St. Veiter wieder und verweigerten neuerdings den Einkauf von den Althofenern, welche drei Meiler geschlagenes Eisen nach St. Veit führen liessen und drei Bürger mitsandten. Die St. Veiter boten ihnen pro Meiler 8 Pfund Pfennige (= 8 Gulden oder 16 Mk.), ein Preis, um welchen es die Althofener in den Bergen angekauft hatten; nun lag aber schon Maut, Abwaggeld, Fuhrlohn und Zehrung darauf. Ver- höhnt und verspottet zogen die Althofener Gesandten mit ihren drei Meiler Eisen, die man in keinem Hause in St. Veit ablegen liess, von dem man aber wohl die Maut und den Aufschlag abverlangte, nach Feld- kirchen, wo sie endlich ihr Eisen anbrachten. Die über diesen Vorgang empörten Althofener klagten bei dem Erzbischof; die St. Veiter führten Gegenklage bei dem Landesfürsten. Diese Klagen und Gegenklagen dauerten von 1501 bis 1505, ohne dass den Althofenern daraus ein Nutzen erwachsen konnte, weil die St. Veiter in der Lage waren, die Eisenpreise zu bestimmen, indem sie sich die Radgewerke durch Vor- schüsse geneigt gemacht hatten.
Das Nähere über diese für die damaligen Handels- und Gewerbs- verhältnisse so charakteristische Eisenfehde findet man im Markt- archive zu Althofen und hieraus ein Auszug in Münichsdorfers Ge- schichte des Hüttenberger Erzberges 1). Die St. Veiter gingen als Sieger aus dem Kampfe hervor, nicht weil sie Recht hatten, sondern weil die Macht des Landesfürsten, der ihre Partei nahm, grösser war, als die der Salzburger Bischöfe. Nach vielen Klagen, Untersuchungen und Urteilen des Kammergerichts in Wien und Wiener-Neustadt erfolgte endlich im Jahre 1511 ein Haupturteil, nach welchem den Althofenern die Eisendurchfuhr in St. Veit verboten, die Freiheit der St. Veiter geschützt und ihnen ohne Irrung der Althofener der freie Eisenhandel in den Bergen von Lölling und Mosinz gestattet wurde. -- Auch der Erzbischof von Salzburg musste sich fügen und tröstete 1512 die ver- zweifelten Althofener damit, dass ihnen ja der Eisenhandel nicht gesperrt sei, dass sie aber auch die St. Veiter nicht im freien Handel hindern sollten und dürften.
Seit dieser Zeit war für die Althofener das alleinige Einkaufsrecht von den Bergen verloren, es musste aber noch wie früher, um das salzburgische Gefälle nicht zu schädigen, alles, selbst das von den St. Veitern in den Bergen erkaufte Eisen, nach Althofen zur Abwage gebracht und Wag- und Mautgebühr entrichtet werden.
Wegen der Richtigkeit des Gewichtes gab es auch viele Streitig-
1)Münichsdorfer, a. a. O., S. 46 und Anhang VII bis XI.
Kärnten.
St. Veiter wieder und verweigerten neuerdings den Einkauf von den Althofenern, welche drei Meiler geschlagenes Eisen nach St. Veit führen lieſsen und drei Bürger mitsandten. Die St. Veiter boten ihnen pro Meiler 8 Pfund Pfennige (= 8 Gulden oder 16 Mk.), ein Preis, um welchen es die Althofener in den Bergen angekauft hatten; nun lag aber schon Maut, Abwaggeld, Fuhrlohn und Zehrung darauf. Ver- höhnt und verspottet zogen die Althofener Gesandten mit ihren drei Meiler Eisen, die man in keinem Hause in St. Veit ablegen lieſs, von dem man aber wohl die Maut und den Aufschlag abverlangte, nach Feld- kirchen, wo sie endlich ihr Eisen anbrachten. Die über diesen Vorgang empörten Althofener klagten bei dem Erzbischof; die St. Veiter führten Gegenklage bei dem Landesfürsten. Diese Klagen und Gegenklagen dauerten von 1501 bis 1505, ohne daſs den Althofenern daraus ein Nutzen erwachsen konnte, weil die St. Veiter in der Lage waren, die Eisenpreise zu bestimmen, indem sie sich die Radgewerke durch Vor- schüsse geneigt gemacht hatten.
Das Nähere über diese für die damaligen Handels- und Gewerbs- verhältnisse so charakteristische Eisenfehde findet man im Markt- archive zu Althofen und hieraus ein Auszug in Münichsdorfers Ge- schichte des Hüttenberger Erzberges 1). Die St. Veiter gingen als Sieger aus dem Kampfe hervor, nicht weil sie Recht hatten, sondern weil die Macht des Landesfürsten, der ihre Partei nahm, gröſser war, als die der Salzburger Bischöfe. Nach vielen Klagen, Untersuchungen und Urteilen des Kammergerichts in Wien und Wiener-Neustadt erfolgte endlich im Jahre 1511 ein Haupturteil, nach welchem den Althofenern die Eisendurchfuhr in St. Veit verboten, die Freiheit der St. Veiter geschützt und ihnen ohne Irrung der Althofener der freie Eisenhandel in den Bergen von Lölling und Mosinz gestattet wurde. — Auch der Erzbischof von Salzburg muſste sich fügen und tröstete 1512 die ver- zweifelten Althofener damit, daſs ihnen ja der Eisenhandel nicht gesperrt sei, daſs sie aber auch die St. Veiter nicht im freien Handel hindern sollten und dürften.
Seit dieser Zeit war für die Althofener das alleinige Einkaufsrecht von den Bergen verloren, es muſste aber noch wie früher, um das salzburgische Gefälle nicht zu schädigen, alles, selbst das von den St. Veitern in den Bergen erkaufte Eisen, nach Althofen zur Abwage gebracht und Wag- und Mautgebühr entrichtet werden.
Wegen der Richtigkeit des Gewichtes gab es auch viele Streitig-
1)Münichsdorfer, a. a. O., S. 46 und Anhang VII bis XI.
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St. Veiter wieder und verweigerten neuerdings den Einkauf von den
Althofenern, welche drei Meiler geschlagenes Eisen nach St. Veit führen
lieſsen und drei Bürger mitsandten. Die St. Veiter boten ihnen pro
Meiler 8 Pfund Pfennige (= 8 Gulden oder 16 Mk.), ein Preis, um
welchen es die Althofener in den Bergen angekauft hatten; nun lag
aber schon Maut, Abwaggeld, Fuhrlohn und Zehrung darauf. Ver-
höhnt und verspottet zogen die Althofener Gesandten mit ihren drei
Meiler Eisen, die man in keinem Hause in St. Veit ablegen lieſs, von dem
man aber wohl die Maut und den Aufschlag abverlangte, nach Feld-
kirchen, wo sie endlich ihr Eisen anbrachten. Die über diesen Vorgang
empörten Althofener klagten bei dem Erzbischof; die St. Veiter führten
Gegenklage bei dem Landesfürsten. Diese Klagen und Gegenklagen
dauerten von 1501 bis 1505, ohne daſs den Althofenern daraus ein
Nutzen erwachsen konnte, weil die St. Veiter in der Lage waren, die
Eisenpreise zu bestimmen, indem sie sich die Radgewerke durch Vor-
schüsse geneigt gemacht hatten.
Das Nähere über diese für die damaligen Handels- und Gewerbs-
verhältnisse so charakteristische Eisenfehde findet man im Markt-
archive zu Althofen und hieraus ein Auszug in Münichsdorfers Ge-
schichte des Hüttenberger Erzberges 1). Die St. Veiter gingen als Sieger
aus dem Kampfe hervor, nicht weil sie Recht hatten, sondern weil die
Macht des Landesfürsten, der ihre Partei nahm, gröſser war, als die
der Salzburger Bischöfe. Nach vielen Klagen, Untersuchungen und
Urteilen des Kammergerichts in Wien und Wiener-Neustadt erfolgte
endlich im Jahre 1511 ein Haupturteil, nach welchem den Althofenern
die Eisendurchfuhr in St. Veit verboten, die Freiheit der St. Veiter
geschützt und ihnen ohne Irrung der Althofener der freie Eisenhandel
in den Bergen von Lölling und Mosinz gestattet wurde. — Auch der
Erzbischof von Salzburg muſste sich fügen und tröstete 1512 die ver-
zweifelten Althofener damit, daſs ihnen ja der Eisenhandel nicht gesperrt
sei, daſs sie aber auch die St. Veiter nicht im freien Handel hindern
sollten und dürften.
Seit dieser Zeit war für die Althofener das alleinige Einkaufsrecht
von den Bergen verloren, es muſste aber noch wie früher, um das
salzburgische Gefälle nicht zu schädigen, alles, selbst das von den
St. Veitern in den Bergen erkaufte Eisen, nach Althofen zur Abwage
gebracht und Wag- und Mautgebühr entrichtet werden.
Wegen der Richtigkeit des Gewichtes gab es auch viele Streitig-
1) Münichsdorfer, a. a. O., S. 46 und Anhang VII bis XI.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 646. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/666>, abgerufen am 22.11.2024.
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