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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 4: Das XIX. Jahrhundert von 1801 bis 1860. Braunschweig, 1899.

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England 1816 bis 1830.
Jahres sogar eine Erhöhung der Zolleinkünfte bewirken würde. Die
Zollermässigung sollte aber zugleich gegenüber den fremden Staaten
die Handhabe bilden, günstigere Einfuhrzölle für englische Waren
zu erlangen. Alle aufgeklärten Staaten würden sich hierzu bereit
finden, auf solche aber, welche England keine entsprechende Ver-
günstigungen einräumen wollten, sollte auch die Zollermässigung
sich nicht erstrecken. Er sei aber überzeugt, dass, wo dieser Fall
einträte, er nur von kurzer Dauer sein wurde, indem diese Staaten
von ihren eigenen Unterthanen zum Anschluss an die englische Zoll-
politik gedrängt werden würden. Alle Staaten müssten einem Bei-
spiel folgen, das zu ihrem eigenen Vorteil gereiche. Englands Bei-
spiel würde allgemein Nachahmung finden, wenn es selbst nur fest
bliebe.

Diese radikale Zollreform, welche teilweise durch die freisinnige
Zollreform Preussens im Jahre 1818 veranlasst war, fand den Beifall
des englischen Parlaments, und selbst die Hüttenwerksbesitzer erhoben
nur geringen Widerstand dagegen. Der Antrag ging durch und
wurde dem allgemeinen Zollgesetz vom 5. Januar 1826 (The General
Customs Act of the 6th Geo. IVc. 3) einverleibt. Dieses war von grosser
politischer Wichtigkeit, denn es bezeichnete das erste entschiedene Ein-
schwenken Englands zu der freisinnigen Zollpolitik, welche zum Frei-
handel
führte. Dieselben Gründe, welche Herries 1825 für die
Herabsetzung des Eisenzolles anführte, wurden späterhin von den
Freihändlern vorgebracht.

Nachstehende Zusammenstellung enthält die Zollsätze für die
verschiedenen Eisensorten vor und nach Einführung des neuen Ge-
setzes, dessen Tarif nach dem Vorschlage Huskissons, des Präsi-
denten des Handlungshofes (Board of Trade), festgesetzt wurde.

vor 1826 nach 1826
£ sh Pf £ sh Pf
Schmiedeeisen in Staben oder roh aus den
englischen Kolonieen, pro Tonne     1 2 2 -- 2 6
Schmiedeeisen in Stäben oder roh aus frem-
den Ländern, pro Tonne     6 10 -- 1 10 --
Schneid-, Hammer- u. Walzeisen, schwächer
als 3/4 Zoll, pro Centner     1 -- -- -- 5 --
Gusswaren für je 100 £ Wert     20 -- -- 10 -- --
Brucheisen und Eisenschrot pro Tonne     -- 17 6 -- 10 --
Eisenerz pro Tonne     -- 8 9 -- 1 3
Roheisen " "     -- 17 6 -- 10 --

England 1816 bis 1830.
Jahres sogar eine Erhöhung der Zolleinkünfte bewirken würde. Die
Zollermäſsigung sollte aber zugleich gegenüber den fremden Staaten
die Handhabe bilden, günstigere Einfuhrzölle für englische Waren
zu erlangen. Alle aufgeklärten Staaten würden sich hierzu bereit
finden, auf solche aber, welche England keine entsprechende Ver-
günstigungen einräumen wollten, sollte auch die Zollermäſsigung
sich nicht erstrecken. Er sei aber überzeugt, daſs, wo dieser Fall
einträte, er nur von kurzer Dauer sein wurde, indem diese Staaten
von ihren eigenen Unterthanen zum Anschluſs an die englische Zoll-
politik gedrängt werden würden. Alle Staaten müſsten einem Bei-
spiel folgen, das zu ihrem eigenen Vorteil gereiche. Englands Bei-
spiel würde allgemein Nachahmung finden, wenn es selbst nur fest
bliebe.

Diese radikale Zollreform, welche teilweise durch die freisinnige
Zollreform Preuſsens im Jahre 1818 veranlaſst war, fand den Beifall
des englischen Parlaments, und selbst die Hüttenwerksbesitzer erhoben
nur geringen Widerstand dagegen. Der Antrag ging durch und
wurde dem allgemeinen Zollgesetz vom 5. Januar 1826 (The General
Customs Act of the 6th Geo. IVc. 3) einverleibt. Dieses war von groſser
politischer Wichtigkeit, denn es bezeichnete das erste entschiedene Ein-
schwenken Englands zu der freisinnigen Zollpolitik, welche zum Frei-
handel
führte. Dieselben Gründe, welche Herries 1825 für die
Herabsetzung des Eisenzolles anführte, wurden späterhin von den
Freihändlern vorgebracht.

Nachstehende Zusammenstellung enthält die Zollsätze für die
verschiedenen Eisensorten vor und nach Einführung des neuen Ge-
setzes, dessen Tarif nach dem Vorschlage Huskissons, des Präsi-
denten des Handlungshofes (Board of Trade), festgesetzt wurde.

vor 1826 nach 1826
£ sh ₰ £ sh ₰
Schmiedeeisen in Staben oder roh aus den
englischen Kolonieen, pro Tonne     1 2 2 — 2 6
Schmiedeeisen in Stäben oder roh aus frem-
den Ländern, pro Tonne     6 10 — 1 10 —
Schneid-, Hammer- u. Walzeisen, schwächer
als ¾ Zoll, pro Centner     1 — — — 5 —
Guſswaren für je 100 £ Wert     20 — — 10 — —
Brucheisen und Eisenschrot pro Tonne     — 17 6 — 10 —
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[324/0340] England 1816 bis 1830. Jahres sogar eine Erhöhung der Zolleinkünfte bewirken würde. Die Zollermäſsigung sollte aber zugleich gegenüber den fremden Staaten die Handhabe bilden, günstigere Einfuhrzölle für englische Waren zu erlangen. Alle aufgeklärten Staaten würden sich hierzu bereit finden, auf solche aber, welche England keine entsprechende Ver- günstigungen einräumen wollten, sollte auch die Zollermäſsigung sich nicht erstrecken. Er sei aber überzeugt, daſs, wo dieser Fall einträte, er nur von kurzer Dauer sein wurde, indem diese Staaten von ihren eigenen Unterthanen zum Anschluſs an die englische Zoll- politik gedrängt werden würden. Alle Staaten müſsten einem Bei- spiel folgen, das zu ihrem eigenen Vorteil gereiche. Englands Bei- spiel würde allgemein Nachahmung finden, wenn es selbst nur fest bliebe. Diese radikale Zollreform, welche teilweise durch die freisinnige Zollreform Preuſsens im Jahre 1818 veranlaſst war, fand den Beifall des englischen Parlaments, und selbst die Hüttenwerksbesitzer erhoben nur geringen Widerstand dagegen. Der Antrag ging durch und wurde dem allgemeinen Zollgesetz vom 5. Januar 1826 (The General Customs Act of the 6th Geo. IVc. 3) einverleibt. Dieses war von groſser politischer Wichtigkeit, denn es bezeichnete das erste entschiedene Ein- schwenken Englands zu der freisinnigen Zollpolitik, welche zum Frei- handel führte. Dieselben Gründe, welche Herries 1825 für die Herabsetzung des Eisenzolles anführte, wurden späterhin von den Freihändlern vorgebracht. Nachstehende Zusammenstellung enthält die Zollsätze für die verschiedenen Eisensorten vor und nach Einführung des neuen Ge- setzes, dessen Tarif nach dem Vorschlage Huskissons, des Präsi- denten des Handlungshofes (Board of Trade), festgesetzt wurde. vor 1826 nach 1826 £ sh ₰ £ sh ₰ Schmiedeeisen in Staben oder roh aus den englischen Kolonieen, pro Tonne 1 2 2 — 2 6 Schmiedeeisen in Stäben oder roh aus frem- den Ländern, pro Tonne 6 10 — 1 10 — Schneid-, Hammer- u. Walzeisen, schwächer als ¾ Zoll, pro Centner 1 — — — 5 — Guſswaren für je 100 £ Wert 20 — — 10 — — Brucheisen und Eisenschrot pro Tonne — 17 6 — 10 — Eisenerz pro Tonne — 8 9 — 1 3 Roheisen „ „ — 17 6 — 10 —

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 4: Das XIX. Jahrhundert von 1801 bis 1860. Braunschweig, 1899, S. 324. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen04_1899/340>, abgerufen am 24.11.2024.