Becker, Bernhard: Wie Arbeiterwohnungen gut und gesund einzurichten und zu erhalten seien. Basel, 1860.Miether dieser Wohnungen gestellt worden. Ja bis auf die Mag nun auch mit der Zeit das Resultat in Hinsicht auf Außer diesen Arbeiterwohnungen beweisen aber noch andere Miether dieſer Wohnungen geſtellt worden. Ja bis auf die Mag nun auch mit der Zeit das Reſultat in Hinſicht auf Außer dieſen Arbeiterwohnungen beweiſen aber noch andere <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0023" n="23"/> Miether dieſer Wohnungen geſtellt worden. Ja bis auf die<lb/> Nachbarſchaft hat ſich der wohlthätige Einfluß dieſer Häuſer<lb/> verbreitet. Selbſt auf den Straßen in der Nähe dieſer Häuſer<lb/> haben Lärm und Unordnung Schritt für Schritt nachgelaſſen.“</p><lb/> <p>Mag nun auch mit der Zeit das Reſultat in Hinſicht auf<lb/> die Sterblichkeit in dieſen Muſterwohnungen etwas anders aus-<lb/> fallen, daß dieſelbe etwas über die Zahl hinaufgeht, die wäh-<lb/> rend nur 3 bis 5 Jahren ſich ergab; mögen dieſe Leute auch,<lb/> wenn ſie in dieſen Wohnungen etwas erwarmt ſind, ein wenig<lb/> wilder werden in ſittlichen Dingen: der ungeheure Einfluß,<lb/> den die Wohnung auf den Menſchen ausübt, iſt damit auf's<lb/> augenſcheinlichſte erwieſen. Und wenn ſich die Erfahrungen, die<lb/> in den Arbeiterwohnungen gemacht wurden, auf <hi rendition="#g">alle</hi> Arbeiter-<lb/> claſſen ausdehnen, mögen ſie einer Jnduſtriebeſchäftigung ob-<lb/> liegen, welcher ſie nur wollen, ſo wäre damit ein ſehr wichtiges<lb/> Problem gelöst.</p><lb/> <p>Außer dieſen Arbeiterwohnungen beweiſen aber noch andere<lb/> Erſcheinungen den großen Einfluß der Wohnungen. Jm Jahr<lb/> 1851 kam in England ein Parlamentsbeſchluß zu Stande,<lb/> welcher die möblierten Zimmer und Wohnungen, die vom Eigen-<lb/> thümer an Miethsleute überlaſſen werden, gewiſſen geſetzlichen<lb/> Vorſchriften unterwirft. Es wird den Hausbeſitzern Reinlichkeit<lb/> und gute Lüftung zur Pflicht gemacht, die zu große Anhäu-<lb/> fung von Menſchen und das Durcheinanderwohnen der Ge-<lb/> ſchlechter verboten. Die Localbehörden haben über die Hand-<lb/> habung dieſer Verordnungen zu wachen. Ueber den Erfolg<lb/> dieſer Parlamentsakte berichtet nun H. Roberts Folgendes: „Das<lb/> Ergebniß dieſer Schlußnahme übertraf auch die kühnſten Er-<lb/> wartungen, namentlich in Bezug auf epidemiſche Krankheiten.<lb/> Jm Jahr 1853 lieferten dieſe möblierten Wohnungen, <hi rendition="#aq">hôtels<lb/> garnis</hi>, die regelmäßig einregiſtriert waren und etwa 30,000<lb/> Perſonen enthielten, nur 10 Fieberkranke; während vorher ein<lb/> einziges dieſer Häuſer in wenigen Wochen 20 ſolcher Kranken<lb/> an die Spitäler abgegeben hatte. Während der Cholera im<lb/> Jahr 1854 ſtarben in dieſen Häuſern nur 26 auf 32,000 oder<lb/> 8 auf 10,000, während in den ſchlechteſten Quartieren 259, in<lb/> ganz London durchſchnittlich 44 auf 10,000 ſtarben. Von allen<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [23/0023]
Miether dieſer Wohnungen geſtellt worden. Ja bis auf die
Nachbarſchaft hat ſich der wohlthätige Einfluß dieſer Häuſer
verbreitet. Selbſt auf den Straßen in der Nähe dieſer Häuſer
haben Lärm und Unordnung Schritt für Schritt nachgelaſſen.“
Mag nun auch mit der Zeit das Reſultat in Hinſicht auf
die Sterblichkeit in dieſen Muſterwohnungen etwas anders aus-
fallen, daß dieſelbe etwas über die Zahl hinaufgeht, die wäh-
rend nur 3 bis 5 Jahren ſich ergab; mögen dieſe Leute auch,
wenn ſie in dieſen Wohnungen etwas erwarmt ſind, ein wenig
wilder werden in ſittlichen Dingen: der ungeheure Einfluß,
den die Wohnung auf den Menſchen ausübt, iſt damit auf's
augenſcheinlichſte erwieſen. Und wenn ſich die Erfahrungen, die
in den Arbeiterwohnungen gemacht wurden, auf alle Arbeiter-
claſſen ausdehnen, mögen ſie einer Jnduſtriebeſchäftigung ob-
liegen, welcher ſie nur wollen, ſo wäre damit ein ſehr wichtiges
Problem gelöst.
Außer dieſen Arbeiterwohnungen beweiſen aber noch andere
Erſcheinungen den großen Einfluß der Wohnungen. Jm Jahr
1851 kam in England ein Parlamentsbeſchluß zu Stande,
welcher die möblierten Zimmer und Wohnungen, die vom Eigen-
thümer an Miethsleute überlaſſen werden, gewiſſen geſetzlichen
Vorſchriften unterwirft. Es wird den Hausbeſitzern Reinlichkeit
und gute Lüftung zur Pflicht gemacht, die zu große Anhäu-
fung von Menſchen und das Durcheinanderwohnen der Ge-
ſchlechter verboten. Die Localbehörden haben über die Hand-
habung dieſer Verordnungen zu wachen. Ueber den Erfolg
dieſer Parlamentsakte berichtet nun H. Roberts Folgendes: „Das
Ergebniß dieſer Schlußnahme übertraf auch die kühnſten Er-
wartungen, namentlich in Bezug auf epidemiſche Krankheiten.
Jm Jahr 1853 lieferten dieſe möblierten Wohnungen, hôtels
garnis, die regelmäßig einregiſtriert waren und etwa 30,000
Perſonen enthielten, nur 10 Fieberkranke; während vorher ein
einziges dieſer Häuſer in wenigen Wochen 20 ſolcher Kranken
an die Spitäler abgegeben hatte. Während der Cholera im
Jahr 1854 ſtarben in dieſen Häuſern nur 26 auf 32,000 oder
8 auf 10,000, während in den ſchlechteſten Quartieren 259, in
ganz London durchſchnittlich 44 auf 10,000 ſtarben. Von allen
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