Benner, Johann Hermann: Hernhuterey in ihrer Schalckheit. Bd. 4. Gießen, 1748.vierter Theil. Religionen, solte vestgestellet werden. Als ehe-mals der wahre Heiland Befehl gab, eine Ver- samlung zu halten/ Apostelg. 15. 1. so wurde von den streittigen Puncten nicht abgebrochen. Sondern die in Unterredung gekommene War- heiten, wurden als Schlüsse der Versamlung verzeichnet und vestgestellet. Der Heiland, der diese Versamlung befohlen, war auch mächtig, die verhandelte Lehren zu behaupten, und der Nachwelt zu hinterlassen. Aber in Zinzendorfs Versamlung gieng es gantz anders zu. Jedoch, wer kan sich wohl dieses bereden lassen: Der Heiland gibt dem Zinzendorf durch das Loos den ohnfehlbaren göttlichen Befehl, daß er in der Versamlung, die Lehre von seiner Person, und von dem Gesetz unterdruken soll? Bey den Aposteln konte sich der Fall ereignen, er L 4
vierter Theil. Religionen, ſolte veſtgeſtellet werden. Als ehe-mals der wahre Heiland Befehl gab, eine Ver- ſamlung zu halten/ Apoſtelg. 15. 1. ſo wurde von den ſtreittigen Puncten nicht abgebrochen. Sondern die in Unterredung gekommene War- heiten, wurden als Schluͤſſe der Verſamlung verzeichnet und veſtgeſtellet. Der Heiland, der dieſe Verſamlung befohlen, war auch maͤchtig, die verhandelte Lehren zu behaupten, und der Nachwelt zu hinterlaſſen. Aber in Zinzendorfs Verſamlung gieng es gantz anders zu. Jedoch, wer kan ſich wohl dieſes bereden laſſen: Der Heiland gibt dem Zinzendorf durch das Loos den ohnfehlbaren goͤttlichen Befehl, daß er in der Verſamlung, die Lehre von ſeiner Perſon, und von dem Geſetz unterdruken ſoll? Bey den Apoſteln konte ſich der Fall ereignen, er L 4
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0179" n="167"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">vierter Theil.</hi></fw><lb/> Religionen, ſolte veſtgeſtellet werden. Als ehe-<lb/> mals der wahre Heiland Befehl gab, eine Ver-<lb/> ſamlung zu halten/ <hi rendition="#fr">Apoſtelg.</hi> 15. 1. ſo wurde<lb/> von den ſtreittigen Puncten nicht abgebrochen.<lb/> Sondern die in Unterredung gekommene War-<lb/> heiten, wurden als Schluͤſſe der Verſamlung<lb/> verzeichnet und veſtgeſtellet. Der Heiland, der<lb/> dieſe Verſamlung befohlen, war auch maͤchtig,<lb/> die verhandelte Lehren zu behaupten, und der<lb/> Nachwelt zu hinterlaſſen. Aber in Zinzendorfs<lb/> Verſamlung gieng es gantz anders zu. Jedoch,<lb/> wer kan ſich wohl dieſes bereden laſſen: Der<lb/> Heiland gibt dem Zinzendorf durch das Loos<lb/> den ohnfehlbaren goͤttlichen Befehl, daß er in<lb/> der Verſamlung, die Lehre von ſeiner Perſon,<lb/> und von dem Geſetz unterdruken ſoll?</p><lb/> <p>Bey den Apoſteln konte ſich der Fall ereignen,<lb/> daß ſie auf ausdruͤklichen Befehl des Heilandes<lb/> predigten, und daß gleichwol ihrer Predig her-<lb/> nach wiederſprochen wurde. Aber machten<lb/> ſie es auch wie Zinzendorf? brachen ſie ab, und<lb/> lieſen die gepredigte Warheit in Zweifel und Un-<lb/> gewißheit liegen? zeugten ſie nicht hernachmals<lb/> in ihren Briefen, gegen die Wiederſprecher und<lb/> falſche Apoſtel? befahlen ſie nicht, mit den<lb/> Jrgeiſtern weiter keine Gemeinſchaft zu haben,<lb/> wann ſie von dem Jrthum nicht abſtehen wolten?<lb/><hi rendition="#fr">Einen ketzeriſchen Menſchen meide.</hi> So<lb/> heiſt die Lehre Pauli. Aber Zinzendorf ſetzt ſeine<lb/> Verſamlungen mit den Sekten fort. Oder<lb/> <fw place="bottom" type="sig">L 4</fw><fw place="bottom" type="catch">er</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [167/0179]
vierter Theil.
Religionen, ſolte veſtgeſtellet werden. Als ehe-
mals der wahre Heiland Befehl gab, eine Ver-
ſamlung zu halten/ Apoſtelg. 15. 1. ſo wurde
von den ſtreittigen Puncten nicht abgebrochen.
Sondern die in Unterredung gekommene War-
heiten, wurden als Schluͤſſe der Verſamlung
verzeichnet und veſtgeſtellet. Der Heiland, der
dieſe Verſamlung befohlen, war auch maͤchtig,
die verhandelte Lehren zu behaupten, und der
Nachwelt zu hinterlaſſen. Aber in Zinzendorfs
Verſamlung gieng es gantz anders zu. Jedoch,
wer kan ſich wohl dieſes bereden laſſen: Der
Heiland gibt dem Zinzendorf durch das Loos
den ohnfehlbaren goͤttlichen Befehl, daß er in
der Verſamlung, die Lehre von ſeiner Perſon,
und von dem Geſetz unterdruken ſoll?
Bey den Apoſteln konte ſich der Fall ereignen,
daß ſie auf ausdruͤklichen Befehl des Heilandes
predigten, und daß gleichwol ihrer Predig her-
nach wiederſprochen wurde. Aber machten
ſie es auch wie Zinzendorf? brachen ſie ab, und
lieſen die gepredigte Warheit in Zweifel und Un-
gewißheit liegen? zeugten ſie nicht hernachmals
in ihren Briefen, gegen die Wiederſprecher und
falſche Apoſtel? befahlen ſie nicht, mit den
Jrgeiſtern weiter keine Gemeinſchaft zu haben,
wann ſie von dem Jrthum nicht abſtehen wolten?
Einen ketzeriſchen Menſchen meide. So
heiſt die Lehre Pauli. Aber Zinzendorf ſetzt ſeine
Verſamlungen mit den Sekten fort. Oder
er
L 4
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |