Wolfgang von Stubenberg, Sebald Pögl, Freiherr zu Reiffenstein und Arnberg, Seifried von Windischgrätz etc.
Ferner war der Kommission aufgegeben, alle Hammerwerke zu bereiten. Kein ausländischer Kaufmann sollte Rauheisensendungen auf inländischen Hammerstätten verarbeiten lassen; dieser Handel verblieb der Stadt Leoben vorbehalten und Ausländische durften nur geschlagenes und verarbeitetes Eisen erhalten. Dagegen blieb den Leobenern die Verpflichtung, die einheimischen Hämmer mit Rauh- eisen gehörig zu versehen. Ferner sollte die Kommission die Er- richtung von Eisenkammern in Schwatz, Hall, Aussee und Schladming zur Besserung des Eisenbezuges in Erwägung ziehen. Dabei sollte die Abteilung des Rauheisens den Bürgerschaften in Leoben und im Innernberge verbleiben. Den Hammermeistern sollten Wälder und Hölzer zum Kohlen zugewiesen werden. Alle Vorschüsse (Vorlagen, Fuhrlehen) der Leobener an die Radmeister sollten nur mit Vor- wissen der Amtleute am Erzberge statthaben. Man sollte beraten, wie die alten Verhältnisse der verbotenen Strasse über den Seeberg wieder geordnet und die dortige "Waldmarch" mit Rauheisen hin- länglich versehen werden könne. Ferner: ob der Getreidekasten in Leoben für das Bergwesen am Erzberge hinreichend sei?, dass der Getreideeinkauf daselbst zur rechten Zeit festgesetzt und jeder Wagen, der aus dem Murboden um Rauheisen zu holen kommt, stets auch Proviant, Getreide und Hafer herbeibringe. Den Beamten wurde aller Handel und Wucher mit Eisen untersagt. Der Amtmann soll am Berge sesshaft bleiben; Maut und Aufschlag wieder bei den Stock- und Weggebühren in Vordernberg selbst eingenommen und dort "alles Amt gehandelt werden". Ferner sollte beraten werden, ob den Leobenern die Errichtung eines Plahauses zu erlauben sei, und ob es nicht besser sei, die Bürgerschaften in Leoben und Vordernberg hinsichtlich des Eisenbezuges und Handels zu vereinigen.
In diesem Sinne wurde am 16. Juni 1539 zu Leoben eine Ord- nung erlassen.
Auch die maximilianische Eisenordnung für den Erzberg von 1507 wurde den Forderungen der Zeit entsprechend umgearbeitet und am 31. August 1539 mit folgenden Hauptpunkten veröffentlicht:
"Dieweil sich dann solch Bergwerk von Tag zu Tag durch Gnade des Allmächtigen erweitert und nunmehr schwerlicher zu arbeiten, derohalben destomehr vonnöten sein will, solches Amt mit frommen, geschickten, fleissigen, unverdrossenen, arbeitsamen, verständigen Amtleuten, Wald- und Rechenmeistern, Rechenschreibern, Wägern des Rauheisens und geschlagenen
Steiermark.
Wolfgang von Stubenberg, Sebald Pögl, Freiherr zu Reiffenstein und Arnberg, Seifried von Windischgrätz etc.
Ferner war der Kommission aufgegeben, alle Hammerwerke zu bereiten. Kein ausländischer Kaufmann sollte Rauheisensendungen auf inländischen Hammerstätten verarbeiten lassen; dieser Handel verblieb der Stadt Leoben vorbehalten und Ausländische durften nur geschlagenes und verarbeitetes Eisen erhalten. Dagegen blieb den Leobenern die Verpflichtung, die einheimischen Hämmer mit Rauh- eisen gehörig zu versehen. Ferner sollte die Kommission die Er- richtung von Eisenkammern in Schwatz, Hall, Aussee und Schladming zur Besserung des Eisenbezuges in Erwägung ziehen. Dabei sollte die Abteilung des Rauheisens den Bürgerschaften in Leoben und im Innernberge verbleiben. Den Hammermeistern sollten Wälder und Hölzer zum Kohlen zugewiesen werden. Alle Vorschüsse (Vorlagen, Fuhrlehen) der Leobener an die Radmeister sollten nur mit Vor- wissen der Amtleute am Erzberge statthaben. Man sollte beraten, wie die alten Verhältnisse der verbotenen Straſse über den Seeberg wieder geordnet und die dortige „Waldmarch“ mit Rauheisen hin- länglich versehen werden könne. Ferner: ob der Getreidekasten in Leoben für das Bergwesen am Erzberge hinreichend sei?, daſs der Getreideeinkauf daselbst zur rechten Zeit festgesetzt und jeder Wagen, der aus dem Murboden um Rauheisen zu holen kommt, stets auch Proviant, Getreide und Hafer herbeibringe. Den Beamten wurde aller Handel und Wucher mit Eisen untersagt. Der Amtmann soll am Berge seſshaft bleiben; Maut und Aufschlag wieder bei den Stock- und Weggebühren in Vordernberg selbst eingenommen und dort „alles Amt gehandelt werden“. Ferner sollte beraten werden, ob den Leobenern die Errichtung eines Plahauses zu erlauben sei, und ob es nicht besser sei, die Bürgerschaften in Leoben und Vordernberg hinsichtlich des Eisenbezuges und Handels zu vereinigen.
In diesem Sinne wurde am 16. Juni 1539 zu Leoben eine Ord- nung erlassen.
Auch die maximilianische Eisenordnung für den Erzberg von 1507 wurde den Forderungen der Zeit entsprechend umgearbeitet und am 31. August 1539 mit folgenden Hauptpunkten veröffentlicht:
„Dieweil sich dann solch Bergwerk von Tag zu Tag durch Gnade des Allmächtigen erweitert und nunmehr schwerlicher zu arbeiten, derohalben destomehr vonnöten sein will, solches Amt mit frommen, geschickten, fleiſsigen, unverdrossenen, arbeitsamen, verständigen Amtleuten, Wald- und Rechenmeistern, Rechenschreibern, Wägern des Rauheisens und geschlagenen
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Steiermark.
Wolfgang von Stubenberg, Sebald Pögl, Freiherr zu Reiffenstein und
Arnberg, Seifried von Windischgrätz etc.
Ferner war der Kommission aufgegeben, alle Hammerwerke zu
bereiten. Kein ausländischer Kaufmann sollte Rauheisensendungen
auf inländischen Hammerstätten verarbeiten lassen; dieser Handel
verblieb der Stadt Leoben vorbehalten und Ausländische durften nur
geschlagenes und verarbeitetes Eisen erhalten. Dagegen blieb den
Leobenern die Verpflichtung, die einheimischen Hämmer mit Rauh-
eisen gehörig zu versehen. Ferner sollte die Kommission die Er-
richtung von Eisenkammern in Schwatz, Hall, Aussee und Schladming
zur Besserung des Eisenbezuges in Erwägung ziehen. Dabei sollte
die Abteilung des Rauheisens den Bürgerschaften in Leoben und im
Innernberge verbleiben. Den Hammermeistern sollten Wälder und
Hölzer zum Kohlen zugewiesen werden. Alle Vorschüsse (Vorlagen,
Fuhrlehen) der Leobener an die Radmeister sollten nur mit Vor-
wissen der Amtleute am Erzberge statthaben. Man sollte beraten,
wie die alten Verhältnisse der verbotenen Straſse über den Seeberg
wieder geordnet und die dortige „Waldmarch“ mit Rauheisen hin-
länglich versehen werden könne. Ferner: ob der Getreidekasten in
Leoben für das Bergwesen am Erzberge hinreichend sei?, daſs der
Getreideeinkauf daselbst zur rechten Zeit festgesetzt und jeder Wagen,
der aus dem Murboden um Rauheisen zu holen kommt, stets auch
Proviant, Getreide und Hafer herbeibringe. Den Beamten wurde
aller Handel und Wucher mit Eisen untersagt. Der Amtmann soll
am Berge seſshaft bleiben; Maut und Aufschlag wieder bei den Stock-
und Weggebühren in Vordernberg selbst eingenommen und dort „alles
Amt gehandelt werden“. Ferner sollte beraten werden, ob den
Leobenern die Errichtung eines Plahauses zu erlauben sei, und ob
es nicht besser sei, die Bürgerschaften in Leoben und Vordernberg
hinsichtlich des Eisenbezuges und Handels zu vereinigen.
In diesem Sinne wurde am 16. Juni 1539 zu Leoben eine Ord-
nung erlassen.
Auch die maximilianische Eisenordnung für den Erzberg von
1507 wurde den Forderungen der Zeit entsprechend umgearbeitet
und am 31. August 1539 mit folgenden Hauptpunkten veröffentlicht:
„Dieweil sich dann solch Bergwerk von Tag zu Tag durch Gnade des
Allmächtigen erweitert und nunmehr schwerlicher zu arbeiten, derohalben
destomehr vonnöten sein will, solches Amt mit frommen, geschickten,
fleiſsigen, unverdrossenen, arbeitsamen, verständigen Amtleuten, Wald- und
Rechenmeistern, Rechenschreibern, Wägern des Rauheisens und geschlagenen
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 621. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/641>, abgerufen am 22.11.2024.
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