Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895.Die Waffenschmiedekunst im 16. Jahrhundert. denen nicht zu ähnlich sehen. Bevor ein Zeichen genehmigt wurde,hatte die Amts- und Kirchenbehörde es zu "publizieren und zu affigieren", d. h. im Bilde an die Thüren des Amtsgebäudes und der Kirche anzuschlagen und an drei aufeinander folgenden Sonntagen [Abbildung]
Fig. 118. in den drei Amtskirchen Solingen, Wald und Gräfrath, später auchnoch in Haan und Kronenberg "zu verkündigen". Wurde kein Einspruch gegen die Führung des Zeichens erhoben, Die Waffenschmiedekunst im 16. Jahrhundert. denen nicht zu ähnlich sehen. Bevor ein Zeichen genehmigt wurde,hatte die Amts- und Kirchenbehörde es zu „publizieren und zu affigieren“, d. h. im Bilde an die Thüren des Amtsgebäudes und der Kirche anzuschlagen und an drei aufeinander folgenden Sonntagen [Abbildung]
Fig. 118. in den drei Amtskirchen Solingen, Wald und Gräfrath, später auchnoch in Haan und Kronenberg „zu verkündigen“. Wurde kein Einspruch gegen die Führung des Zeichens erhoben, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0416" n="396"/><fw place="top" type="header">Die Waffenschmiedekunst im 16. Jahrhundert.</fw><lb/> denen nicht zu ähnlich sehen. Bevor ein Zeichen genehmigt wurde,<lb/> hatte die Amts- und Kirchenbehörde es zu „publizieren und zu<lb/> affigieren“, d. h. im Bilde an die Thüren des Amtsgebäudes und der<lb/> Kirche anzuschlagen und an drei aufeinander folgenden Sonntagen<lb/><figure><head>Fig. 118.</head></figure><lb/> in den drei Amtskirchen Solingen, Wald und Gräfrath, später auch<lb/> noch in Haan und Kronenberg „zu verkündigen“.</p><lb/> <p>Wurde kein Einspruch gegen die Führung des Zeichens erhoben,<lb/> so wurde dasſelbe auf den Namen des betreffenden Schwertschmiedes<lb/> (Fabrikanten) erb- und eigentümlich in die Zeichenrolle eingetragen.</p><lb/> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [396/0416]
Die Waffenschmiedekunst im 16. Jahrhundert.
denen nicht zu ähnlich sehen. Bevor ein Zeichen genehmigt wurde,
hatte die Amts- und Kirchenbehörde es zu „publizieren und zu
affigieren“, d. h. im Bilde an die Thüren des Amtsgebäudes und der
Kirche anzuschlagen und an drei aufeinander folgenden Sonntagen
[Abbildung Fig. 118.]
in den drei Amtskirchen Solingen, Wald und Gräfrath, später auch
noch in Haan und Kronenberg „zu verkündigen“.
Wurde kein Einspruch gegen die Führung des Zeichens erhoben,
so wurde dasſelbe auf den Namen des betreffenden Schwertschmiedes
(Fabrikanten) erb- und eigentümlich in die Zeichenrolle eingetragen.
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