket, mithin eine
vielfaͤltige Beleidigung an dem
Nebenmenſchen, und beſonders an der
Obrigkeit die an GOttes ſtat iſt, und
im Namen GOttes richtet, begangen
werde. (§. 15.) Nun lehret uns
der Mund unſeres Heilandes, daß die
Aufhebung der Beleidigungen,
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