Bengel, Johann Albrecht: Abriß der so genannten Brüdergemeine. Bd. 1. Stuttgart, 1751.Vorrede. fahr ihrer Seelen stehen, und auch unzehlichvielen andern Leuten gefährlich seyn: und hin- gegen sollen die Glieder dieser Gemeine nach ihrem eigenen Vorgeben würklich einer solchen Seligkeit geniessen, deren sonst niemand theil- haftig sey. Also ligt nicht nur verständi- gen und gelehrten, sondern auch denen, die weiter zurücke sind, daran, daß sie die Sache gründlich beurtheilen lernen. § 3. Es muß nicht eben schreiben, wer schreiben § 4. So weit ging ich anfangs mit meinen Ge- oder * 3
Vorrede. fahr ihrer Seelen ſtehen, und auch unzehlichvielen andern Leuten gefaͤhrlich ſeyn: und hin- gegen ſollen die Glieder dieſer Gemeine nach ihrem eigenen Vorgeben wuͤrklich einer ſolchen Seligkeit genieſſen, deren ſonſt niemand theil- haftig ſey. Alſo ligt nicht nur verſtaͤndi- gen und gelehrten, ſondern auch denen, die weiter zuruͤcke ſind, daran, daß ſie die Sache gruͤndlich beurtheilen lernen. § 3. Es muß nicht eben ſchreiben, wer ſchreiben § 4. So weit ging ich anfangs mit meinen Ge- oder * 3
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Vorrede.
fahr ihrer Seelen ſtehen, und auch unzehlich
vielen andern Leuten gefaͤhrlich ſeyn: und hin-
gegen ſollen die Glieder dieſer Gemeine nach
ihrem eigenen Vorgeben wuͤrklich einer ſolchen
Seligkeit genieſſen, deren ſonſt niemand theil-
haftig ſey. Alſo ligt nicht nur verſtaͤndi-
gen und gelehrten, ſondern auch denen, die
weiter zuruͤcke ſind, daran, daß ſie die Sache
gruͤndlich beurtheilen lernen.
§ 3.
Es muß nicht eben ſchreiben, wer ſchreiben
kan: aber wer anderer geiſtlichen Schriften hal-
ben etwa vorhin bekannt iſt, und etwas tuͤch-
tiges dieſer Sache wegen zu erinnern vermag,
der thut es billig (ob er auch nichts neues und
beſonders vorzubringen haͤtte, und ſchon nahe
bey dem Ziel ſeines Laufes waͤre,) damit es der-
einſt kein Anſehen habe, als ob zu dieſer Zeit,
wo nicht alle, doch die meiſte, die nicht auf
bloſen Naturkraͤften ruhen, ſondern die Gna-
de noch erkennen, dieſer Partie waͤren zugethan
geweſen, und damit niemand, wann dieſe ei-
nen widrigen klaͤglichen Ausgang haben ſolte,
einen Vorwand daher nehmen moͤge, alle uͤber-
natuͤrliche geiſtliche Wuͤrkungen gar zu ver-
nichten.
§ 4.
So weit ging ich anfangs mit meinen Ge-
danken nicht. Ohne meine Nachfrage kam mir
vieles vor die Hand und in den Sinn: doch
habe ich lange Zeit in der Stille zugeſehen, und
mich weder in Beyfall noch in Widerſpruch
eingelaſſen. Mein Begriff von dem Ordinario
oder
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