Der Giesshübler oder Zwietzler Hammer gehörte einer Gesell- schaft. Er war 1775 von dem berühmten Metallurgen Cramer mit grossem Kostenaufwande angelegt worden und verschmiedete alte Munition, aber ohne sonderlichen Nutzen.
Der Grosspöhler Hammer an der Böhla, Hans Heinrich von Elterlein gehörig, hatte 1 Hochofen, 1 Frisch- und Stabfeuer und 1 Zainhammer.
Der Kühnheydner oder Niederschmiedeberger Hammer, Eigentum des Grafen zu Solms, bestand aus 1 Hochofen, 1 Stab- feuer, 1 Blechfeuer und 1 Zinnhaus.
Der Löwenthalsche Hammer zu Mückenberg, Besitzer Graf von Einsiedel, hatte 1 Hochofen, 1 Frisch- und Stabfeuer, 2 Stahl-, 1 Zain- und 1 Blechhammer, war ein vorzügliches, einträgliches Werk.
Der Markersbacher Hammer, der Kammerhof genannt, gehörte den Grafen von Redern und hatte 1 Hochofen, 2 Stahlhämmer "und vortreffliche andere Privilegia".
Der Muldenhammer an der Mulde, Herrn Weichsel gehörig, bestand aus 1 Hochofen, 2 Frisch- und Stabfeuern, 1 Zinnhaus.
Der Neidhardsthal- oder Schwefelhüttenhammer an der Mulde gehörte einem Herrn Hennig und hatte 1 Hochofen, 2 Frisch- und Stabfeuer, 2 Blechfeuer und 1 Zinnhaus.
Der Obermitweydaer Hammer an der Mitweyda, den Gebrü- dern Niezsche gehörig, umfasste 1 Hochofen, 2 Frisch- und Stab- feuer, 1 Blechfeuer und 1 Zinnhaus.
Der Pfeilhammer am Pöhlwasser, im Besitz des Herrn von Elterlein, hatte 1 Hochofen, 2 Frisch- und Stabfeuer.
Der Rittersgrüner Hammer, den Herren von Elterlein und Baumann gehörig, hatte 1 Hochofen, 2 Blechfeuer und 1 Zinnhaus.
Der Nitzische- oder Schlosserhammer bei Wiesenthal gehörte dem Johann August Hänel und bestand aus 1 Hochofen, 2 Stab- und Frischfeuern.
Der rote oder Schmiedeberger Hammer im Unterweisenthal, im Besitz des Herrn Irmisch, hatte 1 Hochofen, 1 Frisch- und Stabfeuer.
Der Schönheyder Hammer an der Mulde, Besitzer Johann David Gau, enthielt 1 Hochofen, 1 Frisch- und Stabfeuer, Blech- hammer und Zinnhaus.
Das Solmsische Hammerwerk zu Baruth, Besitzer Graf zu Solms und Tecklenburg, hatte 1 Hochofen, 1 Frisch- und
Sachsen.
Der Gieſshübler oder Zwietzler Hammer gehörte einer Gesell- schaft. Er war 1775 von dem berühmten Metallurgen Cramer mit groſsem Kostenaufwande angelegt worden und verschmiedete alte Munition, aber ohne sonderlichen Nutzen.
Der Groſspöhler Hammer an der Böhla, Hans Heinrich von Elterlein gehörig, hatte 1 Hochofen, 1 Frisch- und Stabfeuer und 1 Zainhammer.
Der Kühnheydner oder Niederschmiedeberger Hammer, Eigentum des Grafen zu Solms, bestand aus 1 Hochofen, 1 Stab- feuer, 1 Blechfeuer und 1 Zinnhaus.
Der Löwenthalsche Hammer zu Mückenberg, Besitzer Graf von Einsiedel, hatte 1 Hochofen, 1 Frisch- und Stabfeuer, 2 Stahl-, 1 Zain- und 1 Blechhammer, war ein vorzügliches, einträgliches Werk.
Der Markersbacher Hammer, der Kammerhof genannt, gehörte den Grafen von Redern und hatte 1 Hochofen, 2 Stahlhämmer „und vortreffliche andere Privilegia“.
Der Muldenhammer an der Mulde, Herrn Weichsel gehörig, bestand aus 1 Hochofen, 2 Frisch- und Stabfeuern, 1 Zinnhaus.
Der Neidhardsthal- oder Schwefelhüttenhammer an der Mulde gehörte einem Herrn Hennig und hatte 1 Hochofen, 2 Frisch- und Stabfeuer, 2 Blechfeuer und 1 Zinnhaus.
Der Obermitweydaer Hammer an der Mitweyda, den Gebrü- dern Niezsche gehörig, umfasste 1 Hochofen, 2 Frisch- und Stab- feuer, 1 Blechfeuer und 1 Zinnhaus.
Der Pfeilhammer am Pöhlwasser, im Besitz des Herrn von Elterlein, hatte 1 Hochofen, 2 Frisch- und Stabfeuer.
Der Rittersgrüner Hammer, den Herren von Elterlein und Baumann gehörig, hatte 1 Hochofen, 2 Blechfeuer und 1 Zinnhaus.
Der Nitzische- oder Schlosserhammer bei Wiesenthal gehörte dem Johann August Hänel und bestand aus 1 Hochofen, 2 Stab- und Frischfeuern.
Der rote oder Schmiedeberger Hammer im Unterweisenthal, im Besitz des Herrn Irmisch, hatte 1 Hochofen, 1 Frisch- und Stabfeuer.
Der Schönheyder Hammer an der Mulde, Besitzer Johann David Gau, enthielt 1 Hochofen, 1 Frisch- und Stabfeuer, Blech- hammer und Zinnhaus.
Das Solmsische Hammerwerk zu Baruth, Besitzer Graf zu Solms und Tecklenburg, hatte 1 Hochofen, 1 Frisch- und
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Sachsen.
Der Gieſshübler oder Zwietzler Hammer gehörte einer Gesell-
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groſsem Kostenaufwande angelegt worden und verschmiedete alte
Munition, aber ohne sonderlichen Nutzen.
Der Groſspöhler Hammer an der Böhla, Hans Heinrich von
Elterlein gehörig, hatte 1 Hochofen, 1 Frisch- und Stabfeuer und
1 Zainhammer.
Der Kühnheydner oder Niederschmiedeberger Hammer,
Eigentum des Grafen zu Solms, bestand aus 1 Hochofen, 1 Stab-
feuer, 1 Blechfeuer und 1 Zinnhaus.
Der Löwenthalsche Hammer zu Mückenberg, Besitzer Graf
von Einsiedel, hatte 1 Hochofen, 1 Frisch- und Stabfeuer, 2 Stahl-,
1 Zain- und 1 Blechhammer, war ein vorzügliches, einträgliches
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Der Markersbacher Hammer, der Kammerhof genannt, gehörte
den Grafen von Redern und hatte 1 Hochofen, 2 Stahlhämmer „und
vortreffliche andere Privilegia“.
Der Muldenhammer an der Mulde, Herrn Weichsel gehörig,
bestand aus 1 Hochofen, 2 Frisch- und Stabfeuern, 1 Zinnhaus.
Der Neidhardsthal- oder Schwefelhüttenhammer an der
Mulde gehörte einem Herrn Hennig und hatte 1 Hochofen, 2 Frisch-
und Stabfeuer, 2 Blechfeuer und 1 Zinnhaus.
Der Obermitweydaer Hammer an der Mitweyda, den Gebrü-
dern Niezsche gehörig, umfasste 1 Hochofen, 2 Frisch- und Stab-
feuer, 1 Blechfeuer und 1 Zinnhaus.
Der Pfeilhammer am Pöhlwasser, im Besitz des Herrn von
Elterlein, hatte 1 Hochofen, 2 Frisch- und Stabfeuer.
Der Rittersgrüner Hammer, den Herren von Elterlein und
Baumann gehörig, hatte 1 Hochofen, 2 Blechfeuer und 1 Zinnhaus.
Der Nitzische- oder Schlosserhammer bei Wiesenthal gehörte
dem Johann August Hänel und bestand aus 1 Hochofen, 2 Stab-
und Frischfeuern.
Der rote oder Schmiedeberger Hammer im Unterweisenthal,
im Besitz des Herrn Irmisch, hatte 1 Hochofen, 1 Frisch- und
Stabfeuer.
Der Schönheyder Hammer an der Mulde, Besitzer Johann
David Gau, enthielt 1 Hochofen, 1 Frisch- und Stabfeuer, Blech-
hammer und Zinnhaus.
Das Solmsische Hammerwerk zu Baruth, Besitzer Graf
zu Solms und Tecklenburg, hatte 1 Hochofen, 1 Frisch- und
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897, S. 898. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen03_1897/912>, abgerufen am 22.11.2024.
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