Benner, Johann Hermann: Hernhuterey in ihrer Schalckheit. Bd. 4. Gießen, 1748.Herrnhuterey in ihrer Schalkheit Nun bekennet Zinzendorf, daß die Pensilvani-sche Gemeinen eine solche Prüfung der Tüchtig- keit/ einigen lutherischen Gottesgelehrten über- tragen hätten (§. 17. *) Er hörete dieses noch- mals auf seiner Hinreise, in Londen, (§. 22. *) Also war seine Schuldigkeit, beglaubte Zeug- nisse von solchen, oder wenigstens andern Lu- therischen Lehrern, mitzubringen. Das ist aber nicht geschehen, und war auch unmöglich. Ge- setzt (*) nun, es hätte eine lutherische Gemeine ihn (*) Weil Zinzendorf sich kundbarlich auser
aller Befugnis der Glaubwürdigkeit gese- tzet hat, und jedesmal das nöthige Vorur- theil eines im Schild geführten Betrugs ge- gen ihn zu ergreifen ist, wann nicht redliche Zeugen, oder zuverläsige Umstände, die Warheit erhärten; so ist auch dieses sein Vorgeben, ob seye er einhellig berufen worden, von desto weniger Erheblichkeit, je mehr es in einer Reihe von so vielen ihm erwiesenen Unwarheiten, sich befindet. Er weiset auch deshalben kein weiteres Docu- ment auf. Er beziehet sich (§. 15.) auf die gesamte Vorsteher der Lutherischen Ge- meinen/ welche dieses dem neuen/ ein halb Jahr nach ihm/ ohne Beruf ge- kommenen Prediger in die Augen gesa- get hätten. Aber wie schlecht heist das verantwortet! 1) Es ist Unwarheit daß die- ser Herrnhuterey in ihrer Schalkheit Nun bekennet Zinzendorf, daß die Penſilvani-ſche Gemeinen eine ſolche Pruͤfung der Tuͤchtig- keit/ einigen lutheriſchen Gottesgelehrten uͤber- tragen haͤtten (§. 17. *) Er hoͤrete dieſes noch- mals auf ſeiner Hinreiſe, in Londen, (§. 22. *) Alſo war ſeine Schuldigkeit, beglaubte Zeug- niſſe von ſolchen, oder wenigſtens andern Lu- theriſchen Lehrern, mitzubringen. Das iſt aber nicht geſchehen, und war auch unmoͤglich. Ge- ſetzt (*) nun, es haͤtte eine lutheriſche Gemeine ihn (*) Weil Zinzendorf ſich kundbarlich auſer
aller Befugnis der Glaubwuͤrdigkeit geſe- tzet hat, und jedesmal das noͤthige Vorur- theil eines im Schild gefuͤhrten Betrugs ge- gen ihn zu ergreifen iſt, wann nicht redliche Zeugen, oder zuverlaͤſige Umſtaͤnde, die Warheit erhaͤrten; ſo iſt auch dieſes ſein Vorgeben, ob ſeye er einhellig berufen worden, von deſto weniger Erheblichkeit, je mehr es in einer Reihe von ſo vielen ihm erwieſenen Unwarheiten, ſich befindet. Er weiſet auch deshalben kein weiteres Docu- ment auf. Er beziehet ſich (§. 15.) auf die geſamte Vorſteher der Lutheriſchen Ge- meinen/ welche dieſes dem neuen/ ein halb Jahr nach ihm/ ohne Beruf ge- kommenen Prediger in die Augen geſa- get haͤtten. Aber wie ſchlecht heiſt das verantwortet! 1) Es iſt Unwarheit daß die- ſer <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0106" n="94"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Herrnhuterey in ihrer Schalkheit</hi></fw><lb/> Nun bekennet Zinzendorf, daß die Penſilvani-<lb/> ſche Gemeinen eine ſolche Pruͤfung der <hi rendition="#fr">Tuͤchtig-<lb/> keit/</hi> einigen lutheriſchen Gottesgelehrten uͤber-<lb/> tragen haͤtten (§. 17. *) Er hoͤrete dieſes noch-<lb/> mals auf ſeiner Hinreiſe, in Londen, (§. 22. *)<lb/> Alſo war ſeine Schuldigkeit, beglaubte Zeug-<lb/> niſſe von ſolchen, oder wenigſtens andern Lu-<lb/> theriſchen Lehrern, mitzubringen. Das iſt aber<lb/> nicht geſchehen, und war auch unmoͤglich. Ge-<lb/> ſetzt <note xml:id="seg2pn_19_1" next="#seg2pn_19_2" place="foot" n="(*)">Weil Zinzendorf ſich kundbarlich auſer<lb/> aller Befugnis der Glaubwuͤrdigkeit geſe-<lb/> tzet hat, und jedesmal das noͤthige Vorur-<lb/> theil eines im Schild gefuͤhrten Betrugs ge-<lb/> gen ihn zu ergreifen iſt, wann nicht redliche<lb/> Zeugen, oder zuverlaͤſige Umſtaͤnde, die<lb/> Warheit erhaͤrten; ſo iſt auch dieſes ſein<lb/> Vorgeben, ob ſeye er <hi rendition="#fr">einhellig berufen</hi><lb/> worden, von deſto weniger Erheblichkeit,<lb/> je mehr es in einer Reihe von ſo vielen ihm<lb/> erwieſenen Unwarheiten, ſich befindet. Er<lb/> weiſet auch deshalben kein weiteres Docu-<lb/> ment auf. Er beziehet ſich (§. 15.) <hi rendition="#fr">auf die<lb/> geſamte Vorſteher der Lutheriſchen Ge-<lb/> meinen/ welche dieſes dem neuen/ ein<lb/> halb Jahr nach ihm/ ohne Beruf ge-<lb/> kommenen Prediger in die Augen geſa-<lb/> get haͤtten.</hi> Aber wie ſchlecht heiſt das<lb/> verantwortet! 1) Es iſt Unwarheit daß die-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">ſer</fw></note> nun, es haͤtte eine lutheriſche Gemeine<lb/> <fw place="bottom" type="catch">ihn</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [94/0106]
Herrnhuterey in ihrer Schalkheit
Nun bekennet Zinzendorf, daß die Penſilvani-
ſche Gemeinen eine ſolche Pruͤfung der Tuͤchtig-
keit/ einigen lutheriſchen Gottesgelehrten uͤber-
tragen haͤtten (§. 17. *) Er hoͤrete dieſes noch-
mals auf ſeiner Hinreiſe, in Londen, (§. 22. *)
Alſo war ſeine Schuldigkeit, beglaubte Zeug-
niſſe von ſolchen, oder wenigſtens andern Lu-
theriſchen Lehrern, mitzubringen. Das iſt aber
nicht geſchehen, und war auch unmoͤglich. Ge-
ſetzt (*) nun, es haͤtte eine lutheriſche Gemeine
ihn
(*) Weil Zinzendorf ſich kundbarlich auſer
aller Befugnis der Glaubwuͤrdigkeit geſe-
tzet hat, und jedesmal das noͤthige Vorur-
theil eines im Schild gefuͤhrten Betrugs ge-
gen ihn zu ergreifen iſt, wann nicht redliche
Zeugen, oder zuverlaͤſige Umſtaͤnde, die
Warheit erhaͤrten; ſo iſt auch dieſes ſein
Vorgeben, ob ſeye er einhellig berufen
worden, von deſto weniger Erheblichkeit,
je mehr es in einer Reihe von ſo vielen ihm
erwieſenen Unwarheiten, ſich befindet. Er
weiſet auch deshalben kein weiteres Docu-
ment auf. Er beziehet ſich (§. 15.) auf die
geſamte Vorſteher der Lutheriſchen Ge-
meinen/ welche dieſes dem neuen/ ein
halb Jahr nach ihm/ ohne Beruf ge-
kommenen Prediger in die Augen geſa-
get haͤtten. Aber wie ſchlecht heiſt das
verantwortet! 1) Es iſt Unwarheit daß die-
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