geborener einräumen. Dazu gehörte mit in erster Linie das Recht der Zunftfähigkeit. Dagegen protestierten aber die Zünfte, und die Schlosserzunft zu Schmalkalden bat den Grafen schriftlich "sie mit den Pfaffenkindern zu verschonen".
Die Bezeichnung "Schlosser" für einzelne Personen erscheint aller- dings schon viel früher, aber diese Schlosser waren Mitglieder der Schmiedezunft. Dass das Anfertigen der Schlüssel und Schlösser vordem eine zunftmässige Arbeit der Schmiede war, geht aus dem alten Bamberger Recht 1) von 1329 hervor. Darin heisst es:
"Ez ist auch gesatzt vnd ist verboten allen smiden, di ze Baben- berg gesessen sein, daz in dcheiner, dcheinen sluzzel nieman machen soll, na keinem teige, noch wahs (Wachs) oder thon (als Abdruck zum Modell), wenne einen sluzzel nach dem andern, oder nach einem sloss den sol er auch machen, ein sluzzel einem biderben manne, daz der sich versehe, daz es an geuerde sei vnd an arg -- vnd welher smit daz verbricht der als verren (überführt) wurde und da er mit seinem aide da fur nicht dergibt als oft (V phunt) phenn [5 Pfd. Pfennige]: hat er den phenn. nicht so soll er von der stat als lang sein bis er sie gibt."
Dagegen wird allerdings bereits im Jahre 1330 in Nürnberg ein "Shlosser Heuter" und 1348 ein "Slozzer Hertel" aufgeführt und bei dem Aufstande der Nürnberger Handwerker, die sich für Günther von Schwarzburg erklärten, gegen den Rat, der es mit Karl IV. hielt, war der "Schlosser Lodner" der geistige Führer und die Seele der Bewegung. Die Aufständigen siegten und vertrieben den Rat aus der Stadt. Der neue Rat ertheilte Conrad Lodner wegen seiner Verdienste den Auftrag, die zerstörten Schlösser und Thüren zu reparieren. 30 Wochen dauerte seine Arbeit, aber ehe er noch seinen Lohn dafür erhielt, starb Kaiser Günther. Karl IV. eroberte die Stadt, setzte den alten Rat wieder ein und liess die Urheber des Auf- standes hinrichten. Lodner, der sich immer mit Energie den Aus- schreitungen des Pöbels widersetzt hatte, erlitt zwar nicht den Tod, aber er wurde für immer aus Nürnberg verbannt. Für seine Arbeit erhielt er natürlich nichts.
Ferner werden als Schlosser im 14. Jahrhundert genannt: Schnabel in Breslau 1361, und Hoike in Merseburg 1387. Von Schnabel wird die Anekdote berichtet, dass er am Sonnabend nach
1) Siehe Zöpfl, Das alte Bamberger Recht als Quelle des Carolina-Urkunden- buches, S. 366. (Aus dem Gerichtsbuche von 1329.)
Die Schlosserei im 16. Jahrhundert.
geborener einräumen. Dazu gehörte mit in erster Linie das Recht der Zunftfähigkeit. Dagegen protestierten aber die Zünfte, und die Schlosserzunft zu Schmalkalden bat den Grafen schriftlich „sie mit den Pfaffenkindern zu verschonen“.
Die Bezeichnung „Schlosser“ für einzelne Personen erscheint aller- dings schon viel früher, aber diese Schlosser waren Mitglieder der Schmiedezunft. Daſs das Anfertigen der Schlüssel und Schlösser vordem eine zunftmäſsige Arbeit der Schmiede war, geht aus dem alten Bamberger Recht 1) von 1329 hervor. Darin heiſst es:
„Ez ist auch gesatzt vnd ist verboten allen smiden, di ze Baben- berg gesessen sein, daz in dcheiner, dcheinen sluzzel nieman machen soll, na keinem teige, noch wahs (Wachs) oder thon (als Abdruck zum Modell), wenne einen sluzzel nach dem andern, oder nach einem sloss den sol er auch machen, ein sluzzel einem biderben manne, daz der sich versehe, daz es an geuerde sei vnd an arg — vnd welher smit daz verbricht der als verren (überführt) wurde und da er mit seinem aide da fur nicht dergibt als oft (V phunt) phenn [5 Pfd. Pfennige]: hat er den phenn. nicht so soll er von der stat als lang sein bis er sie gibt.“
Dagegen wird allerdings bereits im Jahre 1330 in Nürnberg ein „Shlosser Heuter“ und 1348 ein „Slozzer Hertel“ aufgeführt und bei dem Aufstande der Nürnberger Handwerker, die sich für Günther von Schwarzburg erklärten, gegen den Rat, der es mit Karl IV. hielt, war der „Schlosser Lodner“ der geistige Führer und die Seele der Bewegung. Die Aufständigen siegten und vertrieben den Rat aus der Stadt. Der neue Rat ertheilte Conrad Lodner wegen seiner Verdienste den Auftrag, die zerstörten Schlösser und Thüren zu reparieren. 30 Wochen dauerte seine Arbeit, aber ehe er noch seinen Lohn dafür erhielt, starb Kaiser Günther. Karl IV. eroberte die Stadt, setzte den alten Rat wieder ein und lieſs die Urheber des Auf- standes hinrichten. Lodner, der sich immer mit Energie den Aus- schreitungen des Pöbels widersetzt hatte, erlitt zwar nicht den Tod, aber er wurde für immer aus Nürnberg verbannt. Für seine Arbeit erhielt er natürlich nichts.
Ferner werden als Schlosser im 14. Jahrhundert genannt: Schnabel in Breslau 1361, und Hoike in Merseburg 1387. Von Schnabel wird die Anekdote berichtet, daſs er am Sonnabend nach
1) Siehe Zöpfl, Das alte Bamberger Recht als Quelle des Carolina-Urkunden- buches, S. 366. (Aus dem Gerichtsbuche von 1329.)
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0489"n="469"/><fwplace="top"type="header">Die Schlosserei im 16. Jahrhundert.</fw><lb/>
geborener einräumen. Dazu gehörte mit in erster Linie das Recht<lb/>
der Zunftfähigkeit. Dagegen protestierten aber die Zünfte, und die<lb/>
Schlosserzunft zu Schmalkalden bat den Grafen schriftlich „sie mit<lb/>
den Pfaffenkindern zu verschonen“.</p><lb/><p>Die Bezeichnung „Schlosser“ für einzelne Personen erscheint aller-<lb/>
dings schon viel früher, aber diese Schlosser waren Mitglieder der<lb/>
Schmiedezunft. Daſs das Anfertigen der Schlüssel und Schlösser<lb/>
vordem eine zunftmäſsige Arbeit der Schmiede war, geht aus dem<lb/>
alten Bamberger Recht <noteplace="foot"n="1)">Siehe <hirendition="#g">Zöpfl</hi>, Das alte Bamberger Recht als Quelle des Carolina-Urkunden-<lb/>
buches, S. 366. (Aus dem Gerichtsbuche von 1329.)</note> von 1329 hervor. Darin heiſst es:</p><lb/><p>„Ez ist auch gesatzt vnd ist verboten allen <hirendition="#g">smiden</hi>, di ze Baben-<lb/>
berg gesessen sein, daz in dcheiner, dcheinen sluzzel nieman machen<lb/>
soll, na keinem teige, noch wahs (Wachs) oder thon (als Abdruck<lb/>
zum Modell), wenne einen sluzzel nach dem andern, oder nach einem<lb/>
sloss den sol er auch machen, ein sluzzel einem biderben manne, daz<lb/>
der sich versehe, daz es an geuerde sei vnd an arg — vnd welher<lb/>
smit daz verbricht der als verren (überführt) wurde und da er mit<lb/>
seinem aide da fur nicht dergibt als oft (V phunt) phenn [5 Pfd.<lb/>
Pfennige]: hat er den phenn. nicht so soll er von der stat als lang<lb/>
sein bis er sie gibt.“</p><lb/><p>Dagegen wird allerdings bereits im Jahre 1330 in Nürnberg ein<lb/>„Shlosser <hirendition="#g">Heuter</hi>“ und 1348 ein „Slozzer <hirendition="#g">Hertel</hi>“ aufgeführt und<lb/>
bei dem Aufstande der Nürnberger Handwerker, die sich für Günther<lb/>
von Schwarzburg erklärten, gegen den Rat, der es mit Karl IV.<lb/>
hielt, war der „Schlosser <hirendition="#g">Lodner</hi>“ der geistige Führer und die Seele<lb/>
der Bewegung. Die Aufständigen siegten und vertrieben den Rat aus<lb/>
der Stadt. Der neue Rat ertheilte <hirendition="#g">Conrad Lodner</hi> wegen seiner<lb/>
Verdienste den Auftrag, die zerstörten Schlösser und Thüren zu<lb/>
reparieren. 30 Wochen dauerte seine Arbeit, aber ehe er noch seinen<lb/>
Lohn dafür erhielt, starb Kaiser Günther. Karl IV. eroberte die<lb/>
Stadt, setzte den alten Rat wieder ein und lieſs die Urheber des Auf-<lb/>
standes hinrichten. <hirendition="#g">Lodner</hi>, der sich immer mit Energie den Aus-<lb/>
schreitungen des Pöbels widersetzt hatte, erlitt zwar nicht den Tod,<lb/>
aber er wurde für immer aus Nürnberg verbannt. Für seine Arbeit<lb/>
erhielt er natürlich nichts.</p><lb/><p>Ferner werden als Schlosser im 14. Jahrhundert genannt:<lb/><hirendition="#g">Schnabel</hi> in Breslau 1361, und <hirendition="#g">Hoike</hi> in Merseburg 1387. Von<lb/><hirendition="#g">Schnabel</hi> wird die Anekdote berichtet, daſs er am Sonnabend nach<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[469/0489]
Die Schlosserei im 16. Jahrhundert.
geborener einräumen. Dazu gehörte mit in erster Linie das Recht
der Zunftfähigkeit. Dagegen protestierten aber die Zünfte, und die
Schlosserzunft zu Schmalkalden bat den Grafen schriftlich „sie mit
den Pfaffenkindern zu verschonen“.
Die Bezeichnung „Schlosser“ für einzelne Personen erscheint aller-
dings schon viel früher, aber diese Schlosser waren Mitglieder der
Schmiedezunft. Daſs das Anfertigen der Schlüssel und Schlösser
vordem eine zunftmäſsige Arbeit der Schmiede war, geht aus dem
alten Bamberger Recht 1) von 1329 hervor. Darin heiſst es:
„Ez ist auch gesatzt vnd ist verboten allen smiden, di ze Baben-
berg gesessen sein, daz in dcheiner, dcheinen sluzzel nieman machen
soll, na keinem teige, noch wahs (Wachs) oder thon (als Abdruck
zum Modell), wenne einen sluzzel nach dem andern, oder nach einem
sloss den sol er auch machen, ein sluzzel einem biderben manne, daz
der sich versehe, daz es an geuerde sei vnd an arg — vnd welher
smit daz verbricht der als verren (überführt) wurde und da er mit
seinem aide da fur nicht dergibt als oft (V phunt) phenn [5 Pfd.
Pfennige]: hat er den phenn. nicht so soll er von der stat als lang
sein bis er sie gibt.“
Dagegen wird allerdings bereits im Jahre 1330 in Nürnberg ein
„Shlosser Heuter“ und 1348 ein „Slozzer Hertel“ aufgeführt und
bei dem Aufstande der Nürnberger Handwerker, die sich für Günther
von Schwarzburg erklärten, gegen den Rat, der es mit Karl IV.
hielt, war der „Schlosser Lodner“ der geistige Führer und die Seele
der Bewegung. Die Aufständigen siegten und vertrieben den Rat aus
der Stadt. Der neue Rat ertheilte Conrad Lodner wegen seiner
Verdienste den Auftrag, die zerstörten Schlösser und Thüren zu
reparieren. 30 Wochen dauerte seine Arbeit, aber ehe er noch seinen
Lohn dafür erhielt, starb Kaiser Günther. Karl IV. eroberte die
Stadt, setzte den alten Rat wieder ein und lieſs die Urheber des Auf-
standes hinrichten. Lodner, der sich immer mit Energie den Aus-
schreitungen des Pöbels widersetzt hatte, erlitt zwar nicht den Tod,
aber er wurde für immer aus Nürnberg verbannt. Für seine Arbeit
erhielt er natürlich nichts.
Ferner werden als Schlosser im 14. Jahrhundert genannt:
Schnabel in Breslau 1361, und Hoike in Merseburg 1387. Von
Schnabel wird die Anekdote berichtet, daſs er am Sonnabend nach
1) Siehe Zöpfl, Das alte Bamberger Recht als Quelle des Carolina-Urkunden-
buches, S. 366. (Aus dem Gerichtsbuche von 1329.)
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 469. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/489>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.