Die Werke, die in Rückgang gekommen waren, wurden 1528 wieder aufgenommen, aber es fehlte an Arbeitern. Als im Jahre 1529 Georg v. Hornstein, genannt v. Hertenstein, das Werk zu Eisenbach übernahm, hatte er viel Schaden "durch die unordnung, so bisher in solichem Bergwerk gewesen und dass die smelzer und andre arbeiter zu solichem gehörig nit getrewlich gehandelt, zu vilmolen auch entlofen, dadurch die arbeit des bergwerks niedergelegt". Er wandte sich deshalb an Markgraf Ernst von Baden, der für ihn an die Pfalzgrafen Friedrich II. und Johann schrieb, um von ihnen einige gute Arbeiter zu erhalten. In ähnlicher Angelegenheit schrieb Graf Friedrich von Fürstenberg am 12. Juli 1529 an seine Mutter um Erz- knechte aus dem Kinzingthal, an denen er grossen Mangel habe 1). Nach einem andern Schreiben vom 13. Juni 1537 wurde ein ge- schickter Schmelzer aus Schwatz in Tirol nach Hammereisenbach ge- schickt, wie auch Schmelzer und Hammerschmiede aus Kärnten, und ein Schmelzofen auf kärntnerische Art, d. h. ein Stückofen erbaut. Es waren zwei Hammerschmiede und zwei Läuterer an- gestellt, welche, wenn sie das produzierte Roheisen aufgearbeitet hatten, auf Wartegeld sassen. Da dies oft vorkam, schlug 1536 der Schaffner Keller von Eisenbach vor, nur einen von jeder Arbeit zu halten. Dass die Werke nicht recht gedeihen wollten, lag an den hohen Abgaben, die es an den Grafen von Fürstenberg zu entrichten hatte. Der Bergwerks- und Hüttenzins, der dem Lehnsherrn ent- richtet wurde, bestand im Zehnten und im Vorkaufsrecht. Der Zehnte wurde vom fertigen Produkt erhoben. Der Bergwerkszehnte war der zehnte Kübel reines Erz. Der Eisenzehnte wurde nach "Keller- gewicht" erhoben, als Ganzer oder Halber; der Ganze von den fertigen Waren, der Halbe von den Abfällen, Spänen und altem Eisen, das wieder verarbeitet wurde.
Die Ablieferung der Hammerschmiede von Eisenbach in das Magazin oder den "Keller" wurde durch Einschnitte in das Kerbholz (Span oder Holz genannt) kontroliert, und sowohl die Schmiede hatten ihre eigenen Kerbhölzer, als auch der Keller. Für den Hammerschmied galt "Schwergewicht" der Centner zu 110 Pfund, für den Keller Leichtgewicht der Centner zu 100 Pfund. Nach diesem wurde verkauft und der Hüttenzehnte des Bergherrn berechnet.
Der Lehnsherr wurde öfter durch den Zehnten und das Vorkaufs- recht im Handel der Hauptkonkurrent seines eigenen Werkes. So
1) Siehe Mone, a. a. O., S. 394.
Baden.
Die Werke, die in Rückgang gekommen waren, wurden 1528 wieder aufgenommen, aber es fehlte an Arbeitern. Als im Jahre 1529 Georg v. Hornstein, genannt v. Hertenstein, das Werk zu Eisenbach übernahm, hatte er viel Schaden „durch die unordnung, so bisher in solichem Bergwerk gewesen und daſs die smelzer und andre arbeiter zu solichem gehörig nit getrewlich gehandelt, zu vilmolen auch entlofen, dadurch die arbeit des bergwerks niedergelegt“. Er wandte sich deshalb an Markgraf Ernst von Baden, der für ihn an die Pfalzgrafen Friedrich II. und Johann schrieb, um von ihnen einige gute Arbeiter zu erhalten. In ähnlicher Angelegenheit schrieb Graf Friedrich von Fürstenberg am 12. Juli 1529 an seine Mutter um Erz- knechte aus dem Kinzingthal, an denen er groſsen Mangel habe 1). Nach einem andern Schreiben vom 13. Juni 1537 wurde ein ge- schickter Schmelzer aus Schwatz in Tirol nach Hammereisenbach ge- schickt, wie auch Schmelzer und Hammerschmiede aus Kärnten, und ein Schmelzofen auf kärntnerische Art, d. h. ein Stückofen erbaut. Es waren zwei Hammerschmiede und zwei Läuterer an- gestellt, welche, wenn sie das produzierte Roheisen aufgearbeitet hatten, auf Wartegeld saſsen. Da dies oft vorkam, schlug 1536 der Schaffner Keller von Eisenbach vor, nur einen von jeder Arbeit zu halten. Daſs die Werke nicht recht gedeihen wollten, lag an den hohen Abgaben, die es an den Grafen von Fürstenberg zu entrichten hatte. Der Bergwerks- und Hüttenzins, der dem Lehnsherrn ent- richtet wurde, bestand im Zehnten und im Vorkaufsrecht. Der Zehnte wurde vom fertigen Produkt erhoben. Der Bergwerkszehnte war der zehnte Kübel reines Erz. Der Eisenzehnte wurde nach „Keller- gewicht“ erhoben, als Ganzer oder Halber; der Ganze von den fertigen Waren, der Halbe von den Abfällen, Spänen und altem Eisen, das wieder verarbeitet wurde.
Die Ablieferung der Hammerschmiede von Eisenbach in das Magazin oder den „Keller“ wurde durch Einschnitte in das Kerbholz (Span oder Holz genannt) kontroliert, und sowohl die Schmiede hatten ihre eigenen Kerbhölzer, als auch der Keller. Für den Hammerschmied galt „Schwergewicht“ der Centner zu 110 Pfund, für den Keller Leichtgewicht der Centner zu 100 Pfund. Nach diesem wurde verkauft und der Hüttenzehnte des Bergherrn berechnet.
Der Lehnsherr wurde öfter durch den Zehnten und das Vorkaufs- recht im Handel der Hauptkonkurrent seines eigenen Werkes. So
1) Siehe Mone, a. a. O., S. 394.
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Baden.
Die Werke, die in Rückgang gekommen waren, wurden 1528
wieder aufgenommen, aber es fehlte an Arbeitern. Als im Jahre 1529
Georg v. Hornstein, genannt v. Hertenstein, das Werk zu
Eisenbach übernahm, hatte er viel Schaden „durch die unordnung, so
bisher in solichem Bergwerk gewesen und daſs die smelzer und andre
arbeiter zu solichem gehörig nit getrewlich gehandelt, zu vilmolen
auch entlofen, dadurch die arbeit des bergwerks niedergelegt“. Er
wandte sich deshalb an Markgraf Ernst von Baden, der für ihn an
die Pfalzgrafen Friedrich II. und Johann schrieb, um von ihnen einige
gute Arbeiter zu erhalten. In ähnlicher Angelegenheit schrieb Graf
Friedrich von Fürstenberg am 12. Juli 1529 an seine Mutter um Erz-
knechte aus dem Kinzingthal, an denen er groſsen Mangel habe 1).
Nach einem andern Schreiben vom 13. Juni 1537 wurde ein ge-
schickter Schmelzer aus Schwatz in Tirol nach Hammereisenbach ge-
schickt, wie auch Schmelzer und Hammerschmiede aus Kärnten, und
ein Schmelzofen auf kärntnerische Art, d. h. ein Stückofen
erbaut. Es waren zwei Hammerschmiede und zwei Läuterer an-
gestellt, welche, wenn sie das produzierte Roheisen aufgearbeitet
hatten, auf Wartegeld saſsen. Da dies oft vorkam, schlug 1536 der
Schaffner Keller von Eisenbach vor, nur einen von jeder Arbeit zu
halten. Daſs die Werke nicht recht gedeihen wollten, lag an den
hohen Abgaben, die es an den Grafen von Fürstenberg zu entrichten
hatte. Der Bergwerks- und Hüttenzins, der dem Lehnsherrn ent-
richtet wurde, bestand im Zehnten und im Vorkaufsrecht. Der Zehnte
wurde vom fertigen Produkt erhoben. Der Bergwerkszehnte war der
zehnte Kübel reines Erz. Der Eisenzehnte wurde nach „Keller-
gewicht“ erhoben, als Ganzer oder Halber; der Ganze von den
fertigen Waren, der Halbe von den Abfällen, Spänen und altem
Eisen, das wieder verarbeitet wurde.
Die Ablieferung der Hammerschmiede von Eisenbach in das
Magazin oder den „Keller“ wurde durch Einschnitte in das Kerbholz
(Span oder Holz genannt) kontroliert, und sowohl die Schmiede
hatten ihre eigenen Kerbhölzer, als auch der Keller. Für den
Hammerschmied galt „Schwergewicht“ der Centner zu 110 Pfund,
für den Keller Leichtgewicht der Centner zu 100 Pfund. Nach diesem
wurde verkauft und der Hüttenzehnte des Bergherrn berechnet.
Der Lehnsherr wurde öfter durch den Zehnten und das Vorkaufs-
recht im Handel der Hauptkonkurrent seines eigenen Werkes. So
1) Siehe Mone, a. a. O., S. 394.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 702. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/722>, abgerufen am 22.11.2024.
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