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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897.

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Preussen.
für die Messerfabrik, um Krauseisen für Messer, Scheren u. s. w. zu
schmieden. Der Blauofen war 16 Fuss hoch. Er war angelegt, um
die Bohrspäne der Gewehrfabrik zu Potsdam wieder zu gute zu
machen. Man schmolz darin die Späne zu einer Luppe ein, die
man direkt unter den dabeistehenden Prellhammer brachte. In der
grossen Werkstätte befand sich die Frischesse und ein Prellhammer,
d. h. ein Aufwerfhammer, der 2 Ctr. wog und wie der Platinen-
hammer eine cylindrische Bahn hatte. Der längliche, viereckige
Amboss sass in einer eisernen Chabotte, welche ein starker Amboss-
stock umgab.

Aus den Luppen des Blauofens schmiedete man, nachdem man
sie zerteilt hatte, Stäbe, ferner Platten zu Kürassen, und zwar machte
man die Luppen so gross, dass eine 4 Kürasse gab. Endlich schmie-
dete man auch grosse Ambosse und Hämmer aus den Luppen. Die
Hammerschmiede dieses Handwerks hatte man ursprünglich aus dem
Herzogtum Gotha und Eisenach kommen lassen.

1756 wurde der Drahtzug zu Sophienhaus gebaut; 1763 wurde
die Stahlschmiede Karlswerk errichtet, aus der nachher eine Draht-
hütte entstand.

Am 27. April 1751 wurde ein "ausführliches Avertissement und
Taxe der Stahl-, Eisen- und Messingwaren, so zu Neustadt-Ebers-
walde verfertigt werden, nebst Verbot, dergleichen fremde Waren zu
verkaufen", veröffentlicht. Diesem folgte am 5. Juli desselben Jahres
ein Mandat, dass ausser den Neustadt-Eberswalder Stahl-, Eisen- und
Messingwaren keine dergleichen schlechte fremde Messer und Scheren
in die königl. Lande weiter vorgelassen werden sollten.

Am 29. Juni 1755 gelangte ein Reskript an die Kurmärkische,
Königsbergische, Gumbinnische, Pommern-Neumärkische Kammer, das
Verbot der ausländischen eisernen Gusswaren betreffend. Am 2. Fe-
bruar 1756 folgte ein "General-Avertissement, dass in der Kurmark der-
gleichen Stahl- und fremde Eisenwaren, als in der königlichen Fabrique
zu Neustadt-Eberswalde nach der angefügten Specifikation gefertigt
werden, verboten sein und nicht umhergetragen und zum Kauf gestellt
werden sollen." Die angefügte Spezifikation enthielt 31 Nummern.

Am 5. Februar 1760 wurde eine Ordre vom 5. März 1753 wieder-
holt, wonach keine Hirschgeweihe ausser Land geführt werden, sondern
an die Eberswaldische Stahl- und Eisenwarenfabrik zur Anfertigung
der Messerhefte abgeliefert werden sollten. Über die weitere Ge-
schichte der Eisenwerke zu Neustadt-Eberswalde werden wir später
noch berichten.


Preuſsen.
für die Messerfabrik, um Krauseisen für Messer, Scheren u. s. w. zu
schmieden. Der Blauofen war 16 Fuſs hoch. Er war angelegt, um
die Bohrspäne der Gewehrfabrik zu Potsdam wieder zu gute zu
machen. Man schmolz darin die Späne zu einer Luppe ein, die
man direkt unter den dabeistehenden Prellhammer brachte. In der
groſsen Werkstätte befand sich die Frischesse und ein Prellhammer,
d. h. ein Aufwerfhammer, der 2 Ctr. wog und wie der Platinen-
hammer eine cylindrische Bahn hatte. Der längliche, viereckige
Amboſs saſs in einer eisernen Chabotte, welche ein starker Amboſs-
stock umgab.

Aus den Luppen des Blauofens schmiedete man, nachdem man
sie zerteilt hatte, Stäbe, ferner Platten zu Kürassen, und zwar machte
man die Luppen so groſs, daſs eine 4 Kürasse gab. Endlich schmie-
dete man auch groſse Ambosse und Hämmer aus den Luppen. Die
Hammerschmiede dieses Handwerks hatte man ursprünglich aus dem
Herzogtum Gotha und Eisenach kommen lassen.

1756 wurde der Drahtzug zu Sophienhaus gebaut; 1763 wurde
die Stahlschmiede Karlswerk errichtet, aus der nachher eine Draht-
hütte entstand.

Am 27. April 1751 wurde ein „ausführliches Avertissement und
Taxe der Stahl-, Eisen- und Messingwaren, so zu Neustadt-Ebers-
walde verfertigt werden, nebst Verbot, dergleichen fremde Waren zu
verkaufen“, veröffentlicht. Diesem folgte am 5. Juli desselben Jahres
ein Mandat, daſs auſser den Neustadt-Eberswalder Stahl-, Eisen- und
Messingwaren keine dergleichen schlechte fremde Messer und Scheren
in die königl. Lande weiter vorgelassen werden sollten.

Am 29. Juni 1755 gelangte ein Reskript an die Kurmärkische,
Königsbergische, Gumbinnische, Pommern-Neumärkische Kammer, das
Verbot der ausländischen eisernen Guſswaren betreffend. Am 2. Fe-
bruar 1756 folgte ein „General-Avertissement, daſs in der Kurmark der-
gleichen Stahl- und fremde Eisenwaren, als in der königlichen Fabrique
zu Neustadt-Eberswalde nach der angefügten Specifikation gefertigt
werden, verboten sein und nicht umhergetragen und zum Kauf gestellt
werden sollen.“ Die angefügte Spezifikation enthielt 31 Nummern.

Am 5. Februar 1760 wurde eine Ordre vom 5. März 1753 wieder-
holt, wonach keine Hirschgeweihe auſser Land geführt werden, sondern
an die Eberswaldische Stahl- und Eisenwarenfabrik zur Anfertigung
der Messerhefte abgeliefert werden sollten. Über die weitere Ge-
schichte der Eisenwerke zu Neustadt-Eberswalde werden wir später
noch berichten.


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[912/0926] Preuſsen. für die Messerfabrik, um Krauseisen für Messer, Scheren u. s. w. zu schmieden. Der Blauofen war 16 Fuſs hoch. Er war angelegt, um die Bohrspäne der Gewehrfabrik zu Potsdam wieder zu gute zu machen. Man schmolz darin die Späne zu einer Luppe ein, die man direkt unter den dabeistehenden Prellhammer brachte. In der groſsen Werkstätte befand sich die Frischesse und ein Prellhammer, d. h. ein Aufwerfhammer, der 2 Ctr. wog und wie der Platinen- hammer eine cylindrische Bahn hatte. Der längliche, viereckige Amboſs saſs in einer eisernen Chabotte, welche ein starker Amboſs- stock umgab. Aus den Luppen des Blauofens schmiedete man, nachdem man sie zerteilt hatte, Stäbe, ferner Platten zu Kürassen, und zwar machte man die Luppen so groſs, daſs eine 4 Kürasse gab. Endlich schmie- dete man auch groſse Ambosse und Hämmer aus den Luppen. Die Hammerschmiede dieses Handwerks hatte man ursprünglich aus dem Herzogtum Gotha und Eisenach kommen lassen. 1756 wurde der Drahtzug zu Sophienhaus gebaut; 1763 wurde die Stahlschmiede Karlswerk errichtet, aus der nachher eine Draht- hütte entstand. Am 27. April 1751 wurde ein „ausführliches Avertissement und Taxe der Stahl-, Eisen- und Messingwaren, so zu Neustadt-Ebers- walde verfertigt werden, nebst Verbot, dergleichen fremde Waren zu verkaufen“, veröffentlicht. Diesem folgte am 5. Juli desselben Jahres ein Mandat, daſs auſser den Neustadt-Eberswalder Stahl-, Eisen- und Messingwaren keine dergleichen schlechte fremde Messer und Scheren in die königl. Lande weiter vorgelassen werden sollten. Am 29. Juni 1755 gelangte ein Reskript an die Kurmärkische, Königsbergische, Gumbinnische, Pommern-Neumärkische Kammer, das Verbot der ausländischen eisernen Guſswaren betreffend. Am 2. Fe- bruar 1756 folgte ein „General-Avertissement, daſs in der Kurmark der- gleichen Stahl- und fremde Eisenwaren, als in der königlichen Fabrique zu Neustadt-Eberswalde nach der angefügten Specifikation gefertigt werden, verboten sein und nicht umhergetragen und zum Kauf gestellt werden sollen.“ Die angefügte Spezifikation enthielt 31 Nummern. Am 5. Februar 1760 wurde eine Ordre vom 5. März 1753 wieder- holt, wonach keine Hirschgeweihe auſser Land geführt werden, sondern an die Eberswaldische Stahl- und Eisenwarenfabrik zur Anfertigung der Messerhefte abgeliefert werden sollten. Über die weitere Ge- schichte der Eisenwerke zu Neustadt-Eberswalde werden wir später noch berichten.

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897, S. 912. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen03_1897/926>, abgerufen am 16.07.2024.