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Beneke, Johann Gerhard: Militiam contra Malitiam Oder Die wol-geübte Ritterschafft der Gläubigen. Minden, 1715.

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segnet / deren zwey Söhne und zwey Töchter dem wol-seligen Herrn Vater in der Ewigkeit vorgegangen; die übrigen sechse / als Jungf. Elisabeth Anna Johanna / so sich anjetzo zu Magdeburg befindet / (2) Johannes Augustus / (3) Charlotta Maria Christiana / (4) Sophia Amalia / (5) August Wilhelm / und (6) Johann Friedrich sind hertzlich betrübet / über den Abschied ihres allerliebsten Vaters; GOtt wolle sich dieser sechs Vaterlosen Waysen / worunter noch vier Unmündige sind / nach seiner Verheissung erbarmen / und ihr reicher Versorger und Beschirmer seyn.

Bald nach geschehener ehelichen Verbindung den 15. Junii ist der selige Mann wieder alles sein Vermuhten / und ohne die allergeringste Bemühung / von der Durchl. Herrschafft des Hauses Braunschw. und Lüneb. durch Dero Hoch-Fürstl. Consistorium zum Hof-Diacono nacher Wolffenbüttel beruffen / welcher Vocation er denn / weil sie ohne sein Suchen kommen / im Namen Gottes gefolget / und solches Ampt den 26. Jun. als am 5. Trinit. in der Krafft GOttes und mit behertztem Muht angetreten / und dreyzehen Jahr und sechs Monaht geführet hat; Da ihn denn wegen der Welt-bekandten Religions-Veränderung einer ihm auf seine Seele gebundenen Princeßin die Fatalität leider! betroffen / daß er wegen seines bey dieser Affaire bezeigten grossen Eifers für seine Hirten-Treu seines Ampts müßig gehen / und das bittere Exilium erwehlen müssen / welche Versuchung aber der selige Mann lieber mit Standhafftigkeit in der Furcht GOttes erdulden / als sein Gewissen mit Hindansetzung des ihm so theuer anbefohlenen Hirten-Ampts verletzen wollen. Wiewol dennoch aller dieser bekandten Fatalitäten ungeachtet er bis an sein Ende in der gantzen Durchlauchtigsten Herrschafft Gnade geblieben / und davon viele besondere Proben erhalten hat. Im übrigen hat er zwar zu Wernigerode / wohin er nach erhaltener Dimission sich retiriret / und sich diesen Ort zu seinem Pathmo erwehlet / zu leben und nach GOttes Willen zu sterben sich vorgenommen; Der heilige und allwaltende GOtt aber / welcher ihn von seiner Jugend an wunderlich geführet / hat ihn zum dritten mahl / ohne alle sein Gedencken und Vermuhten / den 9. Sept. 1706. durch E. Hochw. Raht allhie zum Pastore der Kirchen zu S. Martini in Minden / und Seniore des hiesigen Ministerii beruffen / wie er denn auch / nachdem er mit den Seinigen allhier glücklich angelanget /

segnet / deren zwey Söhne und zwey Töchter dem wol-seligen Herrn Vater in der Ewigkeit vorgegangen; die übrigen sechse / als Jungf. Elisabeth Anna Johanna / so sich anjetzo zu Magdeburg befindet / (2) Johannes Augustus / (3) Charlotta Maria Christiana / (4) Sophia Amalia / (5) August Wilhelm / und (6) Johann Friedrich sind hertzlich betrübet / über den Abschied ihres allerliebsten Vaters; GOtt wolle sich dieser sechs Vaterlosen Waysen / worunter noch vier Unmündige sind / nach seiner Verheissung erbarmen / und ihr reicher Versorger und Beschirmer seyn.

Bald nach geschehener ehelichen Verbindung den 15. Junii ist der selige Mann wieder alles sein Vermuhten / und ohne die allergeringste Bemühung / von der Durchl. Herrschafft des Hauses Braunschw. und Lüneb. durch Dero Hoch-Fürstl. Consistorium zum Hof-Diacono nacher Wolffenbüttel beruffen / welcher Vocation er denn / weil sie ohne sein Suchen kommen / im Namen Gottes gefolget / und solches Ampt den 26. Jun. als am 5. Trinit. in der Krafft GOttes und mit behertztem Muht angetreten / und dreyzehen Jahr und sechs Monaht geführet hat; Da ihn denn wegen der Welt-bekandten Religions-Veränderung einer ihm auf seine Seele gebundenen Princeßin die Fatalität leider! betroffen / daß er wegen seines bey dieser Affaire bezeigten grossen Eifers für seine Hirten-Treu seines Ampts müßig gehen / und das bittere Exilium erwehlen müssen / welche Versuchung aber der selige Mann lieber mit Standhafftigkeit in der Furcht GOttes erdulden / als sein Gewissen mit Hindansetzung des ihm so theuer anbefohlenen Hirten-Ampts verletzen wollen. Wiewol dennoch aller dieser bekandten Fatalitäten ungeachtet er bis an sein Ende in der gantzen Durchlauchtigsten Herrschafft Gnade geblieben / und davon viele besondere Proben erhalten hat. Im übrigen hat er zwar zu Wernigerode / wohin er nach erhaltener Dimission sich retiriret / und sich diesen Ort zu seinem Pathmo erwehlet / zu leben und nach GOttes Willen zu sterben sich vorgenommen; Der heilige und allwaltende GOtt aber / welcher ihn von seiner Jugend an wunderlich geführet / hat ihn zum dritten mahl / ohne alle sein Gedencken und Vermuhten / den 9. Sept. 1706. durch E. Hochw. Raht allhie zum Pastore der Kirchen zu S. Martini in Minden / und Seniore des hiesigen Ministerii beruffen / wie er denn auch / nachdem er mit den Seinigen allhier glücklich angelanget /

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        <p>Bald nach geschehener ehelichen Verbindung den 15. Junii ist der selige Mann wieder alles sein Vermuhten / und ohne die allergeringste Bemühung / von der Durchl. Herrschafft des Hauses Braunschw. und Lüneb. durch Dero Hoch-Fürstl. Consistorium zum Hof-Diacono nacher Wolffenbüttel beruffen / welcher Vocation er denn / weil sie ohne sein Suchen kommen / im Namen Gottes gefolget / und solches Ampt den 26. Jun. als am 5. Trinit. in der Krafft GOttes und mit behertztem Muht angetreten / und dreyzehen Jahr und sechs Monaht geführet hat; Da ihn denn wegen der Welt-bekandten Religions-Veränderung einer ihm auf seine Seele gebundenen Princeßin die Fatalität leider! betroffen / daß er wegen seines bey dieser Affaire bezeigten grossen Eifers für seine Hirten-Treu seines Ampts müßig gehen / und das bittere Exilium erwehlen müssen / welche Versuchung aber der selige Mann lieber mit Standhafftigkeit in der Furcht GOttes erdulden / als sein Gewissen mit Hindansetzung des ihm so theuer anbefohlenen Hirten-Ampts verletzen wollen. Wiewol dennoch aller dieser bekandten Fatalitäten ungeachtet er bis an sein Ende in der gantzen Durchlauchtigsten Herrschafft Gnade geblieben / und davon viele besondere Proben erhalten hat. Im übrigen hat er zwar zu Wernigerode / wohin er nach erhaltener Dimission sich retiriret / und sich diesen Ort zu seinem Pathmo erwehlet / zu leben und nach GOttes Willen zu sterben sich vorgenommen; Der heilige und allwaltende GOtt aber / welcher ihn von seiner Jugend an wunderlich geführet / hat ihn zum dritten mahl / ohne alle sein Gedencken und Vermuhten / den 9. Sept. 1706. durch E. Hochw. Raht allhie zum Pastore der Kirchen zu S. Martini in Minden / und Seniore des hiesigen Ministerii beruffen / wie er denn auch / nachdem er mit den Seinigen allhier glücklich angelanget /
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[50/0052] segnet / deren zwey Söhne und zwey Töchter dem wol-seligen Herrn Vater in der Ewigkeit vorgegangen; die übrigen sechse / als Jungf. Elisabeth Anna Johanna / so sich anjetzo zu Magdeburg befindet / (2) Johannes Augustus / (3) Charlotta Maria Christiana / (4) Sophia Amalia / (5) August Wilhelm / und (6) Johann Friedrich sind hertzlich betrübet / über den Abschied ihres allerliebsten Vaters; GOtt wolle sich dieser sechs Vaterlosen Waysen / worunter noch vier Unmündige sind / nach seiner Verheissung erbarmen / und ihr reicher Versorger und Beschirmer seyn. Bald nach geschehener ehelichen Verbindung den 15. Junii ist der selige Mann wieder alles sein Vermuhten / und ohne die allergeringste Bemühung / von der Durchl. Herrschafft des Hauses Braunschw. und Lüneb. durch Dero Hoch-Fürstl. Consistorium zum Hof-Diacono nacher Wolffenbüttel beruffen / welcher Vocation er denn / weil sie ohne sein Suchen kommen / im Namen Gottes gefolget / und solches Ampt den 26. Jun. als am 5. Trinit. in der Krafft GOttes und mit behertztem Muht angetreten / und dreyzehen Jahr und sechs Monaht geführet hat; Da ihn denn wegen der Welt-bekandten Religions-Veränderung einer ihm auf seine Seele gebundenen Princeßin die Fatalität leider! betroffen / daß er wegen seines bey dieser Affaire bezeigten grossen Eifers für seine Hirten-Treu seines Ampts müßig gehen / und das bittere Exilium erwehlen müssen / welche Versuchung aber der selige Mann lieber mit Standhafftigkeit in der Furcht GOttes erdulden / als sein Gewissen mit Hindansetzung des ihm so theuer anbefohlenen Hirten-Ampts verletzen wollen. Wiewol dennoch aller dieser bekandten Fatalitäten ungeachtet er bis an sein Ende in der gantzen Durchlauchtigsten Herrschafft Gnade geblieben / und davon viele besondere Proben erhalten hat. Im übrigen hat er zwar zu Wernigerode / wohin er nach erhaltener Dimission sich retiriret / und sich diesen Ort zu seinem Pathmo erwehlet / zu leben und nach GOttes Willen zu sterben sich vorgenommen; Der heilige und allwaltende GOtt aber / welcher ihn von seiner Jugend an wunderlich geführet / hat ihn zum dritten mahl / ohne alle sein Gedencken und Vermuhten / den 9. Sept. 1706. durch E. Hochw. Raht allhie zum Pastore der Kirchen zu S. Martini in Minden / und Seniore des hiesigen Ministerii beruffen / wie er denn auch / nachdem er mit den Seinigen allhier glücklich angelanget /

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Zitationshilfe: Beneke, Johann Gerhard: Militiam contra Malitiam Oder Die wol-geübte Ritterschafft der Gläubigen. Minden, 1715, S. 50. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beneke_militiam_1715/52>, abgerufen am 24.11.2024.