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Beckmann, Johann: Anleitung zur Technologie. Göttingen, 1777.

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Branteweinbrennerey. §. 2. 3. 4.
§. 2.

Bey der Arbeit im kleinen sind die zum
Distilliren gebräuchlichen Gefäße, Kolben,
Helm
und Vorlage, welche zu verschiedenen
Absichten verschiedene Bildungen, und bey
der Arbeit im Großen auch zum Theil andere
Namen erhalten.

§. 3.

Die durch die Destillation erhaltene Flüs-
sigkeit heißt, wenn sie Geschmack und Geruch
hat, Geist, Spiritus. Hat dieser die Fähig-
keit Feuer zu fangen und zu brennen, so heißt
er brenbarer Geist, Spiritus ardens, weil
er sich eben dadurch von den sauren und alka-
lischen Geistern
unterscheidet.

§. 4.

Brenbare Geister können nur aus solchen
Dingen erhalten werden, welche vorher die
geistige Gährung erlitten haben, oder wein-
artig geworden sind. Der, welcher aus den
mehlartigen Samen der Getreidearten gemacht
wird, heißt Kornbrantewein, oder auch nur
Brantewein, wiewohl man letztern Namen
auch dem aus dem Weine erhaltenen Geiste
giebt, der doch bey uns öfterer Franz-Bran-
tewein
genant wird.

1. Die
G 5
Branteweinbrennerey. §. 2. 3. 4.
§. 2.

Bey der Arbeit im kleinen ſind die zum
Diſtilliren gebraͤuchlichen Gefaͤße, Kolben,
Helm
und Vorlage, welche zu verſchiedenen
Abſichten verſchiedene Bildungen, und bey
der Arbeit im Großen auch zum Theil andere
Namen erhalten.

§. 3.

Die durch die Deſtillation erhaltene Fluͤſ-
ſigkeit heißt, wenn ſie Geſchmack und Geruch
hat, Geiſt, Spiritus. Hat dieſer die Faͤhig-
keit Feuer zu fangen und zu brennen, ſo heißt
er brenbarer Geiſt, Spiritus ardens, weil
er ſich eben dadurch von den ſauren und alka-
liſchen Geiſtern
unterſcheidet.

§. 4.

Brenbare Geiſter koͤnnen nur aus ſolchen
Dingen erhalten werden, welche vorher die
geiſtige Gaͤhrung erlitten haben, oder wein-
artig geworden ſind. Der, welcher aus den
mehlartigen Samen der Getreidearten gemacht
wird, heißt Kornbrantewein, oder auch nur
Brantewein, wiewohl man letztern Namen
auch dem aus dem Weine erhaltenen Geiſte
giebt, der doch bey uns oͤfterer Franz-Bran-
tewein
genant wird.

1. Die
G 5
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[105/0165] Branteweinbrennerey. §. 2. 3. 4. §. 2. Bey der Arbeit im kleinen ſind die zum Diſtilliren gebraͤuchlichen Gefaͤße, Kolben, Helm und Vorlage, welche zu verſchiedenen Abſichten verſchiedene Bildungen, und bey der Arbeit im Großen auch zum Theil andere Namen erhalten. §. 3. Die durch die Deſtillation erhaltene Fluͤſ- ſigkeit heißt, wenn ſie Geſchmack und Geruch hat, Geiſt, Spiritus. Hat dieſer die Faͤhig- keit Feuer zu fangen und zu brennen, ſo heißt er brenbarer Geiſt, Spiritus ardens, weil er ſich eben dadurch von den ſauren und alka- liſchen Geiſtern unterſcheidet. §. 4. Brenbare Geiſter koͤnnen nur aus ſolchen Dingen erhalten werden, welche vorher die geiſtige Gaͤhrung erlitten haben, oder wein- artig geworden ſind. Der, welcher aus den mehlartigen Samen der Getreidearten gemacht wird, heißt Kornbrantewein, oder auch nur Brantewein, wiewohl man letztern Namen auch dem aus dem Weine erhaltenen Geiſte giebt, der doch bey uns oͤfterer Franz-Bran- tewein genant wird. 1. Die G 5

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Zitationshilfe: Beckmann, Johann: Anleitung zur Technologie. Göttingen, 1777, S. 105. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beckmann_technologie_1777/165>, abgerufen am 28.11.2024.