amt und Alles was darin gehört nomine communis administriert wird ... 1)"
4/7 betrug der Ideal-Anteil des Kurhauses, 3/7 des fürstlichen Hauses. Dieser Zustand blieb vollständig aufrecht erhalten bis zum Recess vom 4. Oktober 1788. Durch diesen wurden wichtige Teile, besonders Zellerfeld, Wildemann und Lautenthal, aus der Kommunion aus- geschieden, dagegen änderte sich das Verhältnis der Eisenhütten zu Gittelde und der dazu bestimmten Eisensteingruben nicht. Auch verblieb es mit den Holz- und Kohlenlieferungen beim Alten. Die Gruben auf Eisenstein waren ausdrücklich der Kommunionhütte zu- gewiesen, unbeschadet anderer Mineralien. Von Iberg, Gegenthal und Schweinsrücken mussten alle Erze nach Gittelde geliefert werden 2).
Die ganze Verwaltung des Kommunion- und einseitigen Harzes zerfiel in Bergämter, Forstämter und Ratskollegia. Die Bergämter waren zugleich Vormünder der Gewerken. Die Forstämter (Goslar und Klausthal) waren für die Herrschaft allein. Sie hatten Jurisdiktion über alles, was die Forsten anging, auch über Grenz- sachen. Die Ratskollegien hatten die Entscheidung in Civil-, Krimi- nal- und Justizsachen. Sie hatten auch die wichtige Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Preise der Nahrungsmittel nicht zu teuer gemacht wurden, weshalb sie Taxen festsetzten. Über alle diese dreierlei Ämter befahl der Berg- und Viceberghauptmann nomine regis. Dabei wechselte der Vorsitz zwischen Hannover und Wolfenbüttel Jahr um Jahr; Hannover hatte in den geraden, Wolfenbüttel in den ungeraden Jahren das Präsidium 3). Swedenborg nennt 1734 die Eisenhütten Zorge, Wieda, Tanne, Gittel, Stollberg, Rübeland, Bos (?) und Voigt- felde. Was er über die Harzer Hochöfen im allgemeinen sagt, ist S. 156 erwähnt.
Es gab gegen Ende des 18. Jahrhunderts folgende Eisenwerke im Harz:
1. Die Königl. Kurfürstl. Braunschweig-Lüneburgischen Eisen- hütten, oder wie sie kurzweg genannt wurden, die Hannöverischen Hütten, waren: die Lerbacher Hütte, Altenauer Hütte, Königshütte, Steinrenner Hütte, Rotehütte, Mandelhölzer- und Elender Hütte.
1) J. G. Stünkel, Beschreibung der Eisenbergwerke und Eisenhütten am Harze. Göttingen 1803. v. Hofmann, a. a. O., S. 58.
2) Siehe Dr. H. Achenbach, Die Verfassung des Kommunion-Harzes. Zeit- schrift für Bergrecht, Bd. VIII, S. 66.
3)Chr. Böse, Generalhaushaltungs-Principia und vom Harz, 1753, S. 83.
Der Harz.
amt und Alles was darin gehört nomine communis administriert wird … 1)“
4/7 betrug der Ideal-Anteil des Kurhauses, 3/7 des fürstlichen Hauses. Dieser Zustand blieb vollständig aufrecht erhalten bis zum Receſs vom 4. Oktober 1788. Durch diesen wurden wichtige Teile, besonders Zellerfeld, Wildemann und Lautenthal, aus der Kommunion aus- geschieden, dagegen änderte sich das Verhältnis der Eisenhütten zu Gittelde und der dazu bestimmten Eisensteingruben nicht. Auch verblieb es mit den Holz- und Kohlenlieferungen beim Alten. Die Gruben auf Eisenstein waren ausdrücklich der Kommunionhütte zu- gewiesen, unbeschadet anderer Mineralien. Von Iberg, Gegenthal und Schweinsrücken muſsten alle Erze nach Gittelde geliefert werden 2).
Die ganze Verwaltung des Kommunion- und einseitigen Harzes zerfiel in Bergämter, Forstämter und Ratskollegia. Die Bergämter waren zugleich Vormünder der Gewerken. Die Forstämter (Goslar und Klausthal) waren für die Herrschaft allein. Sie hatten Jurisdiktion über alles, was die Forsten anging, auch über Grenz- sachen. Die Ratskollegien hatten die Entscheidung in Civil-, Krimi- nal- und Justizsachen. Sie hatten auch die wichtige Aufgabe, dafür zu sorgen, daſs die Preise der Nahrungsmittel nicht zu teuer gemacht wurden, weshalb sie Taxen festsetzten. Über alle diese dreierlei Ämter befahl der Berg- und Viceberghauptmann nomine regis. Dabei wechselte der Vorsitz zwischen Hannover und Wolfenbüttel Jahr um Jahr; Hannover hatte in den geraden, Wolfenbüttel in den ungeraden Jahren das Präsidium 3). Swedenborg nennt 1734 die Eisenhütten Zorge, Wieda, Tanne, Gittel, Stollberg, Rübeland, Bos (?) und Voigt- felde. Was er über die Harzer Hochöfen im allgemeinen sagt, ist S. 156 erwähnt.
Es gab gegen Ende des 18. Jahrhunderts folgende Eisenwerke im Harz:
1. Die Königl. Kurfürstl. Braunschweig-Lüneburgischen Eisen- hütten, oder wie sie kurzweg genannt wurden, die Hannöverischen Hütten, waren: die Lerbacher Hütte, Altenauer Hütte, Königshütte, Steinrenner Hütte, Rotehütte, Mandelhölzer- und Elender Hütte.
1) J. G. Stünkel, Beschreibung der Eisenbergwerke und Eisenhütten am Harze. Göttingen 1803. v. Hofmann, a. a. O., S. 58.
2) Siehe Dr. H. Achenbach, Die Verfassung des Kommunion-Harzes. Zeit- schrift für Bergrecht, Bd. VIII, S. 66.
3)Chr. Böse, Generalhaushaltungs-Principia und vom Harz, 1753, S. 83.
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Der Harz.
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4/7 betrug der Ideal-Anteil des Kurhauses, 3/7 des fürstlichen Hauses.
Dieser Zustand blieb vollständig aufrecht erhalten bis zum Receſs
vom 4. Oktober 1788. Durch diesen wurden wichtige Teile, besonders
Zellerfeld, Wildemann und Lautenthal, aus der Kommunion aus-
geschieden, dagegen änderte sich das Verhältnis der Eisenhütten zu
Gittelde und der dazu bestimmten Eisensteingruben nicht. Auch
verblieb es mit den Holz- und Kohlenlieferungen beim Alten. Die
Gruben auf Eisenstein waren ausdrücklich der Kommunionhütte zu-
gewiesen, unbeschadet anderer Mineralien. Von Iberg, Gegenthal und
Schweinsrücken muſsten alle Erze nach Gittelde geliefert werden 2).
Die ganze Verwaltung des Kommunion- und einseitigen
Harzes zerfiel in Bergämter, Forstämter und Ratskollegia. Die
Bergämter waren zugleich Vormünder der Gewerken. Die Forstämter
(Goslar und Klausthal) waren für die Herrschaft allein. Sie hatten
Jurisdiktion über alles, was die Forsten anging, auch über Grenz-
sachen. Die Ratskollegien hatten die Entscheidung in Civil-, Krimi-
nal- und Justizsachen. Sie hatten auch die wichtige Aufgabe, dafür
zu sorgen, daſs die Preise der Nahrungsmittel nicht zu teuer gemacht
wurden, weshalb sie Taxen festsetzten. Über alle diese dreierlei
Ämter befahl der Berg- und Viceberghauptmann nomine regis. Dabei
wechselte der Vorsitz zwischen Hannover und Wolfenbüttel Jahr um
Jahr; Hannover hatte in den geraden, Wolfenbüttel in den ungeraden
Jahren das Präsidium 3). Swedenborg nennt 1734 die Eisenhütten
Zorge, Wieda, Tanne, Gittel, Stollberg, Rübeland, Bos (?) und Voigt-
felde. Was er über die Harzer Hochöfen im allgemeinen sagt, ist
S. 156 erwähnt.
Es gab gegen Ende des 18. Jahrhunderts folgende Eisenwerke
im Harz:
1. Die Königl. Kurfürstl. Braunschweig-Lüneburgischen Eisen-
hütten, oder wie sie kurzweg genannt wurden, die Hannöverischen
Hütten, waren: die Lerbacher Hütte, Altenauer Hütte, Königshütte,
Steinrenner Hütte, Rotehütte, Mandelhölzer- und Elender Hütte.
1) J. G. Stünkel, Beschreibung der Eisenbergwerke und Eisenhütten am
Harze. Göttingen 1803. v. Hofmann, a. a. O., S. 58.
2) Siehe Dr. H. Achenbach, Die Verfassung des Kommunion-Harzes. Zeit-
schrift für Bergrecht, Bd. VIII, S. 66.
3) Chr. Böse, Generalhaushaltungs-Principia und vom Harz, 1753, S. 83.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897, S. 862. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen03_1897/876>, abgerufen am 22.11.2024.
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