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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895.

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Nassau.
Gertraudis bis den 16. Mai 1585 15 Wagen Stein, diese bestanden
in 12 Wagen weissem Eisenstein (Spat) und 3 Wagen braunem Stein.
Von ersterem kostete der Wagen einen Thaler (3,36 Mk.), von
letzterem aber 24 Albus (2,60 Mk.).

An Eisenstein war im Siegerland kein Mangel. So wird von der
Grube Kirschenbaum bei Eiserfeld, von welcher schon 1495 gemeldet
wird, dass sie seit langer Zeit im Betriebe stehe, aus dem Jahre 1571
berichtet: Der mittlere und untere Kirschenbaum wäre beständig in
gutem Bau und bei Menschen Gedenken nicht in Abgang gewesen,
wenn auch manchmal eine Grube eingegangen, sei dagegen eine
andere aufgekommen. Die Grube Kirschenbaum übertraf aber damals
den Müsener Stahlberg in der Förderung. Sie lieferte wöchentlich
10 Wagen Eisenstein, der mit zwei Gulden (5,20 Mk.) der Wagen
bezahlt wurde.

Die siegensche Eisenindustrie war dagegen sehr abhängig von
der Waldwirtschaft und in ihrem Umfange beschränkt durch das jähr-
lich aufzubringende Kohlenquantum. Dadurch war die Zahl der
Hütten und der Hüttentage gegeben.

Die Beschränkung der Hüttenzeit, welcher wir schon in den
ältesten Nachrichten über den siegenschen Eisenwerksbetrieb be-
gegnen, reichte dafür allein nicht aus. Ebenso wichtig war die Be-
schränkung der Anzahl der Werke. Auch diese hatte sich als ein
Gewohnheitsrecht aus den Verhältnissen herausgebildet, erhielt aber
landesherrliche Bestätigung und Bekräftigung durch den wichtigen
Erlass des Grafen Wilhelm von Nassau vom 12. Sept. 1555, in dem
er, um den Nachteilen, welche aus dem Mangel an Holzkohlen den
bestehenden Werken erwuchsen, vorzubeugen, diesen gegen Ent-
richtung von 2100 Gulden für sich, seine Erben und Nachkommen
bei seinem gräflichen Worte das Versprechen erteilte: hinfürter
und bis zu den ewigen Tagen keine Blas-, Giess-,
Hammer- und Stahlschmiedshütte für sich, seine Erben
und Nachkommen von Neuem zu bauen oder andere
Unterthanen bauen zu lassen
.

Das erforderliche Kohlenquantum suchte man möglichst festzu-
stellen und sowohl den Hüttenbetrieb als den Waldbetrieb danach
einzurichten. In dieser Weise berechnete man den Holzkohlenbedarf
im Jahre 1563 zu 6656 Wagen Kohlen. Die Zahl der Siegerländer
Blas- und Hammerhütten betrug nämlich ohne Holdinghausen und
Lohe, die herrschaftlich waren, 32; jeder stand eine achtwöchentliche
Blasezeit zu; der Kohlenverbrauch pro Hüttentag betrug einschliess-


Nassau.
Gertraudis bis den 16. Mai 1585 15 Wagen Stein, diese bestanden
in 12 Wagen weiſsem Eisenstein (Spat) und 3 Wagen braunem Stein.
Von ersterem kostete der Wagen einen Thaler (3,36 Mk.), von
letzterem aber 24 Albus (2,60 Mk.).

An Eisenstein war im Siegerland kein Mangel. So wird von der
Grube Kirschenbaum bei Eiserfeld, von welcher schon 1495 gemeldet
wird, daſs sie seit langer Zeit im Betriebe stehe, aus dem Jahre 1571
berichtet: Der mittlere und untere Kirschenbaum wäre beständig in
gutem Bau und bei Menschen Gedenken nicht in Abgang gewesen,
wenn auch manchmal eine Grube eingegangen, sei dagegen eine
andere aufgekommen. Die Grube Kirschenbaum übertraf aber damals
den Müsener Stahlberg in der Förderung. Sie lieferte wöchentlich
10 Wagen Eisenstein, der mit zwei Gulden (5,20 Mk.) der Wagen
bezahlt wurde.

Die siegensche Eisenindustrie war dagegen sehr abhängig von
der Waldwirtschaft und in ihrem Umfange beschränkt durch das jähr-
lich aufzubringende Kohlenquantum. Dadurch war die Zahl der
Hütten und der Hüttentage gegeben.

Die Beschränkung der Hüttenzeit, welcher wir schon in den
ältesten Nachrichten über den siegenschen Eisenwerksbetrieb be-
gegnen, reichte dafür allein nicht aus. Ebenso wichtig war die Be-
schränkung der Anzahl der Werke. Auch diese hatte sich als ein
Gewohnheitsrecht aus den Verhältnissen herausgebildet, erhielt aber
landesherrliche Bestätigung und Bekräftigung durch den wichtigen
Erlaſs des Grafen Wilhelm von Nassau vom 12. Sept. 1555, in dem
er, um den Nachteilen, welche aus dem Mangel an Holzkohlen den
bestehenden Werken erwuchsen, vorzubeugen, diesen gegen Ent-
richtung von 2100 Gulden für sich, seine Erben und Nachkommen
bei seinem gräflichen Worte das Versprechen erteilte: hinfürter
und bis zu den ewigen Tagen keine Blas-, Gieſs-,
Hammer- und Stahlschmiedshütte für sich, seine Erben
und Nachkommen von Neuem zu bauen oder andere
Unterthanen bauen zu lassen
.

Das erforderliche Kohlenquantum suchte man möglichst festzu-
stellen und sowohl den Hüttenbetrieb als den Waldbetrieb danach
einzurichten. In dieser Weise berechnete man den Holzkohlenbedarf
im Jahre 1563 zu 6656 Wagen Kohlen. Die Zahl der Siegerländer
Blas- und Hammerhütten betrug nämlich ohne Holdinghausen und
Lohe, die herrschaftlich waren, 32; jeder stand eine achtwöchentliche
Blasezeit zu; der Kohlenverbrauch pro Hüttentag betrug einschlieſs-


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[725/0745] Nassau. Gertraudis bis den 16. Mai 1585 15 Wagen Stein, diese bestanden in 12 Wagen weiſsem Eisenstein (Spat) und 3 Wagen braunem Stein. Von ersterem kostete der Wagen einen Thaler (3,36 Mk.), von letzterem aber 24 Albus (2,60 Mk.). An Eisenstein war im Siegerland kein Mangel. So wird von der Grube Kirschenbaum bei Eiserfeld, von welcher schon 1495 gemeldet wird, daſs sie seit langer Zeit im Betriebe stehe, aus dem Jahre 1571 berichtet: Der mittlere und untere Kirschenbaum wäre beständig in gutem Bau und bei Menschen Gedenken nicht in Abgang gewesen, wenn auch manchmal eine Grube eingegangen, sei dagegen eine andere aufgekommen. Die Grube Kirschenbaum übertraf aber damals den Müsener Stahlberg in der Förderung. Sie lieferte wöchentlich 10 Wagen Eisenstein, der mit zwei Gulden (5,20 Mk.) der Wagen bezahlt wurde. Die siegensche Eisenindustrie war dagegen sehr abhängig von der Waldwirtschaft und in ihrem Umfange beschränkt durch das jähr- lich aufzubringende Kohlenquantum. Dadurch war die Zahl der Hütten und der Hüttentage gegeben. Die Beschränkung der Hüttenzeit, welcher wir schon in den ältesten Nachrichten über den siegenschen Eisenwerksbetrieb be- gegnen, reichte dafür allein nicht aus. Ebenso wichtig war die Be- schränkung der Anzahl der Werke. Auch diese hatte sich als ein Gewohnheitsrecht aus den Verhältnissen herausgebildet, erhielt aber landesherrliche Bestätigung und Bekräftigung durch den wichtigen Erlaſs des Grafen Wilhelm von Nassau vom 12. Sept. 1555, in dem er, um den Nachteilen, welche aus dem Mangel an Holzkohlen den bestehenden Werken erwuchsen, vorzubeugen, diesen gegen Ent- richtung von 2100 Gulden für sich, seine Erben und Nachkommen bei seinem gräflichen Worte das Versprechen erteilte: hinfürter und bis zu den ewigen Tagen keine Blas-, Gieſs-, Hammer- und Stahlschmiedshütte für sich, seine Erben und Nachkommen von Neuem zu bauen oder andere Unterthanen bauen zu lassen. Das erforderliche Kohlenquantum suchte man möglichst festzu- stellen und sowohl den Hüttenbetrieb als den Waldbetrieb danach einzurichten. In dieser Weise berechnete man den Holzkohlenbedarf im Jahre 1563 zu 6656 Wagen Kohlen. Die Zahl der Siegerländer Blas- und Hammerhütten betrug nämlich ohne Holdinghausen und Lohe, die herrschaftlich waren, 32; jeder stand eine achtwöchentliche Blasezeit zu; der Kohlenverbrauch pro Hüttentag betrug einschlieſs-

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 725. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/745>, abgerufen am 22.11.2024.