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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895.

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Nassau.
Im wynter nach michel, angehen zu V auren, abgehenn des
abends zu VI auren etc. etc.

Der gewöhnliche Tagelohn ohne Kost betrug also nur 3 Albus
oder 321/2 Pfennig nach unserer Währung im Sommer, dabei dauerte
die Arbeitszeit von 4 Uhr morgens bis 7 Uhr abends.

Von damaligen Preisen gibt auch das einen Begriff, dass 1541
Graf Wilhelm die Blashütte zu Ober-Fischbach für 20 Gulden und
1 Malter Korn kaufte.

Das Stahlschmiedegewerbe im Siegerland behielt im 16. Jahr-
hundert noch seinen mittelalterlichen Charakter bei. Die Stahl-
schmiede bildeten eine geschlossene Zunft; sie durften das Land
nicht verlassen. In den Zunftbriefen von 1504 war schon bestimmt,
dass jeder Stahlschmied schwören musste, nicht ausser Landes Stahl
zu schmieden oder einen Fremden das Handwerk zu lehren. Die
Stahlfeuer, die sich meistens innerhalb der festen Mauern der Stadt
Siegen selbst befanden, wurden noch mit Hand- oder Tretbälgen be-
dient. Um dem in den sechziger Jahren daniederliegenden Stahl-
gewerbe aufzuhelfen, wurde in einer erhaltenen Urkunde vom 14. April
1563 vorgeschlagen 1): Gute und getreue Stahlschmiede -- wo derer
in der Stadt Siegen nicht genug zu bekommen und jetzt vor-
handen wären -- in die Stadt, doch unvereidet, Stahl zu schmieden
anzunehmen und zuzulassen. Ferner nicht allein den Stahl so inner-
halb der Stadt Ringmauern
geschmiedet, sondern auch andern
gut geschmiedeten Stahl, der aus gutem Eisen gemacht worden, zur
Erhaltung des Handels in das herrschaftliche Zeichen zu binden etc. --
Vordem hatten also nur die vereidigten Meister in der Stadt Siegen
das Recht, ihrem Stahl das herrschaftliche Zeichen aufzuschlagen. Es
war dies das Wappen der Grafschaft Vianden. Stahlhämmer mit Wasser-
betrieb kamen erst in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts zur Ein-
führung. Daraus erklärt sich auch eine Angabe aus dem Jahre 1544
über die lange Arbeitszeit beim Stahlschmieden. Es heisst dort näm-
lich: "Sechs Centner rar und ein halb Pfund machen einen Karren
Stahl. Dazu muss man zu schmieden haben 20 Tage."

In einem Gutachten des Stahlschmiedegewerbes zu Siegen über
die Hebung des Stahls von 1567 werden dieselben Vorschläge ge-
macht wie oben; ferner dass der Preis von 52 Thaler für den Karren
Stahl aufrecht erhalten werden solle, dafür aber auch nur reiner
Siegener Chur geliefert und nur dieser mit dem fürstlichen Wappen

1) Siehe Becher, a. a. O., S. 533.
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Nassau.
Im wynter nach michel, angehen zu V auren, abgehenn des
abends zu VI auren etc. etc.

Der gewöhnliche Tagelohn ohne Kost betrug also nur 3 Albus
oder 32½ Pfennig nach unserer Währung im Sommer, dabei dauerte
die Arbeitszeit von 4 Uhr morgens bis 7 Uhr abends.

Von damaligen Preisen gibt auch das einen Begriff, daſs 1541
Graf Wilhelm die Blashütte zu Ober-Fischbach für 20 Gulden und
1 Malter Korn kaufte.

Das Stahlschmiedegewerbe im Siegerland behielt im 16. Jahr-
hundert noch seinen mittelalterlichen Charakter bei. Die Stahl-
schmiede bildeten eine geschlossene Zunft; sie durften das Land
nicht verlassen. In den Zunftbriefen von 1504 war schon bestimmt,
daſs jeder Stahlschmied schwören muſste, nicht auſser Landes Stahl
zu schmieden oder einen Fremden das Handwerk zu lehren. Die
Stahlfeuer, die sich meistens innerhalb der festen Mauern der Stadt
Siegen selbst befanden, wurden noch mit Hand- oder Tretbälgen be-
dient. Um dem in den sechziger Jahren daniederliegenden Stahl-
gewerbe aufzuhelfen, wurde in einer erhaltenen Urkunde vom 14. April
1563 vorgeschlagen 1): Gute und getreue Stahlschmiede — wo derer
in der Stadt Siegen nicht genug zu bekommen und jetzt vor-
handen wären — in die Stadt, doch unvereidet, Stahl zu schmieden
anzunehmen und zuzulassen. Ferner nicht allein den Stahl so inner-
halb der Stadt Ringmauern
geschmiedet, sondern auch andern
gut geschmiedeten Stahl, der aus gutem Eisen gemacht worden, zur
Erhaltung des Handels in das herrschaftliche Zeichen zu binden etc. —
Vordem hatten also nur die vereidigten Meister in der Stadt Siegen
das Recht, ihrem Stahl das herrschaftliche Zeichen aufzuschlagen. Es
war dies das Wappen der Grafschaft Vianden. Stahlhämmer mit Wasser-
betrieb kamen erst in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts zur Ein-
führung. Daraus erklärt sich auch eine Angabe aus dem Jahre 1544
über die lange Arbeitszeit beim Stahlschmieden. Es heiſst dort näm-
lich: „Sechs Centner rar und ein halb Pfund machen einen Karren
Stahl. Dazu muſs man zu schmieden haben 20 Tage.“

In einem Gutachten des Stahlschmiedegewerbes zu Siegen über
die Hebung des Stahls von 1567 werden dieselben Vorschläge ge-
macht wie oben; ferner daſs der Preis von 52 Thaler für den Karren
Stahl aufrecht erhalten werden solle, dafür aber auch nur reiner
Siegener Chur geliefert und nur dieser mit dem fürstlichen Wappen

1) Siehe Becher, a. a. O., S. 533.
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[723/0743] Nassau. Im wynter nach michel, angehen zu V auren, abgehenn des abends zu VI auren etc. etc. Der gewöhnliche Tagelohn ohne Kost betrug also nur 3 Albus oder 32½ Pfennig nach unserer Währung im Sommer, dabei dauerte die Arbeitszeit von 4 Uhr morgens bis 7 Uhr abends. Von damaligen Preisen gibt auch das einen Begriff, daſs 1541 Graf Wilhelm die Blashütte zu Ober-Fischbach für 20 Gulden und 1 Malter Korn kaufte. Das Stahlschmiedegewerbe im Siegerland behielt im 16. Jahr- hundert noch seinen mittelalterlichen Charakter bei. Die Stahl- schmiede bildeten eine geschlossene Zunft; sie durften das Land nicht verlassen. In den Zunftbriefen von 1504 war schon bestimmt, daſs jeder Stahlschmied schwören muſste, nicht auſser Landes Stahl zu schmieden oder einen Fremden das Handwerk zu lehren. Die Stahlfeuer, die sich meistens innerhalb der festen Mauern der Stadt Siegen selbst befanden, wurden noch mit Hand- oder Tretbälgen be- dient. Um dem in den sechziger Jahren daniederliegenden Stahl- gewerbe aufzuhelfen, wurde in einer erhaltenen Urkunde vom 14. April 1563 vorgeschlagen 1): Gute und getreue Stahlschmiede — wo derer in der Stadt Siegen nicht genug zu bekommen und jetzt vor- handen wären — in die Stadt, doch unvereidet, Stahl zu schmieden anzunehmen und zuzulassen. Ferner nicht allein den Stahl so inner- halb der Stadt Ringmauern geschmiedet, sondern auch andern gut geschmiedeten Stahl, der aus gutem Eisen gemacht worden, zur Erhaltung des Handels in das herrschaftliche Zeichen zu binden etc. — Vordem hatten also nur die vereidigten Meister in der Stadt Siegen das Recht, ihrem Stahl das herrschaftliche Zeichen aufzuschlagen. Es war dies das Wappen der Grafschaft Vianden. Stahlhämmer mit Wasser- betrieb kamen erst in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts zur Ein- führung. Daraus erklärt sich auch eine Angabe aus dem Jahre 1544 über die lange Arbeitszeit beim Stahlschmieden. Es heiſst dort näm- lich: „Sechs Centner rar und ein halb Pfund machen einen Karren Stahl. Dazu muſs man zu schmieden haben 20 Tage.“ In einem Gutachten des Stahlschmiedegewerbes zu Siegen über die Hebung des Stahls von 1567 werden dieselben Vorschläge ge- macht wie oben; ferner daſs der Preis von 52 Thaler für den Karren Stahl aufrecht erhalten werden solle, dafür aber auch nur reiner Siegener Chur geliefert und nur dieser mit dem fürstlichen Wappen 1) Siehe Becher, a. a. O., S. 533. 46*

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 723. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/743>, abgerufen am 22.11.2024.