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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897.

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Preussen.

Friedrich I. erliess ein "Edikt wegen verbotenen fremden Eisens"
am 12. Mai 1703, nachdem er bereits am 5. Juli 1699 die Ausfuhr
von Bruch- und altem Eisen verboten hatte mit dem Zusatz: "Soll
unserem Blechhammer zu Hegermühle, welchen Moyse Aureihlion
gepachtet hat, zu gut kommen."

Aureihlion war schon vorher wegen Anlage einer Eisenspalterei
bei Neustadt-Eberswalde vorstellig geworden und hatte 1698 die
Konzession erhalten. 1700 kam die Eisenspalterei und 1702 der
Drahtzug zu stande. Aureihlion gab die Kosten der Anlage auf
1200 Thlr. an. 1719 trat er sie an den Staat ab, der sie wieder
verpachtete, unter anderem an Spittgerber und Daun von 1731
bis 1749.

Ebenfalls in Brandenburg und zwar im Kreise Neu-Ruppin
lag die Eisenhütte zu Neustadt an der Dosse, welche Landgraf
Friedrich von Hessen-Homburg gemeinschaftlich mit dem
Grossen Kurfürsten besessen hatte. Seit 1698 gehörte sie dem Kur-
fürsten allein. Es wurden dort 1700 viele Gusswaren angefertigt, näm-
lich ausser Munition, Mörsern u. s. w. Öfen, Blumentöpfe, Schleusenrollen,
Glocken, Hutmacherkessel, Pottaschenpfannen, Töpfe, Mörser u. s. w.
in Lehm geformt; sodann von Sandguss: Gewichte, Kapellen, Platten,
Ofenbalken, Pochsohlen, Pochstempel, Ofenfüsse, Rosteisen, Ofen-
blätter, Kaminplatten, Ambosse, Hammerbüchsen, Schmiedeformen,
Presseisen, Wellen u. s. w. 1). 1770 ging das Hüttenwerk an die
Magdeburger Gewerkschaft für Erz- und Steinkohlenbergbau in Erb-
pacht über. Das derselben jährlich aus den königl. Forsten zu lie-
fernde Holz wurde auf 1000 Klafter limitiert. Was sie mehr bezog,
sollte sie mit 4 Gr. für den Klafter vergüten. 1778 übernahm der
Staat die Hütte.

Am 20. Juli 1717 erteilte der König dem General Derfflinger
und Herrn v. Krummenau die Konzession zur Anlage eines Eisen-
hammers bei Freienwalde.

An der Grenze des Kreises Sorau, besonders an der Tschima,
waren viele Luppenfeuer. Es wurde nur der leichtschmelzige Rasen-
eisenstein (Lindstein) abgebaut, während der schwerschmelzige rauhe
Stein (Raudenstein) zurückblieb. Sobald der Lindstein abgebaut war,
gingen die Luppenfeuer ein. Doch blieben solche sowohl hier wie
im Sprottauischen das ganze 18. Jahrhundert hindurch im Betriebe.

1721 wird zuerst ein Hochofen bei Crebra erwähnt. Das Eisen-

1) Siehe Cramer, Brandenburg VIII, S. 40.
Preuſsen.

Friedrich I. erlieſs ein „Edikt wegen verbotenen fremden Eisens“
am 12. Mai 1703, nachdem er bereits am 5. Juli 1699 die Ausfuhr
von Bruch- und altem Eisen verboten hatte mit dem Zusatz: „Soll
unserem Blechhammer zu Hegermühle, welchen Moyse Aureihlion
gepachtet hat, zu gut kommen.“

Aureihlion war schon vorher wegen Anlage einer Eisenspalterei
bei Neustadt-Eberswalde vorstellig geworden und hatte 1698 die
Konzession erhalten. 1700 kam die Eisenspalterei und 1702 der
Drahtzug zu stande. Aureihlion gab die Kosten der Anlage auf
1200 Thlr. an. 1719 trat er sie an den Staat ab, der sie wieder
verpachtete, unter anderem an Spittgerber und Daun von 1731
bis 1749.

Ebenfalls in Brandenburg und zwar im Kreise Neu-Ruppin
lag die Eisenhütte zu Neustadt an der Dosse, welche Landgraf
Friedrich von Hessen-Homburg gemeinschaftlich mit dem
Groſsen Kurfürsten besessen hatte. Seit 1698 gehörte sie dem Kur-
fürsten allein. Es wurden dort 1700 viele Guſswaren angefertigt, näm-
lich auſser Munition, Mörsern u. s. w. Öfen, Blumentöpfe, Schleusenrollen,
Glocken, Hutmacherkessel, Pottaschenpfannen, Töpfe, Mörser u. s. w.
in Lehm geformt; sodann von Sandguſs: Gewichte, Kapellen, Platten,
Ofenbalken, Pochsohlen, Pochstempel, Ofenfüſse, Rosteisen, Ofen-
blätter, Kaminplatten, Ambosse, Hammerbüchsen, Schmiedeformen,
Preſseisen, Wellen u. s. w. 1). 1770 ging das Hüttenwerk an die
Magdeburger Gewerkschaft für Erz- und Steinkohlenbergbau in Erb-
pacht über. Das derselben jährlich aus den königl. Forsten zu lie-
fernde Holz wurde auf 1000 Klafter limitiert. Was sie mehr bezog,
sollte sie mit 4 Gr. für den Klafter vergüten. 1778 übernahm der
Staat die Hütte.

Am 20. Juli 1717 erteilte der König dem General Derfflinger
und Herrn v. Krummenau die Konzession zur Anlage eines Eisen-
hammers bei Freienwalde.

An der Grenze des Kreises Sorau, besonders an der Tschima,
waren viele Luppenfeuer. Es wurde nur der leichtschmelzige Rasen-
eisenstein (Lindstein) abgebaut, während der schwerschmelzige rauhe
Stein (Raudenstein) zurückblieb. Sobald der Lindstein abgebaut war,
gingen die Luppenfeuer ein. Doch blieben solche sowohl hier wie
im Sprottauischen das ganze 18. Jahrhundert hindurch im Betriebe.

1721 wird zuerst ein Hochofen bei Crebra erwähnt. Das Eisen-

1) Siehe Cramer, Brandenburg VIII, S. 40.
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[906/0920] Preuſsen. Friedrich I. erlieſs ein „Edikt wegen verbotenen fremden Eisens“ am 12. Mai 1703, nachdem er bereits am 5. Juli 1699 die Ausfuhr von Bruch- und altem Eisen verboten hatte mit dem Zusatz: „Soll unserem Blechhammer zu Hegermühle, welchen Moyse Aureihlion gepachtet hat, zu gut kommen.“ Aureihlion war schon vorher wegen Anlage einer Eisenspalterei bei Neustadt-Eberswalde vorstellig geworden und hatte 1698 die Konzession erhalten. 1700 kam die Eisenspalterei und 1702 der Drahtzug zu stande. Aureihlion gab die Kosten der Anlage auf 1200 Thlr. an. 1719 trat er sie an den Staat ab, der sie wieder verpachtete, unter anderem an Spittgerber und Daun von 1731 bis 1749. Ebenfalls in Brandenburg und zwar im Kreise Neu-Ruppin lag die Eisenhütte zu Neustadt an der Dosse, welche Landgraf Friedrich von Hessen-Homburg gemeinschaftlich mit dem Groſsen Kurfürsten besessen hatte. Seit 1698 gehörte sie dem Kur- fürsten allein. Es wurden dort 1700 viele Guſswaren angefertigt, näm- lich auſser Munition, Mörsern u. s. w. Öfen, Blumentöpfe, Schleusenrollen, Glocken, Hutmacherkessel, Pottaschenpfannen, Töpfe, Mörser u. s. w. in Lehm geformt; sodann von Sandguſs: Gewichte, Kapellen, Platten, Ofenbalken, Pochsohlen, Pochstempel, Ofenfüſse, Rosteisen, Ofen- blätter, Kaminplatten, Ambosse, Hammerbüchsen, Schmiedeformen, Preſseisen, Wellen u. s. w. 1). 1770 ging das Hüttenwerk an die Magdeburger Gewerkschaft für Erz- und Steinkohlenbergbau in Erb- pacht über. Das derselben jährlich aus den königl. Forsten zu lie- fernde Holz wurde auf 1000 Klafter limitiert. Was sie mehr bezog, sollte sie mit 4 Gr. für den Klafter vergüten. 1778 übernahm der Staat die Hütte. Am 20. Juli 1717 erteilte der König dem General Derfflinger und Herrn v. Krummenau die Konzession zur Anlage eines Eisen- hammers bei Freienwalde. An der Grenze des Kreises Sorau, besonders an der Tschima, waren viele Luppenfeuer. Es wurde nur der leichtschmelzige Rasen- eisenstein (Lindstein) abgebaut, während der schwerschmelzige rauhe Stein (Raudenstein) zurückblieb. Sobald der Lindstein abgebaut war, gingen die Luppenfeuer ein. Doch blieben solche sowohl hier wie im Sprottauischen das ganze 18. Jahrhundert hindurch im Betriebe. 1721 wird zuerst ein Hochofen bei Crebra erwähnt. Das Eisen- 1) Siehe Cramer, Brandenburg VIII, S. 40.

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897, S. 906. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen03_1897/920>, abgerufen am 25.11.2024.