damit auch die Mauthstätten zu ihrer Gebühr kommen. Aus Vordern- berg muss aber alles Eisen auf Kosten der Radmeister selbst, wie von alters her, gestellt werden. Wird mit Eisen von dort aus in anderer Weise und auf andern Wegen gehandelt, so tritt Konfis- kation und Strafe ein. Die Eisenverleger in Leoben sollen aber den Vordernberger Radmeistern Vorauslagen und Zahlungen in barem Gelde machen, nicht etwa mit andern Waren, ausser wenn diese selbst Waren statt Bargeld wollen. Das Innernberger Eisen hat nach Österreich, und überhaupt alles Erzberger Eisen nach den von alters her angewiesenen Strassen zu gehen. Im Vordernberg dürfen nur vier Hämmer, und jeder nur mit einem Feuer gehalten werden; ebenso im Innernberg, aber die Plahhäuser mögen überall gemehrt werden. Für geschlagenes Eisen im Innernberg sollen für 10 Meiler 28 Pfund Pfennige gegeben und von dem Käufer der Aufschlag bezahlt werden. Am Erzberge soll das Roheisen gut geplähet werden, auf dass die weitere Fabrikation dabei nicht Verlust und Schaden leide." --
Diese alte leobensche Eisenordnung giebt einen Einblick in den damaligen Eisenhandel und Betrieb, wobei besonders bemerkenswert ist, dass Graglach als Handelsware genannt wird.
Infolge des geteilten Besitzes bestimmte Kaiser Friedrich III. am 12. Februar 1451, dass die übliche Abgabe an die Herzöge Otto und Albrecht von Österreich, den Abt von Neuberg, die Prioren von Gaming und Maurbach von je 10 Mass Eisen oder dafür jedem 10 Pfund Heller, da das Gericht zwischen Eisenerz und Vordern- berg geteilt wurde, ebenfalls geteilt werden solle.
Am 14. Juli 1453 erteilte Kaiser Friedrich III. den Vordern- bergern ein Wappen: drei Männchen, eins rot, eins weiss und das dritte grau. Die zwei ersten hauen mit "Krampen" in ein Mass (Massel, Luppe), der dritte in den "Arzberg", illustrieren also die Hüttenarbeit und die Bergarbeit.
Am 3. Juni, 10. August und 24. September 1469 wurden dem Peter Pögl, Eisenfabrikanten in Torlein bei Afflenz, Zahlungen für 400 Hackenbüchsen, für 2400 Eisenkugeln zu denselben und für andere dem Landesfürsten gelieferte Eisenwaren angewiesen.
1478 wurde Mürzzuschlag, welches für den Eisenhandel nach Wien von grosser Wichtigkeit war, befestigt. Damals waren schlimme Kriegszeiten; Türken und Ungarn bedrängten Steiermark. Der Eisen- handel ging infolgedessen sehr zurück. Dies gab Veranlassung zu verschiedenen Ausnahmsmassregeln. So war seit dem Zwiespalt zwischen König Ladislaus von Böhmen und Kaiser Friedrich III.
Steiermark.
damit auch die Mauthstätten zu ihrer Gebühr kommen. Aus Vordern- berg muſs aber alles Eisen auf Kosten der Radmeister selbst, wie von alters her, gestellt werden. Wird mit Eisen von dort aus in anderer Weise und auf andern Wegen gehandelt, so tritt Konfis- kation und Strafe ein. Die Eisenverleger in Leoben sollen aber den Vordernberger Radmeistern Vorauslagen und Zahlungen in barem Gelde machen, nicht etwa mit andern Waren, auſser wenn diese selbst Waren statt Bargeld wollen. Das Innernberger Eisen hat nach Österreich, und überhaupt alles Erzberger Eisen nach den von alters her angewiesenen Straſsen zu gehen. Im Vordernberg dürfen nur vier Hämmer, und jeder nur mit einem Feuer gehalten werden; ebenso im Innernberg, aber die Plahhäuser mögen überall gemehrt werden. Für geschlagenes Eisen im Innernberg sollen für 10 Meiler 28 Pfund Pfennige gegeben und von dem Käufer der Aufschlag bezahlt werden. Am Erzberge soll das Roheisen gut geplähet werden, auf daſs die weitere Fabrikation dabei nicht Verlust und Schaden leide.“ —
Diese alte leobensche Eisenordnung giebt einen Einblick in den damaligen Eisenhandel und Betrieb, wobei besonders bemerkenswert ist, daſs Graglach als Handelsware genannt wird.
Infolge des geteilten Besitzes bestimmte Kaiser Friedrich III. am 12. Februar 1451, daſs die übliche Abgabe an die Herzöge Otto und Albrecht von Österreich, den Abt von Neuberg, die Prioren von Gaming und Maurbach von je 10 Maſs Eisen oder dafür jedem 10 Pfund Heller, da das Gericht zwischen Eisenerz und Vordern- berg geteilt wurde, ebenfalls geteilt werden solle.
Am 14. Juli 1453 erteilte Kaiser Friedrich III. den Vordern- bergern ein Wappen: drei Männchen, eins rot, eins weiſs und das dritte grau. Die zwei ersten hauen mit „Krampen“ in ein Maſs (Massel, Luppe), der dritte in den „Arzberg“, illustrieren also die Hüttenarbeit und die Bergarbeit.
Am 3. Juni, 10. August und 24. September 1469 wurden dem Peter Pögl, Eisenfabrikanten in Torlein bei Afflenz, Zahlungen für 400 Hackenbüchsen, für 2400 Eisenkugeln zu denselben und für andere dem Landesfürsten gelieferte Eisenwaren angewiesen.
1478 wurde Mürzzuschlag, welches für den Eisenhandel nach Wien von groſser Wichtigkeit war, befestigt. Damals waren schlimme Kriegszeiten; Türken und Ungarn bedrängten Steiermark. Der Eisen- handel ging infolgedessen sehr zurück. Dies gab Veranlassung zu verschiedenen Ausnahmsmaſsregeln. So war seit dem Zwiespalt zwischen König Ladislaus von Böhmen und Kaiser Friedrich III.
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[602/0622]
Steiermark.
damit auch die Mauthstätten zu ihrer Gebühr kommen. Aus Vordern-
berg muſs aber alles Eisen auf Kosten der Radmeister selbst, wie
von alters her, gestellt werden. Wird mit Eisen von dort aus in
anderer Weise und auf andern Wegen gehandelt, so tritt Konfis-
kation und Strafe ein. Die Eisenverleger in Leoben sollen aber den
Vordernberger Radmeistern Vorauslagen und Zahlungen in barem
Gelde machen, nicht etwa mit andern Waren, auſser wenn diese
selbst Waren statt Bargeld wollen. Das Innernberger Eisen hat nach
Österreich, und überhaupt alles Erzberger Eisen nach den von alters
her angewiesenen Straſsen zu gehen. Im Vordernberg dürfen nur vier
Hämmer, und jeder nur mit einem Feuer gehalten werden; ebenso
im Innernberg, aber die Plahhäuser mögen überall gemehrt werden.
Für geschlagenes Eisen im Innernberg sollen für 10 Meiler 28 Pfund
Pfennige gegeben und von dem Käufer der Aufschlag bezahlt werden.
Am Erzberge soll das Roheisen gut geplähet werden, auf daſs die
weitere Fabrikation dabei nicht Verlust und Schaden leide.“ —
Diese alte leobensche Eisenordnung giebt einen Einblick in den
damaligen Eisenhandel und Betrieb, wobei besonders bemerkenswert
ist, daſs Graglach als Handelsware genannt wird.
Infolge des geteilten Besitzes bestimmte Kaiser Friedrich III. am
12. Februar 1451, daſs die übliche Abgabe an die Herzöge Otto und
Albrecht von Österreich, den Abt von Neuberg, die Prioren von
Gaming und Maurbach von je 10 Maſs Eisen oder dafür jedem
10 Pfund Heller, da das Gericht zwischen Eisenerz und Vordern-
berg geteilt wurde, ebenfalls geteilt werden solle.
Am 14. Juli 1453 erteilte Kaiser Friedrich III. den Vordern-
bergern ein Wappen: drei Männchen, eins rot, eins weiſs und das
dritte grau. Die zwei ersten hauen mit „Krampen“ in ein Maſs
(Massel, Luppe), der dritte in den „Arzberg“, illustrieren also die
Hüttenarbeit und die Bergarbeit.
Am 3. Juni, 10. August und 24. September 1469 wurden dem
Peter Pögl, Eisenfabrikanten in Torlein bei Afflenz, Zahlungen für
400 Hackenbüchsen, für 2400 Eisenkugeln zu denselben und für
andere dem Landesfürsten gelieferte Eisenwaren angewiesen.
1478 wurde Mürzzuschlag, welches für den Eisenhandel nach
Wien von groſser Wichtigkeit war, befestigt. Damals waren schlimme
Kriegszeiten; Türken und Ungarn bedrängten Steiermark. Der Eisen-
handel ging infolgedessen sehr zurück. Dies gab Veranlassung zu
verschiedenen Ausnahmsmaſsregeln. So war seit dem Zwiespalt
zwischen König Ladislaus von Böhmen und Kaiser Friedrich III.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 602. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/622>, abgerufen am 22.11.2024.
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