Wenn nicht die genaueste Richtigkeit ver- langt wird, so kan diese Bestimmung von de- nen, die dazu gehörige Uebung besitzen, durch richtig legirte Probirnadeln, Streichna- deln, auf dem Probirstein geschehn. Zu den Silbermünzen mögen sie zu halben Lothen beschickt seyn. Wegen des Weißsudes, Ab- sudes §. 26, müssen die Münzen vor dem Striche etwas befeilet werden.
1. Die Chineser und Japaner bedienen sich der Nadeln im Handel, und fehlen äusserst selten. Geübte Probirer können, durch Vergleichung der Striche, die Legirung oft bis auf 6 Gran an- geben; inzwischen muß dabey vorausgesetzt werden, daß das Silber mit keinem andern Metalle, als nur mit Kupfer vermischt sey.
2. Gesetzt, der Strich eines 2 ggr. Stücks falle zwischen die 6 und 7 löthige Nadel, so daß man den Gehalt oder das Korn zu 6 Loth annehmen könne; gesetzt ferner, daß 64 die- ser 2 ggr. Stücke auf die Cölnische Mark ge- hen; so würde die feine Mark in diesem Gelde ungefähr auf 13 Thal. ausgebracht seyn. Denn da 6 Loth fein Silber, 64 Stück geben, so gehen auf 16 Loth, oder auf die rauhe Mark, 156 = 156 1/5 St. Da nun 12 St. einen Thal. machen sollen, so machen 156 1/5 St. 13 Thaler.
§. 39.
Zu Goldmünzen sind dreyerley Probirna- deln auf halbe Karate nöthig; nämlich beson-
dere
Muͤnzkunſt. §. 38.
§. 38.
Wenn nicht die genaueſte Richtigkeit ver- langt wird, ſo kan dieſe Beſtimmung von de- nen, die dazu gehoͤrige Uebung beſitzen, durch richtig legirte Probirnadeln, Streichna- deln, auf dem Probirſtein geſchehn. Zu den Silbermuͤnzen moͤgen ſie zu halben Lothen beſchickt ſeyn. Wegen des Weißſudes, Ab- ſudes §. 26, muͤſſen die Muͤnzen vor dem Striche etwas befeilet werden.
1. Die Chineſer und Japaner bedienen ſich der Nadeln im Handel, und fehlen aͤuſſerſt ſelten. Geuͤbte Probirer koͤnnen, durch Vergleichung der Striche, die Legirung oft bis auf 6 Gran an- geben; inzwiſchen muß dabey vorausgeſetzt werden, daß das Silber mit keinem andern Metalle, als nur mit Kupfer vermiſcht ſey.
2. Geſetzt, der Strich eines 2 ggr. Stuͤcks falle zwiſchen die 6 und 7 loͤthige Nadel, ſo daß man den Gehalt oder das Korn zu 6 Loth annehmen koͤnne; geſetzt ferner, daß 64 die- ſer 2 ggr. Stuͤcke auf die Coͤlniſche Mark ge- hen; ſo wuͤrde die feine Mark in dieſem Gelde ungefaͤhr auf 13 Thal. ausgebracht ſeyn. Denn da 6 Loth fein Silber, 64 Stuͤck geben, ſo gehen auf 16 Loth, oder auf die rauhe Mark, 156 = 156⅕ St. Da nun 12 St. einen Thal. machen ſollen, ſo machen 156⅕ St. 13 Thaler.
§. 39.
Zu Goldmuͤnzen ſind dreyerley Probirna- deln auf halbe Karate noͤthig; naͤmlich beſon-
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Muͤnzkunſt. §. 38.
§. 38.
Wenn nicht die genaueſte Richtigkeit ver-
langt wird, ſo kan dieſe Beſtimmung von de-
nen, die dazu gehoͤrige Uebung beſitzen, durch
richtig legirte Probirnadeln, Streichna-
deln, auf dem Probirſtein geſchehn. Zu
den Silbermuͤnzen moͤgen ſie zu halben Lothen
beſchickt ſeyn. Wegen des Weißſudes, Ab-
ſudes §. 26, muͤſſen die Muͤnzen vor dem
Striche etwas befeilet werden.
1. Die Chineſer und Japaner bedienen ſich der
Nadeln im Handel, und fehlen aͤuſſerſt ſelten.
Geuͤbte Probirer koͤnnen, durch Vergleichung
der Striche, die Legirung oft bis auf 6 Gran an-
geben; inzwiſchen muß dabey vorausgeſetzt
werden, daß das Silber mit keinem andern
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§. 39.
Zu Goldmuͤnzen ſind dreyerley Probirna-
deln auf halbe Karate noͤthig; naͤmlich beſon-
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Beckmann, Johann: Anleitung zur Technologie. Göttingen, 1777, S. 443. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beckmann_technologie_1777/503>, abgerufen am 17.07.2024.
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