Joachimsthaler Bergordnung von dem Grafen Schlick erlassen. Aus demselben Jahre wie die Schneeberger Bergordnung (1477) entstammt die alte Salzburger Ordnung. Eine Sammlung bergrechtlicher Be- stimmungen erschien zu Ende des 15. Jahrhunderts als "Berk-Ord- nung der Graueschaft zu Nassau des Amptes Siegen". Die ältere kurtrierische Bergordnung, welche aber verloren gegangen ist, ent- stand zwischen 1503 und 1511. Die ursprünglich für den einzelnen Ort abgefassten bergrechtlichen und bergpolizeilichen Bestimmungen wurden dann häufig als Landesbergordnungen auf das ganze Land übertragen. In dieser Weise entstand 1509 die älteste kursächsische Bergordnung, die von Herzog Georg von Sachsen zunächst nur für Annaberg erlassen war, aus welcher aber die meisten deutschen Berg- ordnungen herzuleiten sind. So bildete sie z. B. das Vorbild für die wichtige Joachimsthaler Ordnung von 1518. Die Eide sind in dieser gleichlautend mit denen der kursächsischen Bergordnung.
Kaiser Maximilian, der lebhaften Anteil an der Entwickelung des Bergbaues seiner Länder nahm, erliess Montag vor heiligen drei Könige 1517 eine Bergordnung für die Bergwerke in Österreich, Steier- mark, Kärnthen und Krain 1). Für den Harz erliessen 1521 die Grafen von Hohnstein ein Bergfreiheitspatent für den Silberbergbau zu Lauter- berg, welcher 1528 die hohnsteinische Bergordnung für Lauterberg folgte, und 1524 veröffentlichte Herzog Heinrich der Jüngere die erste vollständige und gedruckte Bergordnung für seine Bergwerke bei Gittelde im Grunde 2), welche 1532 als Bergfreiheitspatent auf den ganzen Kommunion-Oberharz ausgedehnt wurde. Die Bergordnungen wurden namentlich nach eingetretenem Regierungswechsel erneuert und je nach Bedürfnis durch Zusätze erweitert. So wurde eine neue kurfürstlich sächsische Bergordnung von Herzog Georg 1536 erlassen, eine weitere 1554 von Kurfürst August, eine vom 25. Januar 1570 und eine von 1584. -- Kaiser Ferdinand, gleichfalls ein grosser Förderer des Bergbaues, erliess viele Bergordnungen. Eine der ersten war sein "Vertrag mit den böhmischen Ständen wegen des Bergbaues" 1534; sodann die neue ausführliche Bergordnung des freien Königl. Berg- werks S. Joachimsthal von 1548. -- Im Jahre 1553 erliess er eine für seine niederösterreichischen Lande, und 1556 die sogenannte "Schwazer Erfindung", eine Sammlung älterer Berggesetze. Von wichtigeren Bergordnungen des 16. Jahrhunderts führen wir noch an: die Tarnowitzer von 1528, welche auf einer älteren fränkischen be-
1) Abgedruckt in Wagner, corpus juris metallici, p. 34.
2) Siehe Wagner, corpus juris metallici, p. 1042.
Bergbau.
Joachimsthaler Bergordnung von dem Grafen Schlick erlassen. Aus demselben Jahre wie die Schneeberger Bergordnung (1477) entstammt die alte Salzburger Ordnung. Eine Sammlung bergrechtlicher Be- stimmungen erschien zu Ende des 15. Jahrhunderts als „Berk-Ord- nung der Graueschaft zu Nassau des Amptes Siegen“. Die ältere kurtrierische Bergordnung, welche aber verloren gegangen ist, ent- stand zwischen 1503 und 1511. Die ursprünglich für den einzelnen Ort abgefaſsten bergrechtlichen und bergpolizeilichen Bestimmungen wurden dann häufig als Landesbergordnungen auf das ganze Land übertragen. In dieser Weise entstand 1509 die älteste kursächsische Bergordnung, die von Herzog Georg von Sachsen zunächst nur für Annaberg erlassen war, aus welcher aber die meisten deutschen Berg- ordnungen herzuleiten sind. So bildete sie z. B. das Vorbild für die wichtige Joachimsthaler Ordnung von 1518. Die Eide sind in dieser gleichlautend mit denen der kursächsischen Bergordnung.
Kaiser Maximilian, der lebhaften Anteil an der Entwickelung des Bergbaues seiner Länder nahm, erlieſs Montag vor heiligen drei Könige 1517 eine Bergordnung für die Bergwerke in Österreich, Steier- mark, Kärnthen und Krain 1). Für den Harz erlieſsen 1521 die Grafen von Hohnstein ein Bergfreiheitspatent für den Silberbergbau zu Lauter- berg, welcher 1528 die hohnsteinische Bergordnung für Lauterberg folgte, und 1524 veröffentlichte Herzog Heinrich der Jüngere die erste vollständige und gedruckte Bergordnung für seine Bergwerke bei Gittelde im Grunde 2), welche 1532 als Bergfreiheitspatent auf den ganzen Kommunion-Oberharz ausgedehnt wurde. Die Bergordnungen wurden namentlich nach eingetretenem Regierungswechsel erneuert und je nach Bedürfnis durch Zusätze erweitert. So wurde eine neue kurfürstlich sächsische Bergordnung von Herzog Georg 1536 erlassen, eine weitere 1554 von Kurfürst August, eine vom 25. Januar 1570 und eine von 1584. — Kaiser Ferdinand, gleichfalls ein groſser Förderer des Bergbaues, erlieſs viele Bergordnungen. Eine der ersten war sein „Vertrag mit den böhmischen Ständen wegen des Bergbaues“ 1534; sodann die neue ausführliche Bergordnung des freien Königl. Berg- werks S. Joachimsthal von 1548. — Im Jahre 1553 erlieſs er eine für seine niederösterreichischen Lande, und 1556 die sogenannte „Schwazer Erfindung“, eine Sammlung älterer Berggesetze. Von wichtigeren Bergordnungen des 16. Jahrhunderts führen wir noch an: die Tarnowitzer von 1528, welche auf einer älteren fränkischen be-
1) Abgedruckt in Wagner, corpus juris metallici, p. 34.
2) Siehe Wagner, corpus juris metallici, p. 1042.
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Bergbau.
Joachimsthaler Bergordnung von dem Grafen Schlick erlassen. Aus
demselben Jahre wie die Schneeberger Bergordnung (1477) entstammt
die alte Salzburger Ordnung. Eine Sammlung bergrechtlicher Be-
stimmungen erschien zu Ende des 15. Jahrhunderts als „Berk-Ord-
nung der Graueschaft zu Nassau des Amptes Siegen“. Die ältere
kurtrierische Bergordnung, welche aber verloren gegangen ist, ent-
stand zwischen 1503 und 1511. Die ursprünglich für den einzelnen
Ort abgefaſsten bergrechtlichen und bergpolizeilichen Bestimmungen
wurden dann häufig als Landesbergordnungen auf das ganze Land
übertragen. In dieser Weise entstand 1509 die älteste kursächsische
Bergordnung, die von Herzog Georg von Sachsen zunächst nur für
Annaberg erlassen war, aus welcher aber die meisten deutschen Berg-
ordnungen herzuleiten sind. So bildete sie z. B. das Vorbild für die
wichtige Joachimsthaler Ordnung von 1518. Die Eide sind in dieser
gleichlautend mit denen der kursächsischen Bergordnung.
Kaiser Maximilian, der lebhaften Anteil an der Entwickelung des
Bergbaues seiner Länder nahm, erlieſs Montag vor heiligen drei
Könige 1517 eine Bergordnung für die Bergwerke in Österreich, Steier-
mark, Kärnthen und Krain 1). Für den Harz erlieſsen 1521 die Grafen
von Hohnstein ein Bergfreiheitspatent für den Silberbergbau zu Lauter-
berg, welcher 1528 die hohnsteinische Bergordnung für Lauterberg
folgte, und 1524 veröffentlichte Herzog Heinrich der Jüngere die erste
vollständige und gedruckte Bergordnung für seine Bergwerke bei
Gittelde im Grunde 2), welche 1532 als Bergfreiheitspatent auf den
ganzen Kommunion-Oberharz ausgedehnt wurde. Die Bergordnungen
wurden namentlich nach eingetretenem Regierungswechsel erneuert
und je nach Bedürfnis durch Zusätze erweitert. So wurde eine neue
kurfürstlich sächsische Bergordnung von Herzog Georg 1536 erlassen,
eine weitere 1554 von Kurfürst August, eine vom 25. Januar 1570
und eine von 1584. — Kaiser Ferdinand, gleichfalls ein groſser Förderer
des Bergbaues, erlieſs viele Bergordnungen. Eine der ersten war sein
„Vertrag mit den böhmischen Ständen wegen des Bergbaues“ 1534;
sodann die neue ausführliche Bergordnung des freien Königl. Berg-
werks S. Joachimsthal von 1548. — Im Jahre 1553 erlieſs er eine
für seine niederösterreichischen Lande, und 1556 die sogenannte
„Schwazer Erfindung“, eine Sammlung älterer Berggesetze. Von
wichtigeren Bergordnungen des 16. Jahrhunderts führen wir noch an:
die Tarnowitzer von 1528, welche auf einer älteren fränkischen be-
1) Abgedruckt in Wagner, corpus juris metallici, p. 34.
2) Siehe Wagner, corpus juris metallici, p. 1042.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 544. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/564>, abgerufen am 25.11.2024.
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