die Zinzendorfischen Schriften, sonderlich aber auf die Gemeinre- den, von A. 1741 bis 1747, zu sehen.
§ 13.
Viele machen sich von der Sache einen un- richtigen Begriff. Wie sie meynen, daß sie selbs thun und lehren möchten, wann sie an des Ordinarii Stelle wären, so bilden sie sich desselben Werke und Lehren ein. Was ihnen nicht leidelich noch von sich selbsten ver- muthlich ist, dagegen überhören sie die bündigste Zeugnisse. Aber niemand soll nach seiner eige- nen freyen Muthmassung andere im Guten und Bösen bey sich abbilden: vielmehr kan und soll man sorgfältig erlernen, was ein neuer Leh- rer selbs sagt und singt und schreibt. Wann einer sich auch nur auf besondere münd- oder schriftliche Erklärungen des Ordinarii oder seiner Anhänger aus vergnügter Einbildung einer geheimen erhaltenen Nachricht verlassen, und nicht vielmehr für nöthig erachten wolte sich der Sache aus seinen öffentlichen Schrif- ten zu erkundigen, so würde er nicht auf den Grund kommen. Es betrifft hier keine Stats- sachen, wobey man geschriebene frische Berich- te hat, und sich nach gedruckten Zeitungen nicht umsiehet: sondern es betrifft den Weg GOt- tes, da man eine wahre oder falsche Lehre auf einer andern Spur aufsuchen muß.
§ 14.
Von desOrdinariiSchriften.
die Zinzendorfiſchen Schriften, ſonderlich aber auf die Gemeinre- den, von A. 1741 bis 1747, zu ſehen.
§ 13.
Viele machen ſich von der Sache einen un- richtigen Begriff. Wie ſie meynen, daß ſie ſelbs thun und lehren moͤchten, wann ſie an des Ordinarii Stelle waͤren, ſo bilden ſie ſich deſſelben Werke und Lehren ein. Was ihnen nicht leidelich noch von ſich ſelbſten ver- muthlich iſt, dagegen uͤberhoͤren ſie die buͤndigſte Zeugniſſe. Aber niemand ſoll nach ſeiner eige- nen freyen Muthmaſſung andere im Guten und Boͤſen bey ſich abbilden: vielmehr kan und ſoll man ſorgfaͤltig erlernen, was ein neuer Leh- rer ſelbs ſagt und ſingt und ſchreibt. Wann einer ſich auch nur auf beſondere muͤnd- oder ſchriftliche Erklaͤrungen des Ordinarii oder ſeiner Anhaͤnger aus vergnuͤgter Einbildung einer geheimen erhaltenen Nachricht verlaſſen, und nicht vielmehr fuͤr noͤthig erachten wolte ſich der Sache aus ſeinen oͤffentlichen Schrif- ten zu erkundigen, ſo wuͤrde er nicht auf den Grund kommen. Es betrifft hier keine Stats- ſachen, wobey man geſchriebene friſche Berich- te hat, und ſich nach gedruckten Zeitungen nicht umſiehet: ſondern es betrifft den Weg GOt- tes, da man eine wahre oder falſche Lehre auf einer andern Spur aufſuchen muß.
§ 14.
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Von des Ordinarii Schriften.
die Zinzendorfiſchen Schriften,
ſonderlich aber auf die Gemeinre-
den, von A. 1741 bis 1747, zu ſehen.
§ 13.
Viele machen ſich von der Sache einen un-
richtigen Begriff. Wie ſie meynen, daß
ſie ſelbs thun und lehren moͤchten, wann ſie
an des Ordinarii Stelle waͤren, ſo bilden ſie
ſich deſſelben Werke und Lehren ein. Was
ihnen nicht leidelich noch von ſich ſelbſten ver-
muthlich iſt, dagegen uͤberhoͤren ſie die buͤndigſte
Zeugniſſe. Aber niemand ſoll nach ſeiner eige-
nen freyen Muthmaſſung andere im Guten und
Boͤſen bey ſich abbilden: vielmehr kan und ſoll
man ſorgfaͤltig erlernen, was ein neuer Leh-
rer ſelbs ſagt und ſingt und ſchreibt. Wann
einer ſich auch nur auf beſondere muͤnd- oder
ſchriftliche Erklaͤrungen des Ordinarii oder
ſeiner Anhaͤnger aus vergnuͤgter Einbildung
einer geheimen erhaltenen Nachricht verlaſſen,
und nicht vielmehr fuͤr noͤthig erachten wolte
ſich der Sache aus ſeinen oͤffentlichen Schrif-
ten zu erkundigen, ſo wuͤrde er nicht auf den
Grund kommen. Es betrifft hier keine Stats-
ſachen, wobey man geſchriebene friſche Berich-
te hat, und ſich nach gedruckten Zeitungen nicht
umſiehet: ſondern es betrifft den Weg GOt-
tes, da man eine wahre oder falſche Lehre auf
einer andern Spur aufſuchen muß.
§ 14.
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Bengel, Johann Albrecht: Abriß der so genannten Brüdergemeine. Bd. 1. Stuttgart, 1751, S. 11. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bengel_abriss01_1751/31>, abgerufen am 16.07.2024.
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