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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895.

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Frankreich im 17. Jahrhundert.

Man probierte von der erwähnten Bestellung 90 Stück wie die
bronzenen Geschütze, und sie hielten; man liess darauf noch 300
12-Pfünder, 8-Pfünder und 4-Pfünder in Perigord giessen. Bald darauf
hatten fast alle Festungen eiserne neben den Bronzegeschützen.

Ludwig XIV. suchte der französischen Industrie durch hohe
Schutzzölle aufzuhelfen. Besonders war man von jeher in Frankreich
von dem Wunsche und dem Streben erfüllt, eine eigene nationale
Stahlindustrie zu besitzen. Ludwig XIV. belegte 1687 den aus-
ländischen Stahl mit einem enormen Zoll von 12,41 Frcs. für
100 Kilo. Unter diesem Schutzzoll entstanden zwei Stahlhütten in
den westlichen Pyrenäen, aber sie nahmen keinen Aufschwung und
lieferten nur ordinären Stahl; Frankreich musste seinen Schutz-
zoll selbst bezahlen. Der Zolltarif Ludwigs XIV. vom Jahre 1664
blieb der Ausgangspunkt der französischen Zollgesetzgebung für das
ganze 18. Jahrhundert. Auf fremdes Eisen war darin ein Zoll von
0,62 Frcs. pro 100 kg bestimmt.

Über den Eisensteinbergbau bestimmte Ludwig XIV. im Juni
1680, dass jeder Grundbesitzer gebunden sein sollte, auf Aufforderung
eines benachbarten Hüttenwerkes hin, Eisenstein in seinem Gebiet zu
graben, widrigenfalls er dulden müsse, dass der betreffende Hütten-
besitzer dies thue. Die Steuern, welche König Ludwig 1680 auf
Eisen und Eisenerze legte, waren sehr hoch.

Sie betrugen: 3 sols 6 Pf. für 1 Quintal Eisenerz
8 " 9 " " 1 " Gusseisen
13 " 6 " " 1 " Schmiedeisen.

Dies war mehr als der in Deutschland übliche Zehnte.

Übrigens war die Zollpolitik unter Ludwig XIV. eine sehr
schwankende, wie aus den Zöllen auf Stahl und Stahlwerkzeuge her-
vorgeht. Dieselben betrugen nach den Tarifen vom

für Stahl für Stahlwerkzeuge
18. September 1664     2,90 Lire 4,14 Lire
25. November 1687     12,41 " 4,14 "
3. Juli 1692     10,41 " 6,21 "
2. April 1700     6,21 " 6,21 "

Dass Ludwig XIV. durch die Aufhebung des Ediktes von Nantes
und die Vertreibung der Protestanten die französische Industrie
schwer geschädigt hat, haben wir schon zu erwähnen Gelegenheit
gehabt.



Frankreich im 17. Jahrhundert.

Man probierte von der erwähnten Bestellung 90 Stück wie die
bronzenen Geschütze, und sie hielten; man lieſs darauf noch 300
12-Pfünder, 8-Pfünder und 4-Pfünder in Perigord gieſsen. Bald darauf
hatten fast alle Festungen eiserne neben den Bronzegeschützen.

Ludwig XIV. suchte der französischen Industrie durch hohe
Schutzzölle aufzuhelfen. Besonders war man von jeher in Frankreich
von dem Wunsche und dem Streben erfüllt, eine eigene nationale
Stahlindustrie zu besitzen. Ludwig XIV. belegte 1687 den aus-
ländischen Stahl mit einem enormen Zoll von 12,41 Frcs. für
100 Kilo. Unter diesem Schutzzoll entstanden zwei Stahlhütten in
den westlichen Pyrenäen, aber sie nahmen keinen Aufschwung und
lieferten nur ordinären Stahl; Frankreich muſste seinen Schutz-
zoll selbst bezahlen. Der Zolltarif Ludwigs XIV. vom Jahre 1664
blieb der Ausgangspunkt der französischen Zollgesetzgebung für das
ganze 18. Jahrhundert. Auf fremdes Eisen war darin ein Zoll von
0,62 Frcs. pro 100 kg bestimmt.

Über den Eisensteinbergbau bestimmte Ludwig XIV. im Juni
1680, daſs jeder Grundbesitzer gebunden sein sollte, auf Aufforderung
eines benachbarten Hüttenwerkes hin, Eisenstein in seinem Gebiet zu
graben, widrigenfalls er dulden müsse, daſs der betreffende Hütten-
besitzer dies thue. Die Steuern, welche König Ludwig 1680 auf
Eisen und Eisenerze legte, waren sehr hoch.

Sie betrugen: 3 sols 6 Pf. für 1 Quintal Eisenerz
8 „ 9 „ „ 1 „ Guſseisen
13 „ 6 „ „ 1 „ Schmiedeisen.

Dies war mehr als der in Deutschland übliche Zehnte.

Übrigens war die Zollpolitik unter Ludwig XIV. eine sehr
schwankende, wie aus den Zöllen auf Stahl und Stahlwerkzeuge her-
vorgeht. Dieselben betrugen nach den Tarifen vom

für Stahl für Stahlwerkzeuge
18. September 1664     2,90 Lire 4,14 Lire
25. November 1687     12,41 „ 4,14 „
3. Juli 1692     10,41 „ 6,21 „
2. April 1700     6,21 „ 6,21 „

Daſs Ludwig XIV. durch die Aufhebung des Ediktes von Nantes
und die Vertreibung der Protestanten die französische Industrie
schwer geschädigt hat, haben wir schon zu erwähnen Gelegenheit
gehabt.



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[1238/1260] Frankreich im 17. Jahrhundert. Man probierte von der erwähnten Bestellung 90 Stück wie die bronzenen Geschütze, und sie hielten; man lieſs darauf noch 300 12-Pfünder, 8-Pfünder und 4-Pfünder in Perigord gieſsen. Bald darauf hatten fast alle Festungen eiserne neben den Bronzegeschützen. Ludwig XIV. suchte der französischen Industrie durch hohe Schutzzölle aufzuhelfen. Besonders war man von jeher in Frankreich von dem Wunsche und dem Streben erfüllt, eine eigene nationale Stahlindustrie zu besitzen. Ludwig XIV. belegte 1687 den aus- ländischen Stahl mit einem enormen Zoll von 12,41 Frcs. für 100 Kilo. Unter diesem Schutzzoll entstanden zwei Stahlhütten in den westlichen Pyrenäen, aber sie nahmen keinen Aufschwung und lieferten nur ordinären Stahl; Frankreich muſste seinen Schutz- zoll selbst bezahlen. Der Zolltarif Ludwigs XIV. vom Jahre 1664 blieb der Ausgangspunkt der französischen Zollgesetzgebung für das ganze 18. Jahrhundert. Auf fremdes Eisen war darin ein Zoll von 0,62 Frcs. pro 100 kg bestimmt. Über den Eisensteinbergbau bestimmte Ludwig XIV. im Juni 1680, daſs jeder Grundbesitzer gebunden sein sollte, auf Aufforderung eines benachbarten Hüttenwerkes hin, Eisenstein in seinem Gebiet zu graben, widrigenfalls er dulden müsse, daſs der betreffende Hütten- besitzer dies thue. Die Steuern, welche König Ludwig 1680 auf Eisen und Eisenerze legte, waren sehr hoch. Sie betrugen: 3 sols 6 Pf. für 1 Quintal Eisenerz 8 „ 9 „ „ 1 „ Guſseisen 13 „ 6 „ „ 1 „ Schmiedeisen. Dies war mehr als der in Deutschland übliche Zehnte. Übrigens war die Zollpolitik unter Ludwig XIV. eine sehr schwankende, wie aus den Zöllen auf Stahl und Stahlwerkzeuge her- vorgeht. Dieselben betrugen nach den Tarifen vom für Stahl für Stahlwerkzeuge 18. September 1664 2,90 Lire 4,14 Lire 25. November 1687 12,41 „ 4,14 „ 3. Juli 1692 10,41 „ 6,21 „ 2. April 1700 6,21 „ 6,21 „ Daſs Ludwig XIV. durch die Aufhebung des Ediktes von Nantes und die Vertreibung der Protestanten die französische Industrie schwer geschädigt hat, haben wir schon zu erwähnen Gelegenheit gehabt.

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 1238. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/1260>, abgerufen am 26.11.2024.