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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895.

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Der Oberharz.
der Schwefel bei der Arbeit in das Hirn drang, "die weisse, phleg-
matische Materie rege machte und zu Fluss brachte", woran der
Herzog bald darauf starb. Er hinterliess Braunschweig als eines der
geordnetsten, blühendsten Länder in Deutschland. Wie sehr er für
die Ordnung des Berg- und Hüttenwesens besorgt war, bezeugen auch
seine vielen hierauf bezüglichen Gesetze und Erlasse. Auf einige der-
selben haben wir schon hingewiesen, z. B. auf den "Bevelch und Ver-
zeichnis, wie es mit den Quartal-Rechnungen hinfüro zu halten". An
dieses schliesst sich ein "Generalmandat" vom 31. Dezbr. 1573, ge-
richtet an den Oberzehndterer Christoff Sander und den Ober-
bergmeister Peter Adner an. Es ist eine Bestallung und Ver-
pflichtung derselben zur strengen Beaufsichtigung sämtlicher Beamten
der fürstlichen Berg-, Salz-, Eisen- und Hüttenwerke und der Forsten
unter Strafandrohung1).

Ein weiterer Erlass, dessen wir ebenfalls schon gedacht haben,
war veranlasst durch den Mangel an Berg- und Hüttenarbeitern.
Er ist datiert vom 22. Juni 1578 und wendet sich an alle Stände
und Unterthanen. Zunächst wird darauf hingewiesen, dass der
Bergbau seit dem Regierungsantritte des Herzogs durch die Gnade
Gottes sehr zugenommen habe, dass derselbe aber meist "durch
allerhand fremder Nation Leute" mit "waren vncosten vnn hohe
wochentliche bare Geld Belonung" betrieben werde, die, "wenn sie
eine zeitlang gedient und was erworben, damit wiederumb dauon
streichen, vnd das Geld ausser Lande tragen". In Anbetracht dieses
Umstandes, sowie des gesteigerten Bedarfes an Arbeitern, und
"dass ein solcher Schatz des Fürstentums am allermeisten und am
sichersten den einländischen zu vertrawen sei", vermeint der Herzog
in der Folge seine Bergwerke durch seine "trewe geliebte Landes
Vnterthanen" betreiben zu lassen, welche bei den Berg- und Hütten-
werken reichlichen Lebensunterhalt finden würden. Er wendet sich
namentlich an diejenigen Bürger und Bauern, die mit 3, 4, 5 oder
6 Söhnen gesegnet seien, die zu Hause müssig gingen und nichts
verdienten, während auf dem Bergwerke "ein Junger von 10, 12, 13,
14 oder mehr Jahren in den Puchwerken gebraucht werden und
wöchentlich zu 10,12 Mariengroschen, dazu auch noch die Wochen
an Beyschichten, nach eines jeden fleis zu 3, 4 vnd 5 Mariengroschen

1) Das Original befindet sich im Archiv zu Wolfenbüttel und ist vom Ver-
fasser mitgeteilt in dem Aufsatze: Herzog Julius von Braunschweig und die Eisen-
industrie am Oberharze im XXII. Bande der Zeitschrift des Harzvereins für Ge-
schichte und Altertumskunde, 1890.

Der Oberharz.
der Schwefel bei der Arbeit in das Hirn drang, „die weiſse, phleg-
matische Materie rege machte und zu Fluſs brachte“, woran der
Herzog bald darauf starb. Er hinterlieſs Braunschweig als eines der
geordnetsten, blühendsten Länder in Deutschland. Wie sehr er für
die Ordnung des Berg- und Hüttenwesens besorgt war, bezeugen auch
seine vielen hierauf bezüglichen Gesetze und Erlasse. Auf einige der-
selben haben wir schon hingewiesen, z. B. auf den „Bevelch und Ver-
zeichnis, wie es mit den Quartal-Rechnungen hinfüro zu halten“. An
dieses schlieſst sich ein „Generalmandat“ vom 31. Dezbr. 1573, ge-
richtet an den Oberzehndterer Christoff Sander und den Ober-
bergmeister Peter Adner an. Es ist eine Bestallung und Ver-
pflichtung derselben zur strengen Beaufsichtigung sämtlicher Beamten
der fürstlichen Berg-, Salz-, Eisen- und Hüttenwerke und der Forsten
unter Strafandrohung1).

Ein weiterer Erlaſs, dessen wir ebenfalls schon gedacht haben,
war veranlaſst durch den Mangel an Berg- und Hüttenarbeitern.
Er ist datiert vom 22. Juni 1578 und wendet sich an alle Stände
und Unterthanen. Zunächst wird darauf hingewiesen, daſs der
Bergbau seit dem Regierungsantritte des Herzogs durch die Gnade
Gottes sehr zugenommen habe, daſs derselbe aber meist „durch
allerhand fremder Nation Leute“ mit „waren vncosten vnn hohe
wochentliche bare Geld Belonung“ betrieben werde, die, „wenn sie
eine zeitlang gedient und was erworben, damit wiederumb dauon
streichen, vnd das Geld auſser Lande tragen“. In Anbetracht dieses
Umstandes, sowie des gesteigerten Bedarfes an Arbeitern, und
„daſs ein solcher Schatz des Fürstentums am allermeisten und am
sichersten den einländischen zu vertrawen sei“, vermeint der Herzog
in der Folge seine Bergwerke durch seine „trewe geliebte Landes
Vnterthanen“ betreiben zu lassen, welche bei den Berg- und Hütten-
werken reichlichen Lebensunterhalt finden würden. Er wendet sich
namentlich an diejenigen Bürger und Bauern, die mit 3, 4, 5 oder
6 Söhnen gesegnet seien, die zu Hause müſsig gingen und nichts
verdienten, während auf dem Bergwerke „ein Junger von 10, 12, 13,
14 oder mehr Jahren in den Puchwerken gebraucht werden und
wöchentlich zu 10,12 Mariengroschen, dazu auch noch die Wochen
an Beyschichten, nach eines jeden fleis zu 3, 4 vnd 5 Mariengroschen

1) Das Original befindet sich im Archiv zu Wolfenbüttel und ist vom Ver-
fasser mitgeteilt in dem Aufsatze: Herzog Julius von Braunschweig und die Eisen-
industrie am Oberharze im XXII. Bande der Zeitschrift des Harzvereins für Ge-
schichte und Altertumskunde, 1890.
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[794/0814] Der Oberharz. der Schwefel bei der Arbeit in das Hirn drang, „die weiſse, phleg- matische Materie rege machte und zu Fluſs brachte“, woran der Herzog bald darauf starb. Er hinterlieſs Braunschweig als eines der geordnetsten, blühendsten Länder in Deutschland. Wie sehr er für die Ordnung des Berg- und Hüttenwesens besorgt war, bezeugen auch seine vielen hierauf bezüglichen Gesetze und Erlasse. Auf einige der- selben haben wir schon hingewiesen, z. B. auf den „Bevelch und Ver- zeichnis, wie es mit den Quartal-Rechnungen hinfüro zu halten“. An dieses schlieſst sich ein „Generalmandat“ vom 31. Dezbr. 1573, ge- richtet an den Oberzehndterer Christoff Sander und den Ober- bergmeister Peter Adner an. Es ist eine Bestallung und Ver- pflichtung derselben zur strengen Beaufsichtigung sämtlicher Beamten der fürstlichen Berg-, Salz-, Eisen- und Hüttenwerke und der Forsten unter Strafandrohung 1). Ein weiterer Erlaſs, dessen wir ebenfalls schon gedacht haben, war veranlaſst durch den Mangel an Berg- und Hüttenarbeitern. Er ist datiert vom 22. Juni 1578 und wendet sich an alle Stände und Unterthanen. Zunächst wird darauf hingewiesen, daſs der Bergbau seit dem Regierungsantritte des Herzogs durch die Gnade Gottes sehr zugenommen habe, daſs derselbe aber meist „durch allerhand fremder Nation Leute“ mit „waren vncosten vnn hohe wochentliche bare Geld Belonung“ betrieben werde, die, „wenn sie eine zeitlang gedient und was erworben, damit wiederumb dauon streichen, vnd das Geld auſser Lande tragen“. In Anbetracht dieses Umstandes, sowie des gesteigerten Bedarfes an Arbeitern, und „daſs ein solcher Schatz des Fürstentums am allermeisten und am sichersten den einländischen zu vertrawen sei“, vermeint der Herzog in der Folge seine Bergwerke durch seine „trewe geliebte Landes Vnterthanen“ betreiben zu lassen, welche bei den Berg- und Hütten- werken reichlichen Lebensunterhalt finden würden. Er wendet sich namentlich an diejenigen Bürger und Bauern, die mit 3, 4, 5 oder 6 Söhnen gesegnet seien, die zu Hause müſsig gingen und nichts verdienten, während auf dem Bergwerke „ein Junger von 10, 12, 13, 14 oder mehr Jahren in den Puchwerken gebraucht werden und wöchentlich zu 10,12 Mariengroschen, dazu auch noch die Wochen an Beyschichten, nach eines jeden fleis zu 3, 4 vnd 5 Mariengroschen 1) Das Original befindet sich im Archiv zu Wolfenbüttel und ist vom Ver- fasser mitgeteilt in dem Aufsatze: Herzog Julius von Braunschweig und die Eisen- industrie am Oberharze im XXII. Bande der Zeitschrift des Harzvereins für Ge- schichte und Altertumskunde, 1890.

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 794. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/814>, abgerufen am 22.11.2024.