Im Kurfürstentum Sachsen war die Pirnaische Eisenkammer, welche früher eine so grosse Bedeutung hatte, von Johann Georg III. 1686 aufgehoben worden, weil sie keinen genügenden Absatz mehr hatte. Der Eisenhandel wurde freigegeben. Dagegen wurde auf fremdes Eisen, schwedisches, harzer, schlesisches, böhmisches und anderes, das in das Land ging, durch Verordnung vom 8. Mai 1705 ein Grenzzoll von 6 Gr. und 4 Gr. "Licent" von jeder Wage 1) gelegt. Nur das Graf Herzanische Eisen (später gräflich Rothenhahnsches zu Kallich) war vom Licent befreit. Auch das inländische Eisen musste die Licentgebühr von 4 Gr. bezahlen, bis dieselbe 1778 auf 2 Gr. von der Wage ermässigt wurde. 1 Centner eiserne Öfen zahlte an Licent und Grenzzoll 5 Gr., Nägel vom Thaler des Wertes 3 Gr. 4 Pfg., Draht, geringer, 6 Gr., mittlerer 8 Gr., guter 10 bis 12 Gr., das alles unbeschadet der Landaccise von 3 Pfg. vom Thaler des Wertes und des Wasserzolles 2).
Swedenborg erwähnt 1734 Rennwerke bei Sangerhausen, einen Hochofen bei Rothenthal und den Eisenhammer bei Johann-Georgen- stadt. Folgende Eisenwerke, die alle Privaten gehörten, waren in Kur-Sachsen, ausser den schon erwähnten Hennebergischen, um 1780 im Betriebe 3):
Der Auerhammer an der Mulde, im Besitz der Gebrüder Rein- hold, bestand aus 1 Hochofen, 2 Frisch- und Stabfeuern, 1 Zain- hammer und 1 Schaufelfeuer.
Der Biedermannsche Hammer, Herrn von Elterlein gehörig, hatte 1 Hochofen und 1 Stabfeuer.
Der Breitenhofer Hammer an dem Schwarzwasser, ebenfalls Eigentum des Herrn von Elterlein, 1 Hochofen, 3 Frisch- und Stabfeuer.
Der Karlsfelder Hammer an der Wilzsch, Besitzer Herr Hen- nig, hatte 1 Hochofen, 2 Frisch- und Stabfeuer, 2 Blechfeuer und 1 Zinnhaus und war eins der besten Hammerwerke im Erzgebirge.
Der Erlaer oder Kugelhammer an der Schwarza, den Gebrüdern Reinhold gehörig, bestand aus 1 Hochofen, 2 Frisch- und Stab- feuern und 1 Zainhammer.
Im Kurfürstentum Sachsen war die Pirnaische Eisenkammer, welche früher eine so groſse Bedeutung hatte, von Johann Georg III. 1686 aufgehoben worden, weil sie keinen genügenden Absatz mehr hatte. Der Eisenhandel wurde freigegeben. Dagegen wurde auf fremdes Eisen, schwedisches, harzer, schlesisches, böhmisches und anderes, das in das Land ging, durch Verordnung vom 8. Mai 1705 ein Grenzzoll von 6 Gr. und 4 Gr. „Licent“ von jeder Wage 1) gelegt. Nur das Graf Herzanische Eisen (später gräflich Rothenhahnsches zu Kallich) war vom Licent befreit. Auch das inländische Eisen muſste die Licentgebühr von 4 Gr. bezahlen, bis dieselbe 1778 auf 2 Gr. von der Wage ermäſsigt wurde. 1 Centner eiserne Öfen zahlte an Licent und Grenzzoll 5 Gr., Nägel vom Thaler des Wertes 3 Gr. 4 Pfg., Draht, geringer, 6 Gr., mittlerer 8 Gr., guter 10 bis 12 Gr., das alles unbeschadet der Landaccise von 3 Pfg. vom Thaler des Wertes und des Wasserzolles 2).
Swedenborg erwähnt 1734 Rennwerke bei Sangerhausen, einen Hochofen bei Rothenthal und den Eisenhammer bei Johann-Georgen- stadt. Folgende Eisenwerke, die alle Privaten gehörten, waren in Kur-Sachsen, auſser den schon erwähnten Hennebergischen, um 1780 im Betriebe 3):
Der Auerhammer an der Mulde, im Besitz der Gebrüder Rein- hold, bestand aus 1 Hochofen, 2 Frisch- und Stabfeuern, 1 Zain- hammer und 1 Schaufelfeuer.
Der Biedermannsche Hammer, Herrn von Elterlein gehörig, hatte 1 Hochofen und 1 Stabfeuer.
Der Breitenhofer Hammer an dem Schwarzwasser, ebenfalls Eigentum des Herrn von Elterlein, 1 Hochofen, 3 Frisch- und Stabfeuer.
Der Karlsfelder Hammer an der Wilzsch, Besitzer Herr Hen- nig, hatte 1 Hochofen, 2 Frisch- und Stabfeuer, 2 Blechfeuer und 1 Zinnhaus und war eins der besten Hammerwerke im Erzgebirge.
Der Erlaer oder Kugelhammer an der Schwarza, den Gebrüdern Reinhold gehörig, bestand aus 1 Hochofen, 2 Frisch- und Stab- feuern und 1 Zainhammer.
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Sachsen.
Sachsen.
Im Kurfürstentum Sachsen war die Pirnaische Eisenkammer,
welche früher eine so groſse Bedeutung hatte, von Johann Georg III.
1686 aufgehoben worden, weil sie keinen genügenden Absatz mehr
hatte. Der Eisenhandel wurde freigegeben. Dagegen wurde auf
fremdes Eisen, schwedisches, harzer, schlesisches, böhmisches und
anderes, das in das Land ging, durch Verordnung vom 8. Mai 1705
ein Grenzzoll von 6 Gr. und 4 Gr. „Licent“ von jeder Wage 1) gelegt.
Nur das Graf Herzanische Eisen (später gräflich Rothenhahnsches
zu Kallich) war vom Licent befreit. Auch das inländische Eisen
muſste die Licentgebühr von 4 Gr. bezahlen, bis dieselbe 1778 auf
2 Gr. von der Wage ermäſsigt wurde. 1 Centner eiserne Öfen
zahlte an Licent und Grenzzoll 5 Gr., Nägel vom Thaler des Wertes
3 Gr. 4 Pfg., Draht, geringer, 6 Gr., mittlerer 8 Gr., guter 10 bis 12 Gr.,
das alles unbeschadet der Landaccise von 3 Pfg. vom Thaler des
Wertes und des Wasserzolles 2).
Swedenborg erwähnt 1734 Rennwerke bei Sangerhausen, einen
Hochofen bei Rothenthal und den Eisenhammer bei Johann-Georgen-
stadt. Folgende Eisenwerke, die alle Privaten gehörten, waren in
Kur-Sachsen, auſser den schon erwähnten Hennebergischen, um 1780
im Betriebe 3):
Der Auerhammer an der Mulde, im Besitz der Gebrüder Rein-
hold, bestand aus 1 Hochofen, 2 Frisch- und Stabfeuern, 1 Zain-
hammer und 1 Schaufelfeuer.
Der Biedermannsche Hammer, Herrn von Elterlein gehörig,
hatte 1 Hochofen und 1 Stabfeuer.
Der Breitenhofer Hammer an dem Schwarzwasser, ebenfalls
Eigentum des Herrn von Elterlein, 1 Hochofen, 3 Frisch- und
Stabfeuer.
Der Karlsfelder Hammer an der Wilzsch, Besitzer Herr Hen-
nig, hatte 1 Hochofen, 2 Frisch- und Stabfeuer, 2 Blechfeuer und
1 Zinnhaus und war eins der besten Hammerwerke im Erzgebirge.
Der Erlaer oder Kugelhammer an der Schwarza, den Gebrüdern
Reinhold gehörig, bestand aus 1 Hochofen, 2 Frisch- und Stab-
feuern und 1 Zainhammer.
1) 2½ Wage = 1 Centner, 1 Wage = 40 Pfund Nürnberger Gewicht.
2) v. Hofmann, a. a. O., S. 57.
3) v. Hofmann, a. a. O.
Beck, Geschichte des Eisens. 57
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897, S. 897. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen03_1897/911>, abgerufen am 23.11.2024.
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