jeder Streiter an seiner Seite ein gutes, langes Messer oder ein wohl- schneidendes Schwert tragen und bei der Musterung von 1513 ein jeder seinen Degen oder langes Messer selbst haben 1). Messer ist manchmal ganz gleichbedeutend mit Schwert. Wenn die Zipser im 14. Jahrhundert ein altes Gesetz hatten, wonach ihre Messer eine bestimmte Länge haben mussten, so sind hierunter Seitengewehre verstanden, und wir finden zu derselben Zeit ein ganz ähnliches Gebot in Regensburg, wonach niemand verborgene und längere Messer tragen durfte, als das am Marktturm eingemauerte Mass erlaubte.
Deshalb unterschied man auch Langmesserschmiede und Kurz- messerschmiede. Indes war das Verhältnis der Klingenschmiede zu den Messerschmieden durchaus verschieden an verschiedenen Orten. Dies drückte sich deutlich in der Verschiedenartigkeit der Meister- stücke der Messerer an verschiedenen Plätzen aus. Während an einigen Orten wirkliche Messerschmiedearbeiten gefordert wurden, bestand an den meisten Plätzen das Meisterstück in der Anfertigung von Klingen, wie z. B. in Rothenburg a. d. Tauber nebst verschie- denen Messern und Dolchen in Herstellung eines Richtschwertes, in Koblenz in Anfertigung eines Schwertes und Panzerstechers. Deshalb war aber auch die Vorbildung der Messerergesellen eine ganz un- gleichmässige, und daher kam es, dass man diesen bei der Aufnahme als Meister an einem andern Orte in der Regel grosse Schwierig- keiten machte. Man verlangte von ihnen ein neues Meisterstück nach des Platzes Sitte und Gebrauch. Am strengsten waren in dieser Beziehung die Städte, in denen die Trennung zwischen Schwertschmied und Messerschmied vollständig durchgeführt war, wie in Nürnberg und Augsburg. In letzterer Stadt musste ein fremder Messerer- geselle, der das Meisterrecht erlangen wollte, ein "Jahrsitzer" werden, d. h. nach vorangegangener Meldung vier volle Jahre ununterbrochen arbeiten und in der letzten Zeit binnen einigen Wochen das ihm aufgegebene Meisterstück verfertigen.
In Nürnberg, wo sich die Trennung von Messerern und Klingen- schmieden zuerst vollzog, wird im Jahre 1285 zum erstenmal ein "Mezzerer" (cultellator) Henricus Merndorfer genannt. Die Namen der hervorragenden Messerschmiede des 13. und 14. Jahr- hunderts haben wir bereits angeführt (Bd. I, S. 857). Die ältesten
1)Krenner, Bayerische Landtagshandlungen, Bd. VII, S. 337 und Bd. XVIII, S. 435. -- Berlepsch, Chronik der Feuerarbeiter, S. 120.
Die Waffenschmiedekunst im 16. Jahrhundert.
jeder Streiter an seiner Seite ein gutes, langes Messer oder ein wohl- schneidendes Schwert tragen und bei der Musterung von 1513 ein jeder seinen Degen oder langes Messer selbst haben 1). Messer ist manchmal ganz gleichbedeutend mit Schwert. Wenn die Zipser im 14. Jahrhundert ein altes Gesetz hatten, wonach ihre Messer eine bestimmte Länge haben muſsten, so sind hierunter Seitengewehre verstanden, und wir finden zu derselben Zeit ein ganz ähnliches Gebot in Regensburg, wonach niemand verborgene und längere Messer tragen durfte, als das am Marktturm eingemauerte Maſs erlaubte.
Deshalb unterschied man auch Langmesserschmiede und Kurz- messerschmiede. Indes war das Verhältnis der Klingenschmiede zu den Messerschmieden durchaus verschieden an verschiedenen Orten. Dies drückte sich deutlich in der Verschiedenartigkeit der Meister- stücke der Messerer an verschiedenen Plätzen aus. Während an einigen Orten wirkliche Messerschmiedearbeiten gefordert wurden, bestand an den meisten Plätzen das Meisterstück in der Anfertigung von Klingen, wie z. B. in Rothenburg a. d. Tauber nebst verschie- denen Messern und Dolchen in Herstellung eines Richtschwertes, in Koblenz in Anfertigung eines Schwertes und Panzerstechers. Deshalb war aber auch die Vorbildung der Messerergesellen eine ganz un- gleichmäſsige, und daher kam es, daſs man diesen bei der Aufnahme als Meister an einem andern Orte in der Regel groſse Schwierig- keiten machte. Man verlangte von ihnen ein neues Meisterstück nach des Platzes Sitte und Gebrauch. Am strengsten waren in dieser Beziehung die Städte, in denen die Trennung zwischen Schwertschmied und Messerschmied vollständig durchgeführt war, wie in Nürnberg und Augsburg. In letzterer Stadt muſste ein fremder Messerer- geselle, der das Meisterrecht erlangen wollte, ein „Jahrsitzer“ werden, d. h. nach vorangegangener Meldung vier volle Jahre ununterbrochen arbeiten und in der letzten Zeit binnen einigen Wochen das ihm aufgegebene Meisterstück verfertigen.
In Nürnberg, wo sich die Trennung von Messerern und Klingen- schmieden zuerst vollzog, wird im Jahre 1285 zum erstenmal ein „Mezzerer“ (cultellator) Henricus Merndorfer genannt. Die Namen der hervorragenden Messerschmiede des 13. und 14. Jahr- hunderts haben wir bereits angeführt (Bd. I, S. 857). Die ältesten
1)Krenner, Bayerische Landtagshandlungen, Bd. VII, S. 337 und Bd. XVIII, S. 435. — Berlepsch, Chronik der Feuerarbeiter, S. 120.
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Die Waffenschmiedekunst im 16. Jahrhundert.
jeder Streiter an seiner Seite ein gutes, langes Messer oder ein wohl-
schneidendes Schwert tragen und bei der Musterung von 1513 ein
jeder seinen Degen oder langes Messer selbst haben 1). Messer ist
manchmal ganz gleichbedeutend mit Schwert. Wenn die Zipser im
14. Jahrhundert ein altes Gesetz hatten, wonach ihre Messer eine
bestimmte Länge haben muſsten, so sind hierunter Seitengewehre
verstanden, und wir finden zu derselben Zeit ein ganz ähnliches
Gebot in Regensburg, wonach niemand verborgene und längere
Messer tragen durfte, als das am Marktturm eingemauerte Maſs
erlaubte.
Deshalb unterschied man auch Langmesserschmiede und Kurz-
messerschmiede. Indes war das Verhältnis der Klingenschmiede zu
den Messerschmieden durchaus verschieden an verschiedenen Orten.
Dies drückte sich deutlich in der Verschiedenartigkeit der Meister-
stücke der Messerer an verschiedenen Plätzen aus. Während an
einigen Orten wirkliche Messerschmiedearbeiten gefordert wurden,
bestand an den meisten Plätzen das Meisterstück in der Anfertigung
von Klingen, wie z. B. in Rothenburg a. d. Tauber nebst verschie-
denen Messern und Dolchen in Herstellung eines Richtschwertes, in
Koblenz in Anfertigung eines Schwertes und Panzerstechers. Deshalb
war aber auch die Vorbildung der Messerergesellen eine ganz un-
gleichmäſsige, und daher kam es, daſs man diesen bei der Aufnahme
als Meister an einem andern Orte in der Regel groſse Schwierig-
keiten machte. Man verlangte von ihnen ein neues Meisterstück
nach des Platzes Sitte und Gebrauch. Am strengsten waren in dieser
Beziehung die Städte, in denen die Trennung zwischen Schwertschmied
und Messerschmied vollständig durchgeführt war, wie in Nürnberg
und Augsburg. In letzterer Stadt muſste ein fremder Messerer-
geselle, der das Meisterrecht erlangen wollte, ein „Jahrsitzer“ werden,
d. h. nach vorangegangener Meldung vier volle Jahre ununterbrochen
arbeiten und in der letzten Zeit binnen einigen Wochen das ihm
aufgegebene Meisterstück verfertigen.
In Nürnberg, wo sich die Trennung von Messerern und Klingen-
schmieden zuerst vollzog, wird im Jahre 1285 zum erstenmal ein
„Mezzerer“ (cultellator) Henricus Merndorfer genannt. Die
Namen der hervorragenden Messerschmiede des 13. und 14. Jahr-
hunderts haben wir bereits angeführt (Bd. I, S. 857). Die ältesten
1) Krenner, Bayerische Landtagshandlungen, Bd. VII, S. 337 und Bd. XVIII,
S. 435. — Berlepsch, Chronik der Feuerarbeiter, S. 120.
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 409. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/429>, abgerufen am 22.11.2024.
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