1 " zwier geschmelzt Eisen je nach der Güte 22 bis 26 "
1 " Schien-Eisen 1 fl. 5 "
1 " Stab-Eisen ist dem zweigeschmolzenen gleich.
Hierbei wird bestimmt, dass ohne besondere Zulassung kein Eisen ausser Landes verkauft werden darf. Über die Warenpreise der Schlosser und Kleinschmiede, der Plattner, Büchsenschmiede und Sporer, Messerschmiede, Feilenhauer, Zirkel- und Bohrerschmiede, Windenmacher, Grob- und Hufschmiede, Nagel- und Zweckenschmiede verweisen wir auf die angeführte Verordnung. Nur folgende Preise greifen wir heraus:
1 gemeines Stubenthürschloss 1 fl. 15 Gr.
1 Hausthürschloss 4 " -- "
1 gemeinen Schlüssel -- " 1 "
1 Hauptschlüssel 12 bis 15 "
1 Panzer "ein Küriss, so forne Schussfrey" 20 " 30 fl.
1 gemein Küriss 14 " 15 "
1 Reuter-Rüstung 8 " 9 "
1 Soldaten-Rüstung 5 " 6 "
1 Degen mit schlagfreier Klinge 3 " 4 "
u. s. w.
1 Bille (Pille) 12 Gr., Nagelbohrer 3 Pf., Feilen und Raspeln 3 bis 7 Gr., grösser nach dem Gewicht, -- 1 Beisszange 2 bis 4 Gr., 1 Hammer 2 bis 5 Gr., 1 Zimmer-Säge 18 bis 21 Gr., 1 neues Huf- eisen 1 Gr. 6 Pf., 1 Hemmkette 6 Ellen lang und stark 2 fl. 6 Gr., 1 Schock starke Lattennägel 4 Gr., 1 Schock Hufnägel 18 Pf. (s. S. 977), 1 Zimmeraxt 12 bis 15 Gr., 1 Holzaxt 7 bis 9 Gr., 1 Schlichtbeil 12 bis 20 Gr., 1 Fleischbeil 4 bis 6 Gr., 1 Handbeil 3 bis 4 Gr., 1000 beste Nadeln 12 Gr., mittlere 10 Gr., gewöhnliche 8 Gr. Spanische Nähnadeln das 100 12 Gr. 1000 Stecknadeln 5 Gr.
Die festbestimmte Schmelzzeit für die Eisenhütten, welche früher vom St. Georgentag bis Martini gedauert hatte, wurde ebenso wie die Verkohlungszeit von Mariä Verkündigung bis Gallitag durch Resolution vom 6. September 1675 aufgehoben und dafür bestimmt, dass jedem Hammerwerk, welches seinen ganzen Bedarf aus den kur- fürstlichen Waldungen beziehen musste, 800 Schragen Holz, denen aber, die Gelegenheit haben, Holz aus Privatwaldungen oder aus Böhmen zu beziehen, 400 bis 500 Schragen jährlich zugewiesen werden sollten. Die Hammermeister zu Giesshübel mussten jede Woche mit den Köhlern abrechnen.
In Bezug auf die Löhne der Hüttenarbeiter wurde 1660 bestimmt, dass diese bei den hohen Öfen nicht einheitlich geregelt werden
Sachsen im 17. Jahrhundert.
1 Korb Kohlen zu 7 bis 10 Gr.
1 Wage Kronen- oder Polnisch Eisen 1 fl. 6 „
1 „ zwier geschmelzt Eisen je nach der Güte 22 bis 26 „
1 „ Schien-Eisen 1 fl. 5 „
1 „ Stab-Eisen ist dem zweigeschmolzenen gleich.
Hierbei wird bestimmt, daſs ohne besondere Zulassung kein Eisen auſser Landes verkauft werden darf. Über die Warenpreise der Schlosser und Kleinschmiede, der Plattner, Büchsenschmiede und Sporer, Messerschmiede, Feilenhauer, Zirkel- und Bohrerschmiede, Windenmacher, Grob- und Hufschmiede, Nagel- und Zweckenschmiede verweisen wir auf die angeführte Verordnung. Nur folgende Preise greifen wir heraus:
1 gemeines Stubenthürschloſs 1 fl. 15 Gr.
1 Hausthürschloſs 4 „ — „
1 gemeinen Schlüssel — „ 1 „
1 Hauptschlüssel 12 bis 15 „
1 Panzer „ein Küriſs, so forne Schuſsfrey“ 20 „ 30 fl.
1 gemein Küriſs 14 „ 15 „
1 Reuter-Rüstung 8 „ 9 „
1 Soldaten-Rüstung 5 „ 6 „
1 Degen mit schlagfreier Klinge 3 „ 4 „
u. s. w.
1 Bille (Pille) 12 Gr., Nagelbohrer 3 Pf., Feilen und Raspeln 3 bis 7 Gr., gröſser nach dem Gewicht, — 1 Beiſszange 2 bis 4 Gr., 1 Hammer 2 bis 5 Gr., 1 Zimmer-Säge 18 bis 21 Gr., 1 neues Huf- eisen 1 Gr. 6 Pf., 1 Hemmkette 6 Ellen lang und stark 2 fl. 6 Gr., 1 Schock starke Lattennägel 4 Gr., 1 Schock Hufnägel 18 Pf. (s. S. 977), 1 Zimmeraxt 12 bis 15 Gr., 1 Holzaxt 7 bis 9 Gr., 1 Schlichtbeil 12 bis 20 Gr., 1 Fleischbeil 4 bis 6 Gr., 1 Handbeil 3 bis 4 Gr., 1000 beste Nadeln 12 Gr., mittlere 10 Gr., gewöhnliche 8 Gr. Spanische Nähnadeln das 100 12 Gr. 1000 Stecknadeln 5 Gr.
Die festbestimmte Schmelzzeit für die Eisenhütten, welche früher vom St. Georgentag bis Martini gedauert hatte, wurde ebenso wie die Verkohlungszeit von Mariä Verkündigung bis Gallitag durch Resolution vom 6. September 1675 aufgehoben und dafür bestimmt, daſs jedem Hammerwerk, welches seinen ganzen Bedarf aus den kur- fürstlichen Waldungen beziehen muſste, 800 Schragen Holz, denen aber, die Gelegenheit haben, Holz aus Privatwaldungen oder aus Böhmen zu beziehen, 400 bis 500 Schragen jährlich zugewiesen werden sollten. Die Hammermeister zu Gieſshübel muſsten jede Woche mit den Köhlern abrechnen.
In Bezug auf die Löhne der Hüttenarbeiter wurde 1660 bestimmt, daſs diese bei den hohen Öfen nicht einheitlich geregelt werden
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[1205/1227]
Sachsen im 17. Jahrhundert.
1 Korb Kohlen zu 7 bis 10 Gr.
1 Wage Kronen- oder Polnisch Eisen 1 fl. 6 „
1 „ zwier geschmelzt Eisen je nach der Güte 22 bis 26 „
1 „ Schien-Eisen 1 fl. 5 „
1 „ Stab-Eisen ist dem zweigeschmolzenen gleich.
Hierbei wird bestimmt, daſs ohne besondere Zulassung kein Eisen
auſser Landes verkauft werden darf. Über die Warenpreise der
Schlosser und Kleinschmiede, der Plattner, Büchsenschmiede und
Sporer, Messerschmiede, Feilenhauer, Zirkel- und Bohrerschmiede,
Windenmacher, Grob- und Hufschmiede, Nagel- und Zweckenschmiede
verweisen wir auf die angeführte Verordnung. Nur folgende Preise
greifen wir heraus:
1 gemeines Stubenthürschloſs 1 fl. 15 Gr.
1 Hausthürschloſs 4 „ — „
1 gemeinen Schlüssel — „ 1 „
1 Hauptschlüssel 12 bis 15 „
1 Panzer „ein Küriſs, so forne Schuſsfrey“ 20 „ 30 fl.
1 gemein Küriſs 14 „ 15 „
1 Reuter-Rüstung 8 „ 9 „
1 Soldaten-Rüstung 5 „ 6 „
1 Degen mit schlagfreier Klinge 3 „ 4 „
u. s. w.
1 Bille (Pille) 12 Gr., Nagelbohrer 3 Pf., Feilen und Raspeln 3
bis 7 Gr., gröſser nach dem Gewicht, — 1 Beiſszange 2 bis 4 Gr.,
1 Hammer 2 bis 5 Gr., 1 Zimmer-Säge 18 bis 21 Gr., 1 neues Huf-
eisen 1 Gr. 6 Pf., 1 Hemmkette 6 Ellen lang und stark 2 fl. 6 Gr.,
1 Schock starke Lattennägel 4 Gr., 1 Schock Hufnägel 18 Pf. (s. S. 977),
1 Zimmeraxt 12 bis 15 Gr., 1 Holzaxt 7 bis 9 Gr., 1 Schlichtbeil 12
bis 20 Gr., 1 Fleischbeil 4 bis 6 Gr., 1 Handbeil 3 bis 4 Gr., 1000
beste Nadeln 12 Gr., mittlere 10 Gr., gewöhnliche 8 Gr. Spanische
Nähnadeln das 100 12 Gr. 1000 Stecknadeln 5 Gr.
Die festbestimmte Schmelzzeit für die Eisenhütten, welche früher
vom St. Georgentag bis Martini gedauert hatte, wurde ebenso wie
die Verkohlungszeit von Mariä Verkündigung bis Gallitag durch
Resolution vom 6. September 1675 aufgehoben und dafür bestimmt,
daſs jedem Hammerwerk, welches seinen ganzen Bedarf aus den kur-
fürstlichen Waldungen beziehen muſste, 800 Schragen Holz, denen aber,
die Gelegenheit haben, Holz aus Privatwaldungen oder aus Böhmen
zu beziehen, 400 bis 500 Schragen jährlich zugewiesen werden sollten.
Die Hammermeister zu Gieſshübel muſsten jede Woche mit den
Köhlern abrechnen.
In Bezug auf die Löhne der Hüttenarbeiter wurde 1660 bestimmt,
daſs diese bei den hohen Öfen nicht einheitlich geregelt werden
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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 1205. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/1227>, abgerufen am 30.11.2024.
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