Auf vielfache Beschwerden der Bergwerks- und Hämmerbesitzer, dass nicht nur in Hoch- und Schwarzwäldern grosse Verschwendung getrieben, sondern auch der junge Nachwuchs durch die auf die Ge- birge zur Weide überall aufgetriebenen Heerden von Geissen, Böcken, Schafen u. s. w. völlig vernichtet werde, erliess König Ferdinand am 2. März 1551 an alle Waldbesitzer, und wegen der landesfürstlichen Forsten an den obersten Bergmeister Georg Singer das nachdrück- lichste Gebot, alle diesen Unfug sogleich abzuthun.
Der Landeshauptmann Freiherr Hanns von Ungnad hatte in demselben Jahre an König Ferdinand ernstliche Beschwerde ge- bracht, dass er durch die Verhinderung des Verkehrs mit seinem Wallensteiner Eisen grossen Nachteil erlitten habe. Daraufhin er- hielt er zum Ersatz und "in Bedacht der ansehnlichen, nützlichen, beharrlichen, hocherspriesslichen Dienste, so er sider Eingang Unserer Landesfürstlichen und königlichen Regierung mit ungespartem seinem Leib und Gut willig und unverdrossen bewiesen hat", die Freiheit, zu Wallenstein ein oder mehrere Hammerwerke aufzurichten, in den- selben schwarzes Blech zu schlagen, verzinnen zu lassen und damit ungehindert Handel durch 20 Jahre frei zu treiben (Wien, den 5. August 1551), woraus die wichtige Thatsache erhellt, dass damals die Fabrikation von Weissblech schon bekannt war und in Steiermark betrieben wurde.
Im Jahre 1552 erhoben die Eisenhändler in Leoben von neuem Beschwerde gegen den Missbrauch der Freiheiten des kremserischen und waldsteinerischen Eisens und des Waldeisens der Stifte St. Lam- brecht und Admont zum Nachteile des Erzberger Eisens in Vordern- berg und Leoben. Infolgedessen erliess König Ferdinand ein Verbot gegen den Handel mit Waldeisen und allen zu Krems in Kärnten und zu Waldstein geschmiedeten Fabrikaten in Steiermark, Salzburg und Tirol mit alleiniger Ausnahme der Wallensteiner Bleche.
Im Jahre 1554 erhoben mehrere Hammermeister Beschwerde 1), dass die Hauptwage für Rauheisen zu Eisenerz nicht mehr das ge- bührliche Gewicht halte und sie bei ihren Fabrikaten dadurch in hohen Schaden kämen. Es wurde daher eine eigene Kommission zur neuen Richtigstellung und "Cimentierung" dieser Wage nach Eisenerz gerufen und zwar: Georg Serenitz, kaiserlicher Amtmann in Vordernberg, Leonhard Krummacker, Waldmeister in Steier, Kaspar Reibenschuh, Bergrichter in Eisenerz, und die Ab-
1) Siehe v. Muchar, a. a. O., Bd. VIII, S. 527.
Steiermark.
Auf vielfache Beschwerden der Bergwerks- und Hämmerbesitzer, daſs nicht nur in Hoch- und Schwarzwäldern groſse Verschwendung getrieben, sondern auch der junge Nachwuchs durch die auf die Ge- birge zur Weide überall aufgetriebenen Heerden von Geiſsen, Böcken, Schafen u. s. w. völlig vernichtet werde, erlieſs König Ferdinand am 2. März 1551 an alle Waldbesitzer, und wegen der landesfürstlichen Forsten an den obersten Bergmeister Georg Singer das nachdrück- lichste Gebot, alle diesen Unfug sogleich abzuthun.
Der Landeshauptmann Freiherr Hanns von Ungnad hatte in demselben Jahre an König Ferdinand ernstliche Beschwerde ge- bracht, daſs er durch die Verhinderung des Verkehrs mit seinem Wallensteiner Eisen groſsen Nachteil erlitten habe. Daraufhin er- hielt er zum Ersatz und „in Bedacht der ansehnlichen, nützlichen, beharrlichen, hochersprieſslichen Dienste, so er sider Eingang Unserer Landesfürstlichen und königlichen Regierung mit ungespartem seinem Leib und Gut willig und unverdrossen bewiesen hat“, die Freiheit, zu Wallenstein ein oder mehrere Hammerwerke aufzurichten, in den- selben schwarzes Blech zu schlagen, verzinnen zu lassen und damit ungehindert Handel durch 20 Jahre frei zu treiben (Wien, den 5. August 1551), woraus die wichtige Thatsache erhellt, daſs damals die Fabrikation von Weiſsblech schon bekannt war und in Steiermark betrieben wurde.
Im Jahre 1552 erhoben die Eisenhändler in Leoben von neuem Beschwerde gegen den Miſsbrauch der Freiheiten des kremserischen und waldsteinerischen Eisens und des Waldeisens der Stifte St. Lam- brecht und Admont zum Nachteile des Erzberger Eisens in Vordern- berg und Leoben. Infolgedessen erlieſs König Ferdinand ein Verbot gegen den Handel mit Waldeisen und allen zu Krems in Kärnten und zu Waldstein geschmiedeten Fabrikaten in Steiermark, Salzburg und Tirol mit alleiniger Ausnahme der Wallensteiner Bleche.
Im Jahre 1554 erhoben mehrere Hammermeister Beschwerde 1), daſs die Hauptwage für Rauheisen zu Eisenerz nicht mehr das ge- bührliche Gewicht halte und sie bei ihren Fabrikaten dadurch in hohen Schaden kämen. Es wurde daher eine eigene Kommission zur neuen Richtigstellung und „Cimentierung“ dieser Wage nach Eisenerz gerufen und zwar: Georg Serenitz, kaiserlicher Amtmann in Vordernberg, Leonhard Krummacker, Waldmeister in Steier, Kaspar Reibenschuh, Bergrichter in Eisenerz, und die Ab-
1) Siehe v. Muchar, a. a. O., Bd. VIII, S. 527.
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Steiermark.
Auf vielfache Beschwerden der Bergwerks- und Hämmerbesitzer,
daſs nicht nur in Hoch- und Schwarzwäldern groſse Verschwendung
getrieben, sondern auch der junge Nachwuchs durch die auf die Ge-
birge zur Weide überall aufgetriebenen Heerden von Geiſsen, Böcken,
Schafen u. s. w. völlig vernichtet werde, erlieſs König Ferdinand am
2. März 1551 an alle Waldbesitzer, und wegen der landesfürstlichen
Forsten an den obersten Bergmeister Georg Singer das nachdrück-
lichste Gebot, alle diesen Unfug sogleich abzuthun.
Der Landeshauptmann Freiherr Hanns von Ungnad hatte in
demselben Jahre an König Ferdinand ernstliche Beschwerde ge-
bracht, daſs er durch die Verhinderung des Verkehrs mit seinem
Wallensteiner Eisen groſsen Nachteil erlitten habe. Daraufhin er-
hielt er zum Ersatz und „in Bedacht der ansehnlichen, nützlichen,
beharrlichen, hochersprieſslichen Dienste, so er sider Eingang Unserer
Landesfürstlichen und königlichen Regierung mit ungespartem seinem
Leib und Gut willig und unverdrossen bewiesen hat“, die Freiheit, zu
Wallenstein ein oder mehrere Hammerwerke aufzurichten, in den-
selben schwarzes Blech zu schlagen, verzinnen zu lassen
und damit ungehindert Handel durch 20 Jahre frei zu treiben (Wien,
den 5. August 1551), woraus die wichtige Thatsache erhellt, daſs
damals die Fabrikation von Weiſsblech schon bekannt war und in
Steiermark betrieben wurde.
Im Jahre 1552 erhoben die Eisenhändler in Leoben von neuem
Beschwerde gegen den Miſsbrauch der Freiheiten des kremserischen
und waldsteinerischen Eisens und des Waldeisens der Stifte St. Lam-
brecht und Admont zum Nachteile des Erzberger Eisens in Vordern-
berg und Leoben. Infolgedessen erlieſs König Ferdinand ein Verbot
gegen den Handel mit Waldeisen und allen zu Krems in Kärnten
und zu Waldstein geschmiedeten Fabrikaten in Steiermark, Salzburg
und Tirol mit alleiniger Ausnahme der Wallensteiner Bleche.
Im Jahre 1554 erhoben mehrere Hammermeister Beschwerde 1),
daſs die Hauptwage für Rauheisen zu Eisenerz nicht mehr das ge-
bührliche Gewicht halte und sie bei ihren Fabrikaten dadurch in
hohen Schaden kämen. Es wurde daher eine eigene Kommission zur
neuen Richtigstellung und „Cimentierung“ dieser Wage nach Eisenerz
gerufen und zwar: Georg Serenitz, kaiserlicher Amtmann in
Vordernberg, Leonhard Krummacker, Waldmeister in Steier,
Kaspar Reibenschuh, Bergrichter in Eisenerz, und die Ab-
1) Siehe v. Muchar, a. a. O., Bd. VIII, S. 527.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 626. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/646>, abgerufen am 22.11.2024.
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