Beckmann, Johann: Anleitung zur Technologie. Göttingen, 1777.Wollenweberey. §. 17. 18. 2. Doppelschüsse, Wefelzwiste, oder zween Fäden Einschlag in einer Oefnung der Kette. 3. Nester, wenn, wegen Fehler des Ge- schirres, nicht alle Kettenfäden arbeiten. 4. Ueber- und Unterschüsse, wenn der Einschlag über oder unter verschiedenen Ket- tenfäden hintereinander weggeht. 5. Moderflecke, die entstehn, wenn das gewebte Tuch zu lange unabgerollet, auf dem Tuchbaume gelassen wird. 1. Jn Deutschland wird gemeiniglich das Weben entweder nach Ellen des Tuchs, oder nach Pfunden der Wolle oder des Garns bezahlt; aber besser, wiewohl nicht vortheilhafter für den Verleger, wäre es, wenn es nach der Menge des verwebten Einschlags geschehe. §. 18. Das fertig gewebte Tuch wird erst der §. 19. Nun werden die Tücher einer gewaltsamen Was-
Wollenweberey. §. 17. 18. 2. Doppelſchuͤſſe, Wefelzwiſte, oder zween Faͤden Einſchlag in einer Oefnung der Kette. 3. Neſter, wenn, wegen Fehler des Ge- ſchirres, nicht alle Kettenfaͤden arbeiten. 4. Ueber- und Unterſchuͤſſe, wenn der Einſchlag uͤber oder unter verſchiedenen Ket- tenfaͤden hintereinander weggeht. 5. Moderflecke, die entſtehn, wenn das gewebte Tuch zu lange unabgerollet, auf dem Tuchbaume gelaſſen wird. 1. Jn Deutſchland wird gemeiniglich das Weben entweder nach Ellen des Tuchs, oder nach Pfunden der Wolle oder des Garns bezahlt; aber beſſer, wiewohl nicht vortheilhafter fuͤr den Verleger, waͤre es, wenn es nach der Menge des verwebten Einſchlags geſchehe. §. 18. Das fertig gewebte Tuch wird erſt der §. 19. Nun werden die Tuͤcher einer gewaltſamen Waſ-
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Wollenweberey. §. 17. 18.
2. Doppelſchuͤſſe, Wefelzwiſte, oder
zween Faͤden Einſchlag in einer Oefnung der
Kette.
3. Neſter, wenn, wegen Fehler des Ge-
ſchirres, nicht alle Kettenfaͤden arbeiten.
4. Ueber- und Unterſchuͤſſe, wenn der
Einſchlag uͤber oder unter verſchiedenen Ket-
tenfaͤden hintereinander weggeht.
5. Moderflecke, die entſtehn, wenn das
gewebte Tuch zu lange unabgerollet, auf dem
Tuchbaume gelaſſen wird.
1. Jn Deutſchland wird gemeiniglich das Weben
entweder nach Ellen des Tuchs, oder nach
Pfunden der Wolle oder des Garns bezahlt;
aber beſſer, wiewohl nicht vortheilhafter fuͤr
den Verleger, waͤre es, wenn es nach der
Menge des verwebten Einſchlags geſchehe.
§. 18.
Das fertig gewebte Tuch wird erſt der
Schaue, hernach den Beleſerinnen uͤberge-
ben, welche, mit dem Nopeiſen, fremde,
oder uͤberfluͤſſig eingewebte Theile, Noppen,
herausnehmen. Dieſe Arbeit heißt das Fett-
noppen.
§. 19.
Nun werden die Tuͤcher einer gewaltſamen
Walke unterworfen, das iſt, ſie werden mit
Waſ-
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