stimmten Waldbezirken unentgeldlich erhalten 1). Doch musste jedes Haus jährlich etliche Mesten Hafer unter dem Namen "Schultheissen und Försterhaber" als eine Vergütung für die freie Beholzung ab- geben. Diese Abgabe wurde aber schon im 15. Jahrhundert wieder aufgehoben. -- In einem Bericht des Rentmeisters Wyshenne über die Waldungen des Gerichtes Ebersbach vom Jahre 1466 sagte der- selbe, es sei soviel verdorrtes Holz in dem Wald, mehr als die ganzen Waldungen von Struth und Eberhart einnehmen. "Wollte Euer Gnaden das Holz lassen kohlen, euer Hütten sollten es zwanzig Jahr genug haben."
Die abgeholzten Waldungen, Gebüsche und Wüsteneien boten ausgedehnte Weideplätze für Rindvieh, Schafe und Ziegen und häufige Mast für Schweine dar. Für die Benutzung der Weide in den Wäldern wurde Wiesenhafer, für die Mast Masthafer, und zwar von jedem Schwein zwei auch wohl drei Mesten erhoben. Erst unter der Re- gierung des Grafen Wilhelm fingen die Besorgnisse wegen Schmäle- rung der Holzungen durch das willkürliche Hauen in den Wäldern an. Man ergriff Massregeln dadurch dagegen, dass man mit Wittgen- stein Tauschkontrakte über Kohlen und Eisenstein abschloss. -- Der Eisensteinbergbau kam im 16. Jahrhundert im Dillenburgischen in grosse Blüte.
Um Nanzenbach herum war sehr alter Bergbau auf Eisenstein. Das Eisensteinbergwerk auf dem Biberstein war schon vor 1537 im Betriebe. Das Bergwerk war in fünf Stämme geteilt. Es hatte dem Landesherrn den Zehnten in natura zu entrichten und die Zubusse in Frankfurter Währung auf einen zu bestimmenden Tag bei Verlust des Berganteils voraus zu zahlen. Graf Johann der Ältere, ein grosser Beförderer des Bergbaues, baute ein Stammteil mit und liess das Grubenholz, nach altem Brauch, unentgeldlich verabfolgen. Der Wagen Stein, welcher 28 herbornsche Kornmesten hielt, kostete 1589 zehn Albus Brecherlohn, doch stellte die Gewerkschaft das Gezähe und liess das Grubenholz anfahren.
Ebenso war in der Gegend von Steinbrücken im 16. Jahrhundert Eisensteinbergbau. Die Grube St. Wolfgang wird 1558, St. Georg 1590 erwähnt; der Prophet Daniel in Seibelseifen 1588. Die hier gewonnenen Erze mussten, ehe sie zur Hütte kamen, durch Pochen und Waschen aufbereitet werden. Das Pochwerk, auf welches die Grube
1) Vergl. Arnoldi, Geschichte der Oranien-Nassauischen Länder 1816, Bd. III, 2. Abt. S. 2.
Beck, Geschichte des Eisens. 47
Nassau.
stimmten Waldbezirken unentgeldlich erhalten 1). Doch muſste jedes Haus jährlich etliche Mesten Hafer unter dem Namen „Schultheiſsen und Försterhaber“ als eine Vergütung für die freie Beholzung ab- geben. Diese Abgabe wurde aber schon im 15. Jahrhundert wieder aufgehoben. — In einem Bericht des Rentmeisters Wyshenne über die Waldungen des Gerichtes Ebersbach vom Jahre 1466 sagte der- selbe, es sei soviel verdorrtes Holz in dem Wald, mehr als die ganzen Waldungen von Struth und Eberhart einnehmen. „Wollte Euer Gnaden das Holz lassen kohlen, euer Hütten sollten es zwanzig Jahr genug haben.“
Die abgeholzten Waldungen, Gebüsche und Wüsteneien boten ausgedehnte Weideplätze für Rindvieh, Schafe und Ziegen und häufige Mast für Schweine dar. Für die Benutzung der Weide in den Wäldern wurde Wiesenhafer, für die Mast Masthafer, und zwar von jedem Schwein zwei auch wohl drei Mesten erhoben. Erst unter der Re- gierung des Grafen Wilhelm fingen die Besorgnisse wegen Schmäle- rung der Holzungen durch das willkürliche Hauen in den Wäldern an. Man ergriff Maſsregeln dadurch dagegen, daſs man mit Wittgen- stein Tauschkontrakte über Kohlen und Eisenstein abschloſs. — Der Eisensteinbergbau kam im 16. Jahrhundert im Dillenburgischen in groſse Blüte.
Um Nanzenbach herum war sehr alter Bergbau auf Eisenstein. Das Eisensteinbergwerk auf dem Biberstein war schon vor 1537 im Betriebe. Das Bergwerk war in fünf Stämme geteilt. Es hatte dem Landesherrn den Zehnten in natura zu entrichten und die Zubuſse in Frankfurter Währung auf einen zu bestimmenden Tag bei Verlust des Berganteils voraus zu zahlen. Graf Johann der Ältere, ein groſser Beförderer des Bergbaues, baute ein Stammteil mit und lieſs das Grubenholz, nach altem Brauch, unentgeldlich verabfolgen. Der Wagen Stein, welcher 28 herbornsche Kornmesten hielt, kostete 1589 zehn Albus Brecherlohn, doch stellte die Gewerkschaft das Gezähe und lieſs das Grubenholz anfahren.
Ebenso war in der Gegend von Steinbrücken im 16. Jahrhundert Eisensteinbergbau. Die Grube St. Wolfgang wird 1558, St. Georg 1590 erwähnt; der Prophet Daniel in Seibelseifen 1588. Die hier gewonnenen Erze muſsten, ehe sie zur Hütte kamen, durch Pochen und Waschen aufbereitet werden. Das Pochwerk, auf welches die Grube
1) Vergl. Arnoldi, Geschichte der Oranien-Nassauischen Länder 1816, Bd. III, 2. Abt. S. 2.
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Nassau.
stimmten Waldbezirken unentgeldlich erhalten 1). Doch muſste jedes
Haus jährlich etliche Mesten Hafer unter dem Namen „Schultheiſsen
und Försterhaber“ als eine Vergütung für die freie Beholzung ab-
geben. Diese Abgabe wurde aber schon im 15. Jahrhundert wieder
aufgehoben. — In einem Bericht des Rentmeisters Wyshenne über
die Waldungen des Gerichtes Ebersbach vom Jahre 1466 sagte der-
selbe, es sei soviel verdorrtes Holz in dem Wald, mehr als die ganzen
Waldungen von Struth und Eberhart einnehmen. „Wollte Euer
Gnaden das Holz lassen kohlen, euer Hütten sollten es zwanzig Jahr
genug haben.“
Die abgeholzten Waldungen, Gebüsche und Wüsteneien boten
ausgedehnte Weideplätze für Rindvieh, Schafe und Ziegen und häufige
Mast für Schweine dar. Für die Benutzung der Weide in den Wäldern
wurde Wiesenhafer, für die Mast Masthafer, und zwar von jedem
Schwein zwei auch wohl drei Mesten erhoben. Erst unter der Re-
gierung des Grafen Wilhelm fingen die Besorgnisse wegen Schmäle-
rung der Holzungen durch das willkürliche Hauen in den Wäldern
an. Man ergriff Maſsregeln dadurch dagegen, daſs man mit Wittgen-
stein Tauschkontrakte über Kohlen und Eisenstein abschloſs. — Der
Eisensteinbergbau kam im 16. Jahrhundert im Dillenburgischen in
groſse Blüte.
Um Nanzenbach herum war sehr alter Bergbau auf Eisenstein.
Das Eisensteinbergwerk auf dem Biberstein war schon vor 1537 im
Betriebe. Das Bergwerk war in fünf Stämme geteilt. Es hatte dem
Landesherrn den Zehnten in natura zu entrichten und die Zubuſse
in Frankfurter Währung auf einen zu bestimmenden Tag bei Verlust
des Berganteils voraus zu zahlen. Graf Johann der Ältere, ein groſser
Beförderer des Bergbaues, baute ein Stammteil mit und lieſs das
Grubenholz, nach altem Brauch, unentgeldlich verabfolgen. Der Wagen
Stein, welcher 28 herbornsche Kornmesten hielt, kostete 1589 zehn
Albus Brecherlohn, doch stellte die Gewerkschaft das Gezähe und lieſs
das Grubenholz anfahren.
Ebenso war in der Gegend von Steinbrücken im 16. Jahrhundert
Eisensteinbergbau. Die Grube St. Wolfgang wird 1558, St. Georg
1590 erwähnt; der Prophet Daniel in Seibelseifen 1588. Die hier
gewonnenen Erze muſsten, ehe sie zur Hütte kamen, durch Pochen und
Waschen aufbereitet werden. Das Pochwerk, auf welches die Grube
1) Vergl. Arnoldi, Geschichte der Oranien-Nassauischen Länder 1816, Bd. III,
2. Abt. S. 2.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 737. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/757>, abgerufen am 22.11.2024.
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