Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895.Wasserhämmer. in solcher Zahl, dass sich bereits im Jahre 1525 Herzog Johann vonCleve veranlasst sah, eine Verordnung zu erlassen, dass keine neue Schlachten in den sauerländischen Flüssen angelegt werden dürften, die seit Menschengedenken errichteten niedergerissen, die übrigen den natürlichen Ufern gleichgestellt würden. [Abbildung]
Fig. 173. Diese Hammerwerke bereiteten hauptsächlich den für die Draht- 31*
Wasserhämmer. in solcher Zahl, daſs sich bereits im Jahre 1525 Herzog Johann vonCleve veranlaſst sah, eine Verordnung zu erlassen, daſs keine neue Schlachten in den sauerländischen Flüssen angelegt werden dürften, die seit Menschengedenken errichteten niedergerissen, die übrigen den natürlichen Ufern gleichgestellt würden. [Abbildung]
Fig. 173. Diese Hammerwerke bereiteten hauptsächlich den für die Draht- 31*
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Wasserhämmer.
in solcher Zahl, daſs sich bereits im Jahre 1525 Herzog Johann von
Cleve veranlaſst sah, eine Verordnung zu erlassen, daſs keine neue
Schlachten in den sauerländischen Flüssen angelegt werden dürften,
die seit Menschengedenken errichteten niedergerissen, die übrigen
den natürlichen Ufern gleichgestellt würden.
[Abbildung Fig. 173.]
Diese Hammerwerke bereiteten hauptsächlich den für die Draht-
fabrikation der Mark so sehr begehrten Osemund (Osmund) und diese
Osemundhämmer waren von Anfang an und zu allen Zeiten Schwanz-
hämmer. Wegen des Holzmangels und der Entwaldung verbot Herzog
Wilhelm von Cleve am 2. November 1559 ausdrücklich die Anlage
weiterer Osemundschmieden in dem altenaischen Kreise.
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Zitationshilfe: | Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 483. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/503>, abgerufen am 16.02.2025. |