deren allgemeiner Mangel sich bereits fühlbar macht, rettet und er- hält u. s. w. .... deshalb hat der König für sich und seine Nach- folger dem genannten Simon Sturtevant, seinen Bevollmächtigten, Vollstreckern und Pflegern (his executors, administrators and assignes) sowie seinem und deren Stellvertreter die alleinige, volle, unumschränkte und freie Macht gewährt, die vorgenannten Me- talle u. s. w. mit Steinkohlen in allen Teilen und Plätzen seines Reiches zu machen, die Gebäude, Öfen und Werkzeuge, sowohl die von ihm erfundenen, als die in anderen Betrieben gebräuchlichen, zu errichten und herzustellen für die Dauer und Frist von 31 Jahren.
Hierfür hat er von seinem Gewinn, der in 33 Teile geteilt wird (wohl in Folge des oben berechneten Reingewinns von 33 x 10000 £) 10 Teile an den König, 5 Teile an dessen ältesten Sohn Heinrich, Prinz von Wales, 2 Teile an dessen zweiten Sohn Karl, Herzog von York (den nachmaligen König Karl I.) und 1 Teil an Robert Viscount Rochester, Baron von Wainick, zu bezahlen. 1 Teil (1/33) soll dem Patentinhaber für seine Erfindung verbleiben, über die übrigen 14 Teile steht ihm die Verfügung zu, in der Weise, dass er sie unter allen denen, die ihm bei der Ausführung des Patentes helfen, sich mit ihm verbinden, ihn unterstützen, die Sache unternehmen, ver- teilen kann."
Der Vertrag wurde doppelt ausgefertigt: Sturtevant erhielt das von dem König unterschriebene und mit dem königlichen Insiegel versehene Exemplar, während der König das von jenem in gleicher Weise ausgefertigte empfing.
Sturtevant kam der in dem Patent ihm auferlegten Verpflich- tung, vor Ablauf der Osterfrist seine Abhandlung "Treatise of Metallica" zu veröffentlichen, nach. Dieselbe ist in einer Ausgabe des Patentamtes von 1858 mit dem Patent abgedruckt. -- Vergeblich aber suchen wir darin nach der eigentlichen Erfindung Sturtevants. Die Abhandlung ist in der Form eines Gespräches zwischen dem Leser und dem Erfinder gehalten. Der Erfinder hüllt sich jedoch in seinen Antworten in ein solches Dunkel von unverständlichen, selbsterfun- denen, gelehrtseinsollenden Worten, unklaren Definitionen und leeren Phrasen, dass der arme Leser sich sehr dumm vorkommt, von dem Wesen der grossen Erfindung oder von dem Wesentlichen irgend einer der vielen angeblichen Erfindungen aber nicht das mindeste erfährt.
Man könnte annehmen, dass dieser leere Wortschwall beabsichtigt gewesen sei, um die Erfindung möglichst im Unklaren zu lassen, wie dies in englischen Patentbeschreibungen häufig vorkommt, das Schick-
England im 17. Jahrhundert.
deren allgemeiner Mangel sich bereits fühlbar macht, rettet und er- hält u. s. w. .... deshalb hat der König für sich und seine Nach- folger dem genannten Simon Sturtevant, seinen Bevollmächtigten, Vollstreckern und Pflegern (his executors, administrators and assignes) sowie seinem und deren Stellvertreter die alleinige, volle, unumschränkte und freie Macht gewährt, die vorgenannten Me- talle u. s. w. mit Steinkohlen in allen Teilen und Plätzen seines Reiches zu machen, die Gebäude, Öfen und Werkzeuge, sowohl die von ihm erfundenen, als die in anderen Betrieben gebräuchlichen, zu errichten und herzustellen für die Dauer und Frist von 31 Jahren.
Hierfür hat er von seinem Gewinn, der in 33 Teile geteilt wird (wohl in Folge des oben berechneten Reingewinns von 33 × 10000 £) 10 Teile an den König, 5 Teile an dessen ältesten Sohn Heinrich, Prinz von Wales, 2 Teile an dessen zweiten Sohn Karl, Herzog von York (den nachmaligen König Karl I.) und 1 Teil an Robert Viscount Rochester, Baron von Wainick, zu bezahlen. 1 Teil (1/33) soll dem Patentinhaber für seine Erfindung verbleiben, über die übrigen 14 Teile steht ihm die Verfügung zu, in der Weise, daſs er sie unter allen denen, die ihm bei der Ausführung des Patentes helfen, sich mit ihm verbinden, ihn unterstützen, die Sache unternehmen, ver- teilen kann.“
Der Vertrag wurde doppelt ausgefertigt: Sturtevant erhielt das von dem König unterschriebene und mit dem königlichen Insiegel versehene Exemplar, während der König das von jenem in gleicher Weise ausgefertigte empfing.
Sturtevant kam der in dem Patent ihm auferlegten Verpflich- tung, vor Ablauf der Osterfrist seine Abhandlung „Treatise of Metallica“ zu veröffentlichen, nach. Dieselbe ist in einer Ausgabe des Patentamtes von 1858 mit dem Patent abgedruckt. — Vergeblich aber suchen wir darin nach der eigentlichen Erfindung Sturtevants. Die Abhandlung ist in der Form eines Gespräches zwischen dem Leser und dem Erfinder gehalten. Der Erfinder hüllt sich jedoch in seinen Antworten in ein solches Dunkel von unverständlichen, selbsterfun- denen, gelehrtseinsollenden Worten, unklaren Definitionen und leeren Phrasen, daſs der arme Leser sich sehr dumm vorkommt, von dem Wesen der groſsen Erfindung oder von dem Wesentlichen irgend einer der vielen angeblichen Erfindungen aber nicht das mindeste erfährt.
Man könnte annehmen, daſs dieser leere Wortschwall beabsichtigt gewesen sei, um die Erfindung möglichst im Unklaren zu lassen, wie dies in englischen Patentbeschreibungen häufig vorkommt, das Schick-
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England im 17. Jahrhundert.
deren allgemeiner Mangel sich bereits fühlbar macht, rettet und er-
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folger dem genannten Simon Sturtevant, seinen Bevollmächtigten,
Vollstreckern und Pflegern (his executors, administrators and
assignes) sowie seinem und deren Stellvertreter die alleinige, volle,
unumschränkte und freie Macht gewährt, die vorgenannten Me-
talle u. s. w. mit Steinkohlen in allen Teilen und Plätzen seines Reiches
zu machen, die Gebäude, Öfen und Werkzeuge, sowohl die von ihm
erfundenen, als die in anderen Betrieben gebräuchlichen, zu errichten
und herzustellen für die Dauer und Frist von 31 Jahren.
Hierfür hat er von seinem Gewinn, der in 33 Teile geteilt wird
(wohl in Folge des oben berechneten Reingewinns von 33 × 10000 £)
10 Teile an den König, 5 Teile an dessen ältesten Sohn Heinrich,
Prinz von Wales, 2 Teile an dessen zweiten Sohn Karl, Herzog von
York (den nachmaligen König Karl I.) und 1 Teil an Robert Viscount
Rochester, Baron von Wainick, zu bezahlen. 1 Teil (1/33) soll dem
Patentinhaber für seine Erfindung verbleiben, über die übrigen
14 Teile steht ihm die Verfügung zu, in der Weise, daſs er sie unter
allen denen, die ihm bei der Ausführung des Patentes helfen, sich
mit ihm verbinden, ihn unterstützen, die Sache unternehmen, ver-
teilen kann.“
Der Vertrag wurde doppelt ausgefertigt: Sturtevant erhielt das
von dem König unterschriebene und mit dem königlichen Insiegel
versehene Exemplar, während der König das von jenem in gleicher
Weise ausgefertigte empfing.
Sturtevant kam der in dem Patent ihm auferlegten Verpflich-
tung, vor Ablauf der Osterfrist seine Abhandlung „Treatise of
Metallica“ zu veröffentlichen, nach. Dieselbe ist in einer Ausgabe des
Patentamtes von 1858 mit dem Patent abgedruckt. — Vergeblich aber
suchen wir darin nach der eigentlichen Erfindung Sturtevants. Die
Abhandlung ist in der Form eines Gespräches zwischen dem Leser und
dem Erfinder gehalten. Der Erfinder hüllt sich jedoch in seinen
Antworten in ein solches Dunkel von unverständlichen, selbsterfun-
denen, gelehrtseinsollenden Worten, unklaren Definitionen und leeren
Phrasen, daſs der arme Leser sich sehr dumm vorkommt, von dem
Wesen der groſsen Erfindung oder von dem Wesentlichen irgend einer
der vielen angeblichen Erfindungen aber nicht das mindeste erfährt.
Man könnte annehmen, daſs dieser leere Wortschwall beabsichtigt
gewesen sei, um die Erfindung möglichst im Unklaren zu lassen, wie
dies in englischen Patentbeschreibungen häufig vorkommt, das Schick-
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 1250. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/1272>, abgerufen am 25.11.2024.
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