Erfolg. Schon 1722 wurden verschiedene wichtige Bergwerke auf 30 Jahre an einen Herrn Saur verpachtet. -- 1720 hatte Herzog Leopold einem Marquis von Lenoncourt das Privilegium erteilt, auf der Dillinger Hütte Weissblech und Sensen zu machen. Doch scheint auch bei diesem Unternehmen nichts herausgekommen zu sein.
1725 erteilte Herzog Leopold die erste Steinkohlenkonzession dem Nagelschmied Paul Kieffer aus Drogny für 20 Jahre, indem dieser das Privileg erhielt, in der Gemarkung Drogny und Niedingen auf Steinkohlen zu arbeiten.
Das Monopolsystem wurde später noch verschärft, indem aus- drücklich durch Erlasse jeder Bergbau, ausser durch die konzessio- nierten Personen, verboten wurde.
1728 wurde bei Bain am Flüsschen Cosne eine Weissblechfabrik durch Patent des Herzogs Leopold zu Gunsten von George Puton von den Brüdern Coster und Villiers errichtet.
1744/45 hatten Charles Godbille und Conrad Lihren. Hüttenmeister zu Nunskirch und Minichwiller, in dem Forstamt Schaumburg mit dem Domänenpächter ein Abkommen getroffen, gegen bedeutende Entschädigung auf Eisenstein schürfen zu dürfen. Sie fanden solchen bei Geilhoff im Gebiet von Bettingen. Der König von Polen verbot aber 1746 den Betrieb, weil sie nicht zuvor seine Erlaubnis eingeholt hatten.
Nach Jean Martin de Wendels Tode führte sein Sohn Char- les de Wendel die Hüttengeschäfte in Hayange in noch grossartigerem Stil fort, wobei er aber auch fürstlich lebte. Er baute das Schloss zu Hayange. Ferner gründete er die Eisenhütte (forges) von Hom- bourg, zu welcher er die von Creutzwald hinzufügte; ferner die von St. Louis und St. Fontaine, die er 1749 von Friedrich Quien erworben hatte, welche Erwerbungen 1759 von König Stanislaus bestätigt wurden.
1755 wurde unter Stanislaus Leszynski ein strenges Verbot der Erzausfuhr erlassen, von dem aber die Ausfuhr nach Frankreich ausgeschlossen sein sollte.
Im nordwestlichen Lothringen, wo die grossartige Ablagerung von Minetteerzen sich befand, erwirkten am 23. Juli 1756 die Grund- herren (sieurs) Mauclerc, Hüttenherr von Lopigneux, und Sivry, Hüttenherr von Longuyon, dass ihnen das alleinige Bezugsrecht auf die Erze von Saint-Pancre, wie dieses ganze Gebiet bezeichnet wurde, für ihre Hütten auf Grund ihres Anspruchs (requete) zuerkannt und
Lothringen bis 1766.
Erfolg. Schon 1722 wurden verschiedene wichtige Bergwerke auf 30 Jahre an einen Herrn Saur verpachtet. — 1720 hatte Herzog Leopold einem Marquis von Lenoncourt das Privilegium erteilt, auf der Dillinger Hütte Weiſsblech und Sensen zu machen. Doch scheint auch bei diesem Unternehmen nichts herausgekommen zu sein.
1725 erteilte Herzog Leopold die erste Steinkohlenkonzession dem Nagelschmied Paul Kieffer aus Drogny für 20 Jahre, indem dieser das Privileg erhielt, in der Gemarkung Drogny und Niedingen auf Steinkohlen zu arbeiten.
Das Monopolsystem wurde später noch verschärft, indem aus- drücklich durch Erlasse jeder Bergbau, auſser durch die konzessio- nierten Personen, verboten wurde.
1728 wurde bei Bain am Flüſschen Cosné eine Weiſsblechfabrik durch Patent des Herzogs Leopold zu Gunsten von George Puton von den Brüdern Coster und Villiers errichtet.
1744/45 hatten Charles Godbille und Conrad Lihren. Hüttenmeister zu Nunskirch und Minichwiller, in dem Forstamt Schaumburg mit dem Domänenpächter ein Abkommen getroffen, gegen bedeutende Entschädigung auf Eisenstein schürfen zu dürfen. Sie fanden solchen bei Geilhoff im Gebiet von Bettingen. Der König von Polen verbot aber 1746 den Betrieb, weil sie nicht zuvor seine Erlaubnis eingeholt hatten.
Nach Jean Martin de Wendels Tode führte sein Sohn Char- les de Wendel die Hüttengeschäfte in Hayange in noch groſsartigerem Stil fort, wobei er aber auch fürstlich lebte. Er baute das Schloſs zu Hayange. Ferner gründete er die Eisenhütte (forges) von Hom- bourg, zu welcher er die von Creutzwald hinzufügte; ferner die von St. Louis und St. Fontaine, die er 1749 von Friedrich Quien erworben hatte, welche Erwerbungen 1759 von König Stanislaus bestätigt wurden.
1755 wurde unter Stanislaus Leszynski ein strenges Verbot der Erzausfuhr erlassen, von dem aber die Ausfuhr nach Frankreich ausgeschlossen sein sollte.
Im nordwestlichen Lothringen, wo die groſsartige Ablagerung von Minetteerzen sich befand, erwirkten am 23. Juli 1756 die Grund- herren (sieurs) Mauclerc, Hüttenherr von Lopigneux, und Sivry, Hüttenherr von Longuyon, daſs ihnen das alleinige Bezugsrecht auf die Erze von Saint-Pancré, wie dieses ganze Gebiet bezeichnet wurde, für ihre Hütten auf Grund ihres Anspruchs (requête) zuerkannt und
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Lothringen bis 1766.
Erfolg. Schon 1722 wurden verschiedene wichtige Bergwerke auf
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Leopold einem Marquis von Lenoncourt das Privilegium erteilt,
auf der Dillinger Hütte Weiſsblech und Sensen zu machen. Doch
scheint auch bei diesem Unternehmen nichts herausgekommen
zu sein.
1725 erteilte Herzog Leopold die erste Steinkohlenkonzession
dem Nagelschmied Paul Kieffer aus Drogny für 20 Jahre, indem
dieser das Privileg erhielt, in der Gemarkung Drogny und Niedingen
auf Steinkohlen zu arbeiten.
Das Monopolsystem wurde später noch verschärft, indem aus-
drücklich durch Erlasse jeder Bergbau, auſser durch die konzessio-
nierten Personen, verboten wurde.
1728 wurde bei Bain am Flüſschen Cosné eine Weiſsblechfabrik
durch Patent des Herzogs Leopold zu Gunsten von George Puton
von den Brüdern Coster und Villiers errichtet.
1744/45 hatten Charles Godbille und Conrad Lihren.
Hüttenmeister zu Nunskirch und Minichwiller, in dem Forstamt
Schaumburg mit dem Domänenpächter ein Abkommen getroffen,
gegen bedeutende Entschädigung auf Eisenstein schürfen zu dürfen.
Sie fanden solchen bei Geilhoff im Gebiet von Bettingen. Der König
von Polen verbot aber 1746 den Betrieb, weil sie nicht zuvor seine
Erlaubnis eingeholt hatten.
Nach Jean Martin de Wendels Tode führte sein Sohn Char-
les de Wendel die Hüttengeschäfte in Hayange in noch groſsartigerem
Stil fort, wobei er aber auch fürstlich lebte. Er baute das Schloſs
zu Hayange. Ferner gründete er die Eisenhütte (forges) von Hom-
bourg, zu welcher er die von Creutzwald hinzufügte; ferner die von
St. Louis und St. Fontaine, die er 1749 von Friedrich Quien
erworben hatte, welche Erwerbungen 1759 von König Stanislaus
bestätigt wurden.
1755 wurde unter Stanislaus Leszynski ein strenges Verbot
der Erzausfuhr erlassen, von dem aber die Ausfuhr nach Frankreich
ausgeschlossen sein sollte.
Im nordwestlichen Lothringen, wo die groſsartige Ablagerung
von Minetteerzen sich befand, erwirkten am 23. Juli 1756 die Grund-
herren (sieurs) Mauclerc, Hüttenherr von Lopigneux, und Sivry,
Hüttenherr von Longuyon, daſs ihnen das alleinige Bezugsrecht auf
die Erze von Saint-Pancré, wie dieses ganze Gebiet bezeichnet wurde,
für ihre Hütten auf Grund ihres Anspruchs (requête) zuerkannt und
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897, S. 996. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen03_1897/1010>, abgerufen am 22.11.2024.
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